Von Nico Fickinger
13. Oktober 2005 Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird für den Bund ein Faß ohne Boden. Zunächst hatte Finanzminister Hans Eichel (SPD) für 2005 nur 14 Milliarden Euro in seinen Etat eingestellt, dann wurden daraus 22 Milliarden, inzwischen spricht man schon von 26 Milliarden, und selbst dieser Betrag könne am Ende nicht reichen.
Vor diesem Hintergrund grenzt es an Masochismus, daß die SPD ausgerechnet die Verantwortung für das Arbeits- und das Finanzressort behalten will. Die Kosten, die das erste Ministerium verursachen wird, und die daraus dem zweiten Ressort erwachsenden Kalamitäten sind jetzt schon absehbar.
Ausweitung des materiellen Leistungsrechts
Dabei war die Zusammenlegung der beiden Leistungen - der lohnabhängigen, vom Bund gezahlten Arbeitslosenhilfe und der bedarfsorientierten, von den Kommunen finanzierten Sozialhilfe - als Sparprogramm konzipiert. Die Abkopplung der Arbeitslosenhilfe vom letzten Nettoeinkommen (das unter Umständen schon Jahre zurücklag) und ihre Senkung auf Sozialhilfeniveau sollte nicht nur die Anreize zur Stellensuche erhöhen, sondern auch den Bundesetat entlasten.
Doch ist das Gegenteil der Fall. Wie konnte es zu dem Finanzdesaster kommen? Erstens hat die rot-grüne Bundesregierung den Rat der Wissenschaft in den Wind geschlagen, die Leistungen für Erwerbsfähige unter das Sozialhilfeniveau zu senken und zum Ausgleich höhere Zuverdienste zu erlauben.
Mehr noch, sie hat den finanziellen Abstieg von der Arbeitslosen- zur Sozialhilfe sogar nach Kräften abgefedert und die mageren Regelsätze durch allerlei Zuschläge aufgestockt. Diese Ausweitung des materiellen Leistungsrechts war doppelt schädlich: Sie hat die Kosten in die Höhe getrieben und den Druck zur Jobsuche (und damit zur Refinanzierung der öffentlichen Kassen) gesenkt.
Vom Sozialamt zum Arbeitsamt
Weitaus schwerer schlägt zu Buche, daß die Bundesregierung - wieder entgegen mancher Warnung - die Erwerbsfähigkeit zu großzügig definiert und dadurch nicht nur die Arbeitslosenhilfe, sondern die Sozialhilfe gleich mit abgeschafft hat. Wenn jeder, der grundsätzlich drei Stunden am Tag einer leichten Tätigkeit nachgehen kann, als arbeitsfähig gilt, überrascht es nicht, daß die Sozialämter fast ihre gesamte Klientel freudig den Arbeitsagenturen überstellt haben.
Die Vorhersagen der Kommunen, eine so großzügige Definition werde zu einem Abfluß von rund 90 Prozent der früheren Sozialhilfeempfänger führen, hat die Regierung ignoriert. Im Wirtschaftsministerium rechnete man lieber mit einer Wechslerquote von 75 Prozent; andernfalls wäre Eichels Etat nicht mehr verfassungsgemäß gewesen. Drittens hat Rot-Grün durch die Definition der sogenannten Bedarfsgemeinschaften die Möglichkeiten erst geschaffen, die jetzt - in der Diktion des für das Fiasko verantwortlichen Wirtschaftsministers Wolfgang Clement - zur Abzocke einladen.
Früher mußten für Bedürftige erst Eltern und Kinder einspringen, bevor die Solidargemeinschaft Beistand leistete. Heute genügt die räumliche Trennung, um dieses Solidarband zu zerschneiden: Ziehen der unverheiratete Partner oder das volljährige Kind aus der gemeinsamen Wohnung aus, gelten sie als neue Bedarfsgemeinschaft. Statt ihnen das Vermögen des Partners oder der Eltern anzurechnen, zahlen Bund und Kommunen neben der Wohnung auch noch das Arbeitslosengeld II.
Ein haushaltspolitischer Vulkan
Die Folgen treffen die Kommunen doppelt: Sie müssen nicht nur für die neuen Phantom-Haushalte 71,9 Prozent der Miet- und Heizkosten übernehmen, sondern der Bund unterstellt ihnen auch noch eine höhere Entlastung. In den Hochrechnungen für den Finanzausgleich nimmt er an, daß diese neuen Single-Haushalte auch ohne Hartz IV entstanden wären, die Kommunen hierfür also normalerweise Sozialhilfe zu zahlen gehabt hätten. Das birgt viel Sprengstoff für die überfälligen Revisionsverhandlungen. Womöglich droht dem Finanzminister hier das nächste Loch von bis zu fünf Milliarden.
Viertens hat auch das mangelnde Wissen, über wie viele Ersparnisse die früheren Arbeitslosenhilfe-Empfänger verfügen, die Kosten in die Höhe getrieben. Vor allem im Osten war das Vermögen geringer als angenommen - und damit auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen, von denen man glaubte, daß sie aus dem Leistungsbezug herausfallen würden. Auch jetzt ist dieser Anteil noch unklar; das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat ihn gerade auf 17 Prozent geschätzt.
Insgesamt ist aus dem einstigen Sparpaket ein haushaltspolitischer Vulkan geworden, der ständig neue Ausgaben eruptiert. Als beide Leistungen noch getrennt waren, zahlte der Bund 16,5 Milliarden Euro Arbeitslosenhilfe, gut zwei Milliarden Euro Wohngeld und knapp sechs Milliarden Euro Eingliederungsleistungen.
Neue Regierung muß Kehrtwende einleiten
Für das Arbeitslosengeld II wird der neue Finanzminister am Jahresende mindestens 26 Milliarden Euro gezahlt haben, hinzu kommen gut sechs Milliarden für Eingliederungsleistungen, weitere drei Milliarden für Verwaltungskosten und - sofern es bei der Beteiligung von 29,1 Prozent bleibt - weitere drei Milliarden Euro für die Miet- und Heizkosten der Langzeitarbeitslosen. Zumindest finanziell steht für den Bund hinter Hartz IV ein dickes Minus von 14 Milliarden Euro. Dem Ausspruch eines Arbeitsmarktfachmanns, nicht die Leistungsempfänger seien im neuen System verarmt, sondern die Steuerzahler, ist nichts hinzuzufügen.
Die neue Regierung muß umgehend eine Kehrtwende einleiten. Zwar kommt sie an den Realitäten nicht vorbei, die sich in immer valideren Schätzwerten offenbaren. Auch ist es zu spät, um die Erwerbsfähigkeit umzudefinieren und Hunderttausende von Erwerbslosen wieder zurück in die Sozialämter zu schicken. Die Fehlanreize aber können und müssen beseitigt werden.
Dazu zählt nicht nur eine Änderung der Unterstützungspflichten und der Verzicht auf jede Leistungsausweitung wie die Anhebung der Regelsätze im Osten. Die neue Regierung kommt auch um materielle Einschnitte, eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kommunen und eine Neujustierung des Finanzausgleichs nicht herum.
Text: F.A.Z., 13.10.2005
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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