Videoportale

Tutti Frutti im Internet

Von Marco Dettweiler

13. Oktober 2006 Nach dem neuesten Milliardendeal kann Google sein eigenes, viel weniger frequentiertes Videoportal durch den Marktführer Youtube ergänzen. Damit bietet Google eine riesige Fundgrube mit digitalen Vermächtnissen der Fernseh- und Filmwelt an: Werbespots, Musikvideos, Fernsehsendungen, Konzertmitschnitte oder Filmsequenzen. So findet man zum Beispiel bekannte Szenen wie Sky Dumonts Tanzeinlage in „Der Schuh des Manitu“. Die Eingabe der Wörter aus dem Filmtitel reicht. Die Suche nach Ausschnitten aus anderen erfolgreichen, deutschen Filmen wie „Das Boot“ oder „Der bewegte Mann“ ist ebenso erfolgreich.

Eines ist klar: Der Fan, der diese oder andere Filmszenen bei Youtube ins Netz und somit der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stellt, verstößt gegen das Urheberrecht und handelt illegal. Wenn die Rechteinhaber konsequent gegen die Videos vorgehen würden, müßte es eine Flut von Strafanzeigen geben. Daß die Firmen bei solchen illegalen Uploads sehr empfindlich sein können, zeigt das Beispiel der Musiktauschbörsen. Hier gab es eine Offensive der Medienkonzerne, die zu Tausenden von Strafanzeigen gegen Nutzer geführt hat, die bei Kazaa oder Emule Musik im MP3-Format angeboten hatten.

Verantwortlich für das rechtliche Vorgehen gegen den Upload von Kinomaterial bei Youtube ist wie bei den Musiktauschbörsen die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU). Bisher hat der Hamburger Verein, der alle großen deutschen Filmverleiher vertritt, noch keine juristischen Schritte unternommen. GVU-Geschäftsführer Roland Schäfer orientiert sich am Verhalten der „Motion Picture Association of America“ (MPAA), also der amerikanischen Institution, die gegen die Veröffentlichung von Szenen aus amerikanischen Filmen vorgehen müßte. Deren Sprecherin Kori Bernards verkündet offiziell noch Gelassenheit: „Natürlich kommen hier Urheberrechte ins Spiel, aber die Idee mit den Videos ist offensichtlich sehr beliebt. Und die Filmverleiher machen sich das als Werbung zu Nutze. Wir werden das aber weiter beobachten.“ Schäfer hält diese Filmschnipsel für einen „urheberrechtlichen Grenzfall“, der noch nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit stehe. Zudem läge eine Verletzung des Urheberrechts nur dann vor, wenn es sich bei den Szenen um ein „eigenständiges Werkteil“ handele. Und selbst wenn juristisch feststünde, daß eine zwei- oder dreiminütige Sequenz ein Werkteil wäre, würde man diese Copyright-Verstöße noch tolerieren. Das könnte sich bald ändern.

Interesse am deutschen Fernsehen steigt

Deutschsprachige Fernsehausschnitte sind noch Mangelware. Bisher hat sich noch keine Derrick-Fan die Mühe gemacht, einzelne Szenen ins Netz zu stellen. Das könnte sich ändern, wenn Googles neueste Errungenschaft hierzulande noch bekannter wird. Eine Sequenz aus „Harald Schmidt“ gibt es bereits. Bundesligatore sind auch schon zu sehen. Das Interesse an Inhalten aus dem deutschen Fernsehen wird aber steigen.

Nicht nur Schnipsel sondern vollständige Sendungen, Filme, Shows oder Live-Interviews, aufbereitet mit Kommentaren und Dokumentationen, archiviert das Fernsehmuseum in Berlin. Programmdirektor Peter Paul Kubitz würde „sehr gerne mit dem Museum ins Netz zu gehen.“ Gerade wegen der Popularität der Videoportale stehe die Frage an, ein eigenes Portal zu eröffnen.

Auf ein freizugängliches Online-Archiv, in dem die Folgen von Derrick, Bonanza, Sandmännchen, die Sendung mit der Maus oder GZSZ darauf warten, geklickt zu werden, müssen die Deutschen wohl noch warten. „Eine gigantische Baustelle“ sieht Kubitz vor sich, deren Fertigstellung vor allen Dingen davon abhängt, wie die Besitzer der Urheberrechte dazu stehen. Das meiste Material der deutschen Fernsehlandschaft liegt zwar in den Kellern der ARD und des ZDF, aber auch die Privaten müßten an einem „runden Tisch“ sitzen, ebenso Produzenten und Verwertungsgesellschaften. Denn auch hier ist das Urheberrecht das größte Problem.

Diesen runden Tisch wird es kaum geben. Die ARD verweist hierbei auf die klare Rechtslage. Der Rundfunkstaatsvertrag verbiete eine Verwertung eigener Filme gegen Entgelt. Daß die öffentlich-rechtlichen Sender jedoch an einer unentgeltlichen Bereitstellung kaum ein Interesse haben dürften, ist evident. Bleiben die privaten Fernsehsender in Deutschland, die derzeit mit eigenen Internetvideoportalen Geld zu verdienen versuchen, bislang kaum erfolgreich. Vielleicht aber ist Google hier auf Dauer wegen der hohen Popularität doch der Partner, an dem man nicht vorbei kommt - auch wenn dies derzeit kein Fersehsender zugeben möchte. In den Vereinigten Staaten jedenfalls bestehen solche Kooperationen zwischen Google und den Sendern bereits. Hier kann man etwa „Star-Trek“-Folgen kostenpflichtig im Internet ansehen. „Schwarzwaldklinik“ oder „Derrick“ wird man also kaum im Internet zu sehen bekommen - vielleicht aber demnächst „Tutti Frutti“.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: CINETEXT, Cinetext Bildarchiv, Cinetext/CP, Cinetext/Kaatsch, obs, REUTERS

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