Daten auf Vorrat

Bei Anruf abgehört: Wie man uns ausforscht

Von Michael Hanfeld

Ein Gespräch von langer Haltbarkeit

Ein Gespräch von langer Haltbarkeit

10. November 2007 Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition ein Gesetz beschlossen, das nicht sicht-, aber sehr spürbar in die Freiheitsrechte jedes Bürgers eingreift. Denn die Datenspuren, die jeder, der auf elektronischem Weg kommuniziert, hinterlässt, werden fortan für ein halbes Jahr gespeichert. Jede Verbindung per Telefon oder über das Internet wird festgehalten. Das soll der Strafverfolgung dienen. Spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 muss man den Zusammenhang nicht weiter erläutern. Die Fahndung nach Usama Bin Ladin und Al Qaida läuft auf dieser Schiene, die Attentäter von Madrid haben ihre Mordanschläge per Handy verabredet und ausgelöst.

Um Terroristen und Schwerkriminelle zu verfolgen, braucht es die jetzt beschlossene Vorratsdatenspeicherung aber nicht, sie macht es den Sicherheitsdiensten nur leichter, Datenströme nachzuverfolgen. Doch müssen sie dies und vor allem die Telefonüberwachung stets begründen. Und auch wenn die Fahnder, soweit sie die Daten heranziehen wollen, einen richterlichen Beschluss brauchen, erinnert das neue Gesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen im Telekommunikationsgesetz und in der Strafprozessordnung vom Prinzip her an die Rasterfahndung: Unter den Vorzeichen des islamistischen Terrors kehrt der deutsche Herbst zurück. Und dieses Mal ist es keine bleierne Jahreszeit, sondern ein Klimawandel.

Schwerwiegende Folgen

Denn nun wird verallgemeinert, was bis heute die Ausnahme schien. Wer wann wen von wo aus angerufen oder übers Internet angefunkt hat, das lässt sich seit langem ermitteln, die Internetprovider halten ihre Daten zu Abrechnungszwecken für drei Monate vor. Und es war schon immer ein Trugschluss, zu glauben, man müsse auf seinem Computer nur das Verbindungsprotokoll löschen, um aus dem Datenstrom zu verschwinden. Doch jetzt wissen wir es von Amts wegen, dass alles aufgezeichnet und aufbewahrt wird. Jedenfalls in diesem Punkt schaffen die neuen Regelungen Transparenz.

Die Folgen jedoch sind schwerwiegend. Denn es gibt nun nur noch drei Berufsgruppen, die sich vor der Überwachung und Nachverfolgung ihrer Kommunikation einigermaßen sicher sein dürfen: Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Anwälte an sich, Ärzte und Journalisten genießen nur einen bedingten Schutz. Um sie zu überwachen, bedarf es nur einer Abwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dabei muss es um die Aufklärung von Straftaten gehen, die „erheblich“ sind. Solche, die mit weniger als fünf Jahren Gefängnis bedroht sind, fallen nicht darunter.

Keine Treffen in der Tiefgarage

Man kann sich leicht ausmalen, wie in diesen Zeiten die entsprechende Abwägung ausfällt. In der Regel wird man sich - wie im Fernsehen der zum Sinnbild gewordene Antiterrorspezialist Jack Bauer - mit Fragen nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht lange aufhalten. Bedroht sind damit erst in zweiter Linie diejenigen, die E-Mails bekommen oder angerufen werden; zum Beispiel die Journalisten. Eingeschüchtert und davon abgehalten, sich zu offenbaren, werden natürlich zuallererst die Informanten. Einen anonymen Tip zu geben auf einen Skandal, der einen bei Namensnennung sofort den Kopf kostet, war seit je gefährlich, jetzt wird es unmöglich. Selig die Zeiten, in denen Carl Bernstein und Bob Woodward ihre Quelle „Deep Throat“ zum Sprudeln brachten, um den Watergate-Skandal aufzudecken. Jetzt kann man sich nicht einmal mehr zu einem geheimen Treffen in der Tiefgarage verabreden, es sei denn, man versucht es mit der Buschtrommel.

Wenn Journalisten über so etwas klagen und vielleicht vergessen, dass es ja auch andere trifft - wie Ärzte im Kontakt mit ihren Patienten -, wirkt das leicht wie Pro-domo-Gejammer. Und die Branche tritt auch zu gerne, zu oft an die Klagemauer. Doch es hat schon seinen Grund, dass sich unsere Branche zu Wort meldet, nicht um der eigenen Bequemlichkeit wegen, sondern weil es darum geht, die Zeugen zu schützen, ohne deren Hinweise Skandale nie aufgeklärt würden, schon gar nicht solche, die den Missbrauch staatlicher Macht betreffen. Das ist ein nicht unerheblicher Kollateralschaden im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität. Die massenhafte Vorratshaltung zum Zwecke der Überwachung zerstört, was sie zu bewahren vorgibt, indem sie die Aufklärung verhindert, die der Staat mit seinen Organen selbst nicht leistet.

Damit wird die Pressefreiheit in Deutschland nicht zur Chimäre, aber sie wird merklich eingeschränkt. Was clevere Anwälte, die vornehmlich Prominente vertreten, vor Gericht mit dem Verweis auf das immer stärker gewichtete Persönlichkeitsrechts bewirken, schafft der Staat mit Durchsuchungsaktionen à la „Cicero“ und mit diesem Gesetz.

Text: F.A.Z., 10.11.2007, Nr. 262 / Seite 37
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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