Das neue Eherecht

Das könnten sie wissen

Von Patrick Bahners

09. Juli 2008 Die dritte Frage im Einbürgerungstest lautet: „Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?“ Vier Antwortmöglichkeiten werden zur Auswahl gestellt: „Alle Einwohner und der Staat müssen sich an die Gesetze halten; der Staat muss sich an die Gesetze halten; nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen; die Gerichte machen die Gesetze.“

Für die Antworten vier und zwei müsste es eigentlich Sonderpunkte wegen fortgeschrittener intellektueller Integration geben. Verbindlichkeit entfalten die vom Parlament gemachten Gesetze schließlich in ihrer Auslegung durch die Gerichte, und während in jedem Staat alle Einwohner den Gesetzen unterworfen sind, ist es das Besondere am Rechtsstaat, dass der Staat sich selbst verpflichtet.

Anders gesagt: Im Rechtsstaat gelten die Gesetze auch für diejenigen, die sie machen. Ihre rechtsstaatliche Gesinnung zeigen die an der Gesetzgebung Beteiligten, indem sie die Gesetze verständlich machen und den Bürgern verdeutlichen, dass freie, vernünftige Menschen sich ihnen unterwerfen können. Es weckt Zweifel am rechtsstaatlichen Verfahren, wenn Abgeordnete sich an die Spitze der Kritik an einem Gesetz setzen, dem sie eben erst zugestimmt haben.

Ohne politische Resonanz

In solchen Wortmeldungen überbieten sich gerade Abgeordnete der seit 2005 regierenden Großen Koalition beim Thema des zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Personenstandsgesetzes. Zum Kuriosen der Aufregung gehört ihre Verspätung. Das Gesetz wurde am 9. November 2006 im Bundestag angenommen, am 15. Dezember 2006 im Bundesrat verabschiedet und am 19. Februar 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält die Paragraphen 67 und 67a alter Fassung nicht mehr, die eine kirchliche Eheschließung ohne vorangehende standesamtliche Trauung zur Ordnungswidrigkeit machen.

Der „Focus“ wies Anfang Mai dieses Jahres auf die dadurch geschaffene Möglichkeit der kirchlichen Hochzeit ohne staatlichen Segen hin. Die Meldung wurde von den Nachrichtenagenturen übernommen, blieb aber ohne politische Resonanz. Erst als Heribert Prantl die neue Rechtslage zum Aufmacher der „Süddeutschen Zeitung“ vom 3. Juli machte, ging das große Kopfschütteln durch den Bundestag.

Der Christdemokrat Jürgen Gehb erklärte: „Es ist mir ein Rätsel, warum man das gemacht hat.“ Der Mann, dem das legislative Man dieses Rätsel aufgibt, ist der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion und könnte wissen, dass er die Lösung in der Begründung des Gesetzentwurfes finden müsste, den die Bundesregierung eingebracht hatte. Ein Blick in die Gesetzesmaterialien erleichtert die Sinnfindung: Diese Variante einer rechtsstaatlichen Spruchweisheit darf man auch Dieter Wiefelspütz entgegenhalten, der innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und wie sein Koalitionsgenosse Gehb promovierter Jurist und Verwaltungsrichter außer Dienst ist, aber bekannte: „Ich kann den Sinn nicht erkennen.“

Antiklerikales Klischee vom „Rückschritt ins Mittelalter“

Da der Bundesrat für die Beibehaltung der bisherigen Regelung plädiert hatte, lässt sich nicht behaupten, die Änderung sei unbemerkt durchgerutscht. Der Bundesrat hatte dargelegt, Pfarrer müssten vielleicht nicht mehr durch Rechtszwang angehalten werden, nur Paare zu trauen, die auch die bürgerlichen Rechte und Pflichte von Eheleuten übernehmen wollen, die Sanktion solle aber mit Blick auf „andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften“ bleiben.

Die Bundesregierung verwies die Länderkammer auf die Erfahrung, die die Länder selbst gemacht hätten: dass andere Religionsgemeinschaften „trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den Paragraphen 67 und 67a des Personenstandsgesetzes auszurichten“.

Die Befürchtung der Rechtsanwältin Seyran Ates, durch das neue Gesetz würden „Imam-Ehen“ zunehmen, ist also gegenstandslos, weil das alte Gesetz solche Ehen gar nicht unterbunden hat. Hochzeitszeremonien in Moscheen werden vom Staat als ebenso unverbindlich angesehen wie Segnungen durch Druiden oder Hexen. Man mag Viel- und Zwangsehe wie Terroranschläge schon im gesellschaftlichen Vorraum bekämpfen wollen, aber ein Ordnungswidrigkeitsparagraph, der noch nicht einmal eine Geldbuße androht, ist dafür kein taugliches Mittel.

Das Bundesinnenministerium sieht keinen Grund zur Rücknahme der Reform und verweist auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen das bisherige Gesetz, das die Religionsausübung beschränkt, obwohl eine kirchliche Hochzeit keine weltlichen Rechtsfolgen hat. Damit hat sich ein Standpunkt durchgesetzt, den die Regierung Adenauer vergeblich vertreten hatte. In dieser historischen Stunde bemüht der bayerische Innenminister von der CSU das antiklerikale Klischee vom „Rückschritt ins Mittelalter“.

Weiß Joachim Herrmann, Jurist, Sohn eines Rechtsprofessors und Bundesbruder der katholischen Studentenverbindung Frankonia-Czernowitz aus Erlangen, nicht, dass ein altes Gravamen der Kirchen endlich zu den Akten gelegt ist? Wahrscheinlich weiß er es wirklich nicht.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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