02. Mai 2006 Die große Koalition muß mit ihrem Kompromiß zur Reichensteuer erhebliche Kritik einstecken. Die Grünen sprachen von einer "Lach- und Luftnummer".
"Sehenden Auges geht die große Koalition ein verfassungsrechtliches Risiko ein in der Hoffnung, daß Karlsruhe beide Augen zudrückt", kritisierten ihre Fraktionsvorsitzende, Renate Künast, und die finanzpolitische Sprecherin, Christine Scheel, am Dienstag. "Wenn man die Reichensteuer verfassungskonform umsetzen will, muß man die Unternehmenssteuerreform auf den 1.Januar 2007 vorziehen." Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Otto Solms, meinte: "Es wird nicht gelingen, nur nichtgewerbliche Einkünfte höher zu besteuern."
Finanzminister Steinbrück erfolglos für Vorziehen der Unternehmenssteuerreform
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte nach Informationen dieser Zeitung in der Koalitionsrunde am Vorabend vorgeschlagen, die Reform der Unternehmensbesteuerung um ein Jahr vorzuziehen, um die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen, die mit der Begünstigung gewerblicher Einkunft verbunden sind. Eine Mehrheit hat sein Vorschlag nicht gefunden.
Auch aus den Reihen der Wirtschaft gab es Protest. "Auch wenn gewerbliche Einkünfte ausgenommen werden, ist eine Reichensteuer klar das falsche Signal", sagte der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels, Anton F. Börner. Die Entlastungen der vergangenen Jahre würden wieder eingesammelt. "Dies stimmt bedenklich für die schon überfällige Unternehmenssteuerreform und die Erbschaftsteuerreform."
Eckpunkte bis zur Sommerpause
Union und SPD hatten sich Montag abend auf die Einführung einer sogenannten Reichensteuer für Anfang 2007 verständigt. Danach sollen Höchstverdiener mit mehr als 250000 Euro (Ledige) oder 500000 Euro (Verheiratete) im Jahr in der Spitze eine um drei Punkte erhöhte Einkommensteuer zahlen. Davon sollen jedoch gewerbliche Einkünfte ausgenommen werden, wie die Union verlangt hat.
Diese Privilegierung hatten jedoch das Kanzleramt sowie die Ministerien für Inneres, Justiz und Finanzen als verfassungsrechtlich "risikobehaftet" eingestuft. "Jetzt ist der Bundesfinanzminister gefordert, eine verfassungsfeste Ausgestaltung vorzulegen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Meister, dieser Zeitung. Die Eckpunkte für die im Jahr 2008 geplante Reform der Unternehmenssteuern sollen bis zur Sommerpause vorgelegt werden.
Damit soll nach den Worten von CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla deutlich gemacht werden, daß es sich nur um einen Übergangszeitraum von zwölf Monaten handele. Mit der Unternehmenssteuerreform würden die verfassungsrechtlichen Probleme nicht mehr bestehen.
Pendlerpauschale wird gestrichen
Die Koalitionsrunde hat sich zudem darauf verständigt, die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer zu streichen. Auch dies war während der Koalitionsverhandlungen verabredet worden, auch hier hatte es verfassungsrechtliche Bedenken gegeben. Daher sollen sie nicht mehr als Werbungskosten, sondern als eine Art außergewöhnliche Belastung eingestuft werden. Die Pauschale beträgt derzeit für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 30 Cent.
Zudem hat Schwarz-Rot eine Beimischungspflicht für Biokraftstoffe beschlossen. Die Mineralölkonzerne haben demnach ihrem Benzin bis 2009 zwei Prozent Biokraftstoff beizumischen, bei Diesel sind es sogar 4,4 Prozent, der im Rahmen der Quote normal besteuert wird. So sollen nächstes Jahr 1,6 Milliarden Euro mehr eingenommen werden, das zusätzliche Aufkommen soll bis 2009 auf 2,3 Milliarden Euro steigen. Die unternehmensbezogene, handelbare Beimischungsquote gilt von Anfang 2007 an.
In der Landwirtschaft eingesetzte Biokraftstoffe werden weiterhin steuerfrei gestellt. Zur Entlastung von Land- und Forstwirten wird nächstes Jahr mit der Mehrwertsteuer auch die Vorsteuerpauschale angehoben: für die Forstwirtschaft von 5 auf 5,5 Prozent, für die Landwirtschaft von 9 auf 10,7 Prozent.
Text: F.A.Z., 03.05.2006, Nr. 102 / Seite 13, mas.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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