17. September 2004 Manager müssen damit rechnen, daß sie bald durch ein Gesetz zur vollständigen Aufdeckung ihrer Gehälter gezwungen werden. Die Bundesregierung prüft nach Informationen dieser Zeitung einen detaillierten Gesetzentwurf, den der Frankfurter Rechtswissenschaftler Theodor Baums, Vorsitzender der Regierungskommission "Corporate Governance", ausgearbeitet hat. Die Regeln gehen weit über die Vorgaben im Deutschen Corporate Governance Kodex hinaus. Die Empfehlung dieses freiwilligen Regelwerks zur Offenlegung der Managergehälter wird weitgehend mißachtet. Die elf Dax-Unternehmen, die sich daran halten, nutzen erhebliche Spielräume bei der Veröffentlichung von Daten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) möchte den Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften bis zum Herbst kommenden Jahres Zeit lassen, sich freiwillig an die Kodex-Empfehlung zu halten. Neben CSU-Chef Edmund Stoiber wollen mittlerweile aber auch Finanz- und Wirtschaftspolitiker der rot-grünen Regierungskoalition - darunter Joachim Poß und Hans Martin Bury (SPD) sowie Fritz Kuhn (Grüne) - nicht länger hinnehmen, daß die große Mehrzahl der Dax-Unternehmen mauert. Ein gesetzlicher Zwang könne einen politischen Ausgleich für die in der Bevölkerung umstrittenen Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) schaffen, heißt es in Regierungskreisen.
Umfassende Veröffentlichung sämtlicher Bezüge
Der Gesetzentwurf schreibt eine umfassende Veröffentlichung sämtlicher Bezüge und damit sowohl fester wie variabler Vergütungsbestandteile vor. Diese Maßgabe umfaßt auch Aktienoptionen, Pensionszusagen und Sachbezüge wie Dienstwagen, Chauffeur, Villa oder Lebensversicherung. Die aufgeschlüsselten Angaben sind nach festen Standards im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluß zu veröffentlichen; die Wirtschaftsprüfer müssen ihre Richtigkeit kontrollieren.
Als Mindestangaben gelten nach dem Gesetzentwurf die Vergütungen des höchstbezahlten Vorstandsmitglieds, der namentlich genannt werden muß. So soll den Aufsichtsräten die Möglichkeit erhalten bleiben, "Schlechtleister" im Vorstand zu bestrafen, ohne dies Analysten gegenüber kenntlich machen zu müssen.
Aufsichtsrat soll Bezüge begründen
Außerdem soll der Aufsichtsrat auf der jährlichen Hauptversammlung den Aktionären nach britischem Vorbild die "Angemessenheit" der Bezüge begründen. Dazu gehört eine Erläuterung der "Vergütungspolitik", also eine Darstellung der langfristigen Erfolgsziele für das Management. Die Anteilseigner sollen so die Struktur der finanziellen Anreize für die Manager erfahren. Ein ausdrückliches Vetorecht erhielten sie nach dem Gesetzesvorschlag nicht, wohl aber ein Frage- und Rederecht zu dem gesamten Vergütungspaket. Eine Ablehnung könnten sie anschließend durch eine - vollständige oder teilweise - Nichtentlastung deutlich machen.
Der Gesetzentwurf verlangt zudem eine Aufdeckung für Zahlungen von "Dritten". Dies zielt nicht nur auf andere Unternehmen desselben Konzerns, sondern auch auf Großaktionäre. So gehen Private Equity-Fonds zunehmend dazu über, Vorständen von Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, Prämien für die Verfolgung ihrer Sonderinteressen zu versprechen. Ebenso sollen die Kapitalgeber vorab erfahren, welche finanziellen Vereinbarungen mit den Vorständen für den Fall einer Übernahme getroffen wurden.
Einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Manager sieht Aktienrechtler Baums nicht: "Dem Vorstandsmitglied, das sich dieser Rechenschaftspflicht gegenüber denjenigen, die für seine Vergütung aufzukommen haben, nicht unterziehen möchte, steht es frei, sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden."
Text: jja., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. September 2004
Bildmaterial: FAZ.NET
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