05. Februar 2006 Mit dem Abschneiden der Zunge oder mit Geldstrafe wurde einst bestraft, wer Gott schmähte. Doch auch unter der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes ist die Lästerung Gottes strafbar. So hieß der Straftatbestand bis 1969. Und noch heute wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Diese Strafdrohung gilt keinesfalls nur für das Christentum.
An dieser Strafnorm scheiden sich die Geister. Die Grünen verlangten schon ihre Streichung, die Union forderte, die Strafbarkeit noch auszudehnen: Die Friedensschutz-Klausel sollte gestrichen werden. Damit wären auch Beschimpfungen strafbar gewesen, die nicht geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Dabei wird gerade der öffentliche Friede hier als schützenswertes Rechtsgut angesehen. Der wird freilich schon weitgehend durch den Tatbestand der Volksverhetzung geschützt.
Der hohe Wert von Kunstfreiheit
Wovor aber ist die Kirche geschützt? Die deutschen Gerichte haben ein Beschimpfen etwa in der Darstellung eines Kruzifixes als Mausefalle gesehen oder in der Abbildung eines gekreuzigten Schweins auf einem T-Shirt. Das gilt auch für das Bild eines gekreuzigten Jesus mit dem Satz Masochismus ist heilbar, auch für die Wendung Maria, hättest du abgetrieben, der Papst wäre uns erspart geblieben.
Oder ist das alles Kunst, Satire? Die Kunst ist frei; sie hat einen verfassungsrechtlich hohen Wert. Aber auch die Kunstfreiheit und ihre Bedeutung für eine freiheitliche Gesellschaft müssen im Einzelfall gegen das für friedliches Zusammenleben unabdingbare Toleranzgebot abgewogen werden.
Über das Heilige lacht man nicht
Die Toleranz ist auch in freiheitlichen Staaten unterschiedlich ausgeprägt. Das mußte etwa der österreichische Karikaturist Gerhard Haderer erfahren. Wegen seines Comics Das Leben des Jesus wurde er in Griechenland in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft verurteilt. Der Band, der Jesus als leicht entrückten Weihrauchkiffer zeigt und den Gang über den See Genezareth als Surf-Trip darstellt, rief freilich auch in Österreich Entrüstung hervor. Das erzbischöfliche Amt für Unterricht und Erziehung rief zum Boykott von Haderers Verlag auf; der Künstler wurde wegen Herabwürdigung religiöser Lehren angezeigt.
Die österreichische Bischofskonferenz sah die Fundamente der Demokratie in Gefahr, ein Bischof gab die Parole aus: Über das Heilige lacht man nicht. Der als weltoffen geltende Wiener Kardinal Schönborn litt darunter, daß der Glaube permanent verhöhnt werde. Er protestierte im Namen der vielen Kinder und Alten, einfachen Menschen und Akademiker. Haderer antwortete mit einer Karikatur, auf der er - an ein Weihrauchfaß gekettet - zu sehen ist und hundertmal den Satz an die Wand schreibt: Ich soll Kinder, Alte, Akademiker, einfache Menschen und Bischof Schönborn nicht verarschen. Das Buch wurde ein Bestseller. Und in Athen wurde Haderer schließlich doch noch freigesprochen.
Grundrechtsschutz ist vor allem Minderheitenschutz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 1994 über den Film Liebeskonzil zu befinden, der 1985 in Innsbruck beschlagnahmt worden war. Das Landgericht stellte fest, daß in dem Film Gottvater als seniler, impotenter Trottel, Christus als Kretin und die Gottesmutter Maria als lüsterne Dame dargestellt werde. Der Staat könne legitimerweise ein Verhalten verbieten, das mit dem Respekt vor der Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren sei.
Der Menschenrechtsgerichtshof folgte also dem Landgericht. Zudem hob er hervor, daß die Bedeutung der Religion in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sei. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß Grundrechtsschutz vor allem Minderheitenschutz bedeutet. Und nicht nur das: Es müsse berücksichtigt werden, daß die überwältigende Mehrheit der Tiroler katholisch sei.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 05.02.2006, Nr. 5 / Seite 3
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa