Ausländische Staatsfonds

Der Abwehrplan der Union steht

Von Wulf Schmiese und Konrad Mrusek

Federführend an dem CDU-Papier beteiligt: Roland Koch

Federführend an dem CDU-Papier beteiligt: Roland Koch

16. Oktober 2007 In der Union sind die Pläne zur Abwehr ausländischer Investoren, die nationale Interessen verletzen könnten, beschlussreif ausformuliert. Unter Führung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) wurde ein Papier erstellt, das der F.A.Z. vorliegt. Demnach kann die Bundesregierung ausländische Beteiligungen von mehr als 25 Prozent an deutschen Firmen verbieten, sofern sie die „öffentliche Sicherheit“ oder die „strategische Infrastruktur“ Deutschlands gefährdet sieht.

Eine allgemeine Meldepflicht, wie sie Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) vorschlug, ist nicht geplant. Aber die Regierung solle binnen einer dreijährigen Frist nicht gemeldete Beteiligungen rückwirkend untersagen können.

Eine Ausnahme

„Abwehrmaßnahmen müssen die absolute Ausnahme bleiben“, heißt es in dem Papier, denn Deutschland brauche ausländisches Kapital. „Gleichzeitig müssen wir unser Land vor Investitionen schützen, die nationale Interessen verletzen.“ So seien Richtlinien notwendig, „um sich vor der ungewollten Einflussnahme durch ausländische Investoren zu schützen“.

Verwiesen wird auf „zahlreiche Länder“, die über eigene Staatsfonds „mittelbar Einfluss auf Unternehmen gewonnen“ hätten. China und Russland werden namentlich nicht erwähnt, jedoch die Summe des angelegten Kapitals anderer Staaten: „Experten schätzen das gegenwärtige Volumen der Staatsfonds auf über 1,4 Billionen Euro.“

Zügig und unbürokratisch

Das Mitspracherecht der Regierung solle nicht auf bestimmte Branchen beschränkt werden. „Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der strategischen Infrastruktur wollen wir Beteiligungen an Unternehmen von über 25 Prozent genehmigen, unter Auflagen genehmigen oder untersagen können.“ Dabei solle die Summe der Beteiligungen ausschlaggebend sein: „Beteiligt sich ein Investor unmittelbar oder mittelbar durch mehrere Beteiligungen an einem Unternehmen“, würden diese zusammengerechnet.

Zur möglichst schnellen Rechtssicherheit solle eine „Anzeigeoption“ führen. „Ein Investor kann eine genehmigungsfähige Beteiligung anzeigen und damit eine Genehmigung beantragen.“ Durch eine „maximale Entscheidungsfrist“ seitens der Bundesregierung solle der Vorgang zügig und unbürokratisch bearbeitet werden. „Sofern eine Beschränkung der Investitionsfreiheit nötig ist, muss sie auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Kriterien beruhen“, heißt es. „Bei Nicht-Anzeige einer Beteiligung kann innerhalb einer Frist von drei Jahren auf die Ausübung der Beteiligung Einfluss genommen werden.“

Die Diskussion ist „nicht abgeschlossen“

Das Wirtschaftsministerium dementierte am Montag Meldungen, wonach bereits eine Arbeitsgruppe zusätzlich zu einer Prüfung von Übernahmen auch ein nachträgliches Veto für Firmenbeteiligungen, die nationale Sicherheitsinteressen verletzen, beschlossen habe. Die Diskussion sei noch „nicht abgeschlossen“. Beraten wird in einer Arbeitsgruppe, an der neben Wirtschafts- und Finanzministerium auch das Kanzleramt beteiligt ist.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Daniel Pilar - F.A.Z.

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