Von Oswald Metzger
26. August 2005 Daß der deutsche Gesetzgeber nicht neugierig sei, kann niemand behaupten. Er schuf mit seinen Sicherheitsgesetzen die Voraussetzungen für diverse Eingriffe in die private Sphäre seiner Bürgerinnen und Bürger. Er interessiert sich für die Bankkonten der Bevölkerung und will öffentlich machen, was die Manager und Aufsichtsräte dieser Republik konkret verdienen.
Aber in einem wichtigen Punkt der Transparenz in eigener Sache mauert das politische Establishment in Berlin. Nach wie vor gibt es auf Bundesebene keinen ernsthaften Willen, das überkommene kamerale Rechnungswesen durch die aus der Privatwirtschaft bekannte doppelte kaufmännische Buchführung abzulösen.
Der politische Wille fehlt
Obwohl die Bundesländer bereits im November 2003 ein entsprechendes Vorgehen der Länder verabredet haben, fehlt auf Bundesebene anscheinend der politische Wille. Dabei hat es dieses vermeintlich langweilige Thema in sich. Denn solange wir es uns in Deutschland leisten, nur den Geldverbrauch in jahresbezogenen Soll-/Ist-Tabellen aufzulisten, werden wir den wahren Werteverzehr unserer Gesellschaft nicht annähernd erfassen.
Warum wohl verfügen die in eigenen Liegenschaften untergebrachten Bundesministerien in aller Regel über eine größere durchschnittliche Quadratmeterfläche pro Mitarbeiter als die Behörden, die in angemieteten Büros residieren? Weil die Kameralistik nur laufende Betriebskosten (Strom, Heizung, Reinigung) erfaßt, nicht den laufenden Werteverzehr des Gebäudes, der sich - betriebswirtschaftlich gerechnet - in Abschreibung und Kapitalverzinsung niederschlagen müßte. In der Kostenmiete, die der Staat an private Eigentümer bezahlt, sind diese kalkulatorischen Kosten enthalten. Damit sind die Kosten höher, weil ehrlicher. Und damit ist der Flächenverbrauch niedriger, weil sich der Mieter Staat Übergrößen ganz einfach nicht leisten kann.
Werteverzehr durch Abnutzung
Warum wohl marodieren die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen immer mehr? Weil sich der Substanzverlust durch verrottende Straßen- und Schienenwege für Auto- und Bahnfahrer zwar sinnlich wahrnehmbar erspüren läßt. Nirgends aber schlägt sich in den Bilanzen des Staates dieser durch Abnutzung entstehende Werteverzehr nieder, der nur durch entsprechend hohe Veranschlagung für den laufenden Sanierungsaufwand ausgeglichen werden könnte. Vordergründig spart die öffentliche Hand, wenn sie den Unterhaltungsaufwand kürzt. Und weil das seit vielen Jahren gängige Praxis ist, nehmen Schlaglöcher und Spurrillen auf den Straßen und Langsamfahrstrecken auf den Schienenwegen zu.
Warum wohl leisten wir uns in Deutschland immer noch das sündhaft teure Berufsbeamtentum? Auch hier spielt die Camouflage durch die Kameralistik die alles entscheidende Rolle: Weil nur die laufenden Ausgaben für die Besoldung und Versorgung in den Jahreshaushaltsplänen ausgewiesen werden, sind für die gigantischen Leistungsversprechungen der Beamtenpensionen noch nie Rückstellungen vorgenommen worden. Jeder Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens würde wegen Bilanzbetrugs angeklagt, wenn er sich so verhalten würde wie die öffentlichen Arbeitgeber. In der Schweiz hat das kaufmännische Rechnungswesen zunächst in den Kantonen, dann auch beim Bund dazu geführt, das Berufsbeamtentum als zu teuer zu diskreditieren, bis es dann vor wenigen Jahren durch Volksentscheid abgeschafft wurde.
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz, wenn es um das Finanzgebaren des Staates geht. Denn sie haften schlußendlich mit ihren Steuern und Abgaben für mangelndes Kostenbewußtsein. Deshalb: Weg mit der Kameralistik!
Der Verfasser war bis 2002 haushaltspolitischer Sprecher der Grünen. Heute arbeitet er als Publizist und Politikberater.
Text: F.A.Z., 27.08.2005, Nr. 199 / Seite 37
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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