„Ehrenmord“-Urteil

An Beweises statt

Von Patrick Bahners

17. April 2006 Was macht eigentlich Roger Kusch? Der entlassene Hamburger Justizsenator könnte sein Comeback als der Ronald Schill von Berlin-Kreuzberg erleben. Im feinen Bürgertum der Hansestadt war Kuschs Forderung nach Abschaffung des Jugendstrafrechts als barbarisch zurückgewiesen worden. Des deutschtürkischen Jungvolkes Stimme zum Schwestermörder Ayhan Sürücü hingegen, sofern sie von den öffentlich-rechtlichen „Info-Radios“ für sendefähig erachtet wurde, verfluchte die vermeintliche Milde des Berliner Landgerichts gegenüber dem zum Zeitpunkt des Mordes achtzehnjährigen Täter. Wer seine Schwester umbringe, müsse lebenslang sitzen - das wurde im Rundfunk als für die Kreuzberger türkischer Herkunft repräsentative Ansicht ausgegeben.

Die Journalisten, die über „die Wirkung des Sürücü-Verfahrens in der türkischen Community“ (taz) berichteten, standen vor der Frage: Welchen Türken wollen wir uns bauen? Es gibt, legt man die Berichte nebeneinander, zwei türkische Gemeinschaften, und es hängt von der Absicht des Beobachters ab, welche er mit bestimmtem Artikel als Sprachrohr des Volksgeistes auszeichnet. Man kann wie der Leitartikler der „Welt“ den „Bedarf an einer weniger großzügigen Handhabung des Jugendstrafrechts“ mit den „vielen jungen Männern in der türkischen Community“ illustrieren, die „den Mörder als Helden feiern“, oder eben umgekehrt einen jungen Mann ins Mikrophon sprechen lassen, der im Namen vieler das Unverständnis über die nach dem Jugendgerichtsgesetz handelnde Kammer artikuliert.

„Tochter tot, Sohn im Gefängnis, Familie glücklich“

Erkennbar bemühte sich vor allem die Lokalpresse um den Nachweis, daß der anständige Türke nicht nur den Mord verurteilt, sondern auch die „Empörung über das Skandal-Urteil im Berliner Ehrenmord-Prozeß“ (“Bild“) teilt. Man meint wohl, die Integration zu fördern, wenn man denjenigen Sprechern der „Community“ besonderes Gewicht gibt, die sagen, was „die“ Deutschen hören wollen. Einen urteilskritischen Konsens unter „türkischstämmigen Politikern“ hat die „Berliner Zeitung“ ausgemacht. Diese Lokalpolitiker kommen in den örtlichen Medien bei jeder „multikulturellen“ Streitfrage zu Wort. So gut wie nie wird erwähnt, daß sie in der Regel auf dem Standpunkt eines radikalen Säkularismus stehen und ihre Einschätzungen der religionskulturellen Verhältnisse in der Türkei daher so unparteiisch sind wie Oskar Lafontaines Bewertung der deutschen Managergehälter.

Eine Schlagzeile im „Tagesspiegel“ lautet: „Türkinnen halten die Strafe für zu milde.“ Die Überschrift ist nicht falsch, auch wenn der Artikel dann nur zwei „Frauenrechtlerinnen in der Türkei“ zitiert, belegt aber die Neigung, nach der Tat nun auch die Diskussion über die Tat in das Raster kollektiver Zuschreibungen zu zwängen. Über dem Prozeßbericht der „Berliner Zeitung“ steht: „Tochter tot, Sohn im Gefängnis, Familie glücklich“. Bringt man das Verhalten der Familie Sürücü auf diese Formel, scheint es wirklich so fremd, als hätte sie hier, wie der Berliner Innensenator sagte, nichts zu suchen.

Jubel über die Freisprüche verständlich

Doch ist es überraschend, daß sich Freude entlud, als zwei Brüdern die lebenslange Haft erspart blieb? Die Öffentlichkeit hatte die ganze Familie auf die Anklagebank gesetzt. Entweder ist Ayhan Sürücü wirklich ein Einzeltäter. Oder die Unwissenheit seiner Brüder, Eltern und Schwestern ist eine Lüge beziehungsweise eine Lebenslüge. In jedem Fall ist der Jubel über die Freisprüche ohne Rückgriff auf die Mentalitätsgeschichte des wilden Kurdistan verständlich. So behindert das Phantasieren über archaische Kollektivgeister die einfachste mitmenschliche Einfühlung.

Wie gut integriert ist der Maulheld, der den Mörder der Schwester lebenslang eingesperrt sehen möchte? Daß der Strafzweck der Resozialisierung bei Heranwachsenden ein besonderes Gewicht hat, ist vielleicht ein westlich-individualistischer Gedanke, der demjenigen nicht plausibel scheint, der „so etwas“ unter allen Bedingungen mit der Höchststrafe ahnden will: den Ehrenmord als das wahre Verbrechen gegen die Ehre von Familie und Volk.

„Und die anderen kommen frei“

Der Grundgedanke des Jugendstrafrechts, die Berücksichtigung der sittlichen Unreife des jungen Delinquenten, wird merkwürdigerweise auch von den Kritikern des Urteils in Anschlag gebracht, die Ayhan Sürücü nicht als Alleintäter sehen wollen. Der Europa-Abgeordnete Özdemir hat den Richtern vorgeworfen, den Fall nicht per Analogie entschieden zu haben, unter Rückgriff auf Wissen über den Ablauf gleichgelagerter Verbrechen: „Man weiß, daß solche Mordurteile im Familienrat gefällt werden.“ Auf dasselbe Wissen bezog sich der migrationspolitische Sprecher der PDS im Berliner Abgeordnetenhaus, Giyasettin Sayan: „Auch in der Türkei muß der Jüngste die Tat ausführen, und die anderen kommen frei.“

Man weiß es - dann muß man auch etwas tun. Wie hätten aber die Richter von Özdemirs und Sayans Wissen Gebrauch machen können, wenn doch im Prozeß, wie auch die „Bild“-Zeitung hervorhebt, nicht bewiesen werden konnte, daß der Familienrat der Sürücüs getagt hatte? Gerade wenn es das behauptete Muster gibt, daß „normalerweise“ die Männer kollektiv entscheiden, könnte die Bezichtigung der Brüder durch den Täter, von der die einzige Belastungszeugin berichtete, eine Schutzbehauptung zur Entlastung des eigenen Gewissens gewesen sein.

„Kollektivtaten so nicht aufzuklären“

Einen Vorschlag, wie das Expertenwissen an Beweises statt hätte eingeführt werden können, hat die Sachbuchautorin Necla Kelek im Interview mit der „taz“ formuliert. „Solche Kinder lernen ja nie, für sich persönlich irgendwelche Entscheidungen zu treffe. Warum soll es in diesem Fall so sein? Der Verurteilte hat das ja nicht für sich selbst getan, sondern für das System, in dem er groß geworden ist.“ Wenn das System schuld ist, kommt es aber gar nicht mehr darauf an, ob der Familienrat wirklich zusammengetreten ist oder der Täter sich nur einbildete, den Willen des Ganzen zu vollstrecken. Konsequenterweise stellt Frau Kelek denn auch fest: „Mit dem Individualstrafrecht kann man Kollektivtaten nicht aufklären.“

Die Familie Sürücü hat angekündigt, sie werde das Sorgerecht für den sechsjährigen Sohn der Ermordeten beantragen. Das Familiengericht wird diesen neuen Rechtsfall gemäß dem Kindeswohl entscheiden - nach jenem individualistischen Menschenbild, das unserem Recht insgesamt zugrunde liegt.

Mit höhnischem Appell an die „Ehre“ der Familie

Was ist gut für dieses einzelne Kind? Nur unter diesem Gesichtspunkt werden der Zusammenhalt der Familie und die große Zahl von Onkels und Tanten ins Spiel kommen, und dagegen wird die vom Landgericht ausdrücklich offengelassene Möglichkeit stehen, daß zwei Onkels die Mörder der Mutter waren.

Das Landgericht hatte es mit drei einzelnen Angeklagten zu tun, und die Einführung eines Kollektivstrafrechts für „systemisch“ verursachte Delikte ist wohl nicht zu befürchten. Was Gerichte nicht leisten können, wo der „kulturell“, wie man doch weiß, verantwortlichen Gruppe individuelle Schuld nicht zugeordnet werden kann, wird die Öffentlichkeit kompensieren. Das kollektivistische Denken hat uns schon fest im Griff, wie der moralische Ausweisungsbescheid belegt, den der Berliner Innensenator den Sürücüs zukommen ließ, komplett mit höhnischem Appell an die „Ehre“ der Familie.



Text: F.A.Z., 18.04.2006, Nr. 90 / Seite 33
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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