23. November 2004 Das Machtwort des Kanzlers im Kopftuchstreit wird nicht alle Genossen erfreut haben. In mehreren Bundesländern hält die SPD bislang an dem Standpunkt fest, die Einzelfallprüfung nach geltendem Beamtenrecht reiche zur Abwehr der mutmaßlich von kopftuchtragenden Lehrerinnen ausgehenden Gefahren aus.
Am selben Tag, als der Kanzler sich in der Unterhaltungssendung Beckmann äußerte, ließ sein Parteivorsitzender einen Brief an die Parteigliederungen herausgehen, der vor den Kurzschlußketten warnt, wie sie für die öffentliche wie die alltägliche Wahrnehmung charakteristisch sind: Fremd werde schnell mit gefährlich gleichgesetzt, wo man nur das Trennende hervorhebe.
Im Kontext der Debatte über die unter uns lebenden Muslime, deren Spektrum sich unter dem Eindruck einer Mordtat in einem Nachbarland überraschend schnell verschoben hat, wird man Schröders Einlassungen zur Kopftuchfrage freilich schon gemäßigt nennen müssen. Wenn eine junge Frau in der Gesellschaft ein Kopftuch tragen möchte, halte ich das für tolerabel. Wenn sie es als Angehörige im öffentlichen Dienst tun möchte, würde ich sagen: Nein, da erwarten wir eine andere Weise, sich anzuziehen. Das ist die klassische laizistische Position des von religiösen Zeichen entleerten staatlichen Raumes, die der deutschen rechtsstaatlichen Tradition zwar fremd ist, aber, wie das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, eine der vom Grundgesetz eröffneten Optionen darstellt.
Gerade noch hinzunehmen
Schröder wählt seine Worte gerade dann mit der Sorgfalt des Rechtsanwalts, wenn sie aus dem Bauch des Volkes gesprochen scheinen. Das Kopftuch im nichtstaatlichen Raum ist tolerabel, ist (noch) hinzunehmen - es mag im Zuge fortschreitender Beschwörung des Kampfes der Kulturen einmal der Tag kommen, da der Staat auch die öffentlich verhüllte Privatperson nicht mehr ertragen will. Diese vom Kanzler derzeit nicht gezogene Konsequenz läge auf der Linie der These vom grandios gescheiterten Multikulturalismus.
Verlangt werden Zeichen des Integrationswillens - nicht so sehr von den verstreuten Beamten muslimischen Glaubens, die man versetzen kann, wenn der Verdacht auftritt, aus kulturellen Gründen täten sie sich schwer mit der Pflichterfüllung. Manche Politiker scheinen anzunehmen, zum Gegenstand des Unbehagens der Mehrheitsbevölkerung sei das ganz alltägliche Verhalten der Eingewanderten geworden.
Wo die Leute wohnen und einkaufen, Sport und Musik treiben, welche Spiele sie ihren Kindern erlauben und welche Sprache ihre Videofilme haben - daran meint man Parallelgesellschaften zu erkennen. Und wenn eine solche Gegengesellschaft sich tatsächlich als Staat im Staate formieren sollte, als Gemeinschaft der Reinen, die den für alle geltenden Gesetzen die Legitimität abspricht, dann läge das Kopftuch als ihr Emblem bereit.
Keine Duldung
Durch die Verbannung aus dem staatlichen Raum ist dem Stück Stoff ein neuer symbolischer Wert zugewachsen: Jetzt trägt es die Frau, die nur noch auf der Straße, nicht mehr in der Schulklasse Duldung genießt. Seitdem der Staat erklärt hat, das Symbol bei Beamtenanwärtern im Zweifel politisch zu lesen, steht es ihm nicht mehr frei, den Privatgebrauch als unbedenklich anzusehen. Schließlich bezieht sich die angeblich vom Kopftuch zum Ausdruck gebrachte Distanz zu Grundwerten der Verfassung auf den Kern privater Lebensführung: auf das Verhältnis von Mann und Frau und die Sphäre der Familie. Die multikulturellen Verfassungsschützer, die die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung in die Moscheen schicken will, werden auch Hausbesuche machen müssen.
Kein Streit ist darüber möglich, daß Haßpredigten intolerabel sind. Ein anderer Fall ist die patriarchalische Familie: eine Lebensform, in der religiöse Gebote eine kulturelle Gestalt angenommen haben, die auch im Licht unserer eigenen Werte nicht von vornherein als verächtlich gelten kann. Die Eigenständigkeit des elterlichen Erziehungsrechts gegenüber dem staatlichen Erziehungsauftrag hat selbst Verfassungsrang. Und während Zwangsehen zweifellos verfassungswidrig sind, möchte man sich nicht alle peinlichen Fragen ausmalen, durch die das vereinigte Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragtenwesen die Freiwilligkeit im gegebenen Fall wird ermitteln wollen. Verfrüht ist jedenfalls die Hoffnung, das Verschwinden multikultureller Illusionen bedeute das Ende jakobinischer Tugendpädagogik.
Gleichheit nicht mit allen Mitteln
Unter der Wertordnung des Grundgesetzes verpflichten die Grundrechte im Prinzip auch Privatleute gegenüber Privatleuten. Freilich folgt aus der Gewährleistung eines Rechts nicht, daß jedermann es in Anspruch nehmen muß - sonst wären es Grundpflichten. Eine Frau kann aus freien Stücken eine Ehe eingehen, in der sie de facto dem Manne untertan ist. Die rechtliche Gleichheit der Bürger verpflichtet die Obrigkeit nicht, mit allen Mitteln ihre tatsächliche Gleichheit herbeizuführen.
Sollen unter dem Panier einer Leitkultur die Lebensverhältnisse der Eingebürgerten künftig daraufhin geprüft werden, wie weit die dann als Lernziele aufgefaßten Ziele der Verfassung verwirklicht sind, droht dieser Unterschied von staatlicher und privater Sphäre, Recht und Sitte zu verschwinden. Es ist nun einmal in allen traditionellen Gesellschaften, selbst der unsrigen, so, daß die Sitte Schranken setzt, wo das Recht Möglichkeiten schafft.
Scheidelinien der Sittlichkeit und Grenzen der Herkunftswelten verlaufen nicht parallel. Es gibt auch Christen, die Kinder nicht zum Sexualkundeunterricht schicken wollen. Der Rechtsstaat rechnet mit Wertkonflikten und gibt Regeln der Abwägung vor. Als integriert muß gelten, wer sein Recht artikulieren kann, nach eigener Façon selig zu werden.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.11.2004, Nr. 275 / Seite 33
Bildmaterial: AP
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