12. Januar 2006 In mehreren Regionen Deutschlands stehen Kombilohn-Projekte vor der Erprobung. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plant unter anderen der Landkreis Nordvorpommern einen Modellversuch mit Lohnsubventionen, um die Beschäftigung vor allem von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen zu erhöhen.
Der Wahlkreis von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will das Konzept in der kommenden Woche vorstellen, wie Landrat Wolfhard Molkentin (CDU) bestätigte. Zu den erwarteten finanziellen Effekten wollte sich Molkentin nicht äußern: Wir rechnen das noch durch. Am Ende dürfe der Kombilohn jedoch nicht zu Mehrausgaben führen. Der Landkreis Nordvorpommern weist mit 22 Prozent bundesweit eine der höchsten Arbeitslosenquoten auf. Ein ähnliches Konzept liegt auch für Schleswig-Holstein vor. In beiden Fällen fehlt noch die Zustimmung der Bundesregierung.
Entlastung für die Staatskasse
Die beiden Konzepte basieren auf der Magdeburger Alternative und wurden von Ökonomen der Universität Magdeburg entwickelt. Ronnie Schöb und Joachim Weimann schlagen in ihrem Modell Arbeit ist machbar vor, einem Arbeitgeber, der einen Arbeitslosen einstellt, die Sozialabgaben aus dem Staatshaushalt zurückzuzahlen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Wenn die Erstattung der Abgaben für Rente, Gesundheit und Arbeitslosenversicherung je Arbeitnehmer unterhalb des vormals bezogenen Arbeitslosengeldes II liege, führe die Magdeburger Alternative zu einer Entlastung für die Staatskasse.
Wir rechnen bundesweit mit 1,8 Millionen neuer Stellen und einer Entlastung von fast 11.000 Euro jährlich für jeden, der dadurch eine Stelle findet, sagt Weimann. Insgesamt werde der Bundeshaushalt um 4,4 Milliarden Euro entlastet. Außerdem berufen sich Schöb und Schneider auf Berechnungen von Friedrich Schneider, der als renommiertester Wissenschaftler auf dem Gebiet der Schwarzarbeit im deutschsprachigen Raum gilt. Der Ökonom hat berechnet, daß mehr als die Hälfte der 1,8 Millionen neuen Stellen aus der Schwarzarbeit kämen.
Mindestlohn möglich
Die Arbeitskosten sinken durch die Magdeburger Alternative um rund 35 Prozent, versprechen Schöb und Weimann. Der Lohn des subventionierten Arbeitnehmers unterscheide sich jedoch nicht von dem des Kollegen ohne Zuschuß. Um Mitnahmeeffekte seitens der Unternehmen zu verhindern, soll die Auszahlung der Subventionen an die Gesamtzahl der Niedrigentlohnten im Unternehmen gekoppelt werden. Nur wenn Beschäftigung aufgebaut wird, fließt die staatliche Förderung.
Die Magdeburger Alternative stellt für die öffentlichen Haushalte kein finanzielles Risiko dar, verspricht Weimann. Im schlechtesten Fall werde das Angebot von den Unternehmen nicht angenommen, und es entstünden keine neuen Arbeitsplätze. Außerdem bestehe gegenüber anderen Modellen zur Belebung des Niedriglohnsektors der Vorteil, daß auch ein Mindestlohn möglich sei. Bundeskanzlerin Merkel hatte sich zuletzt in der Kombilohndebatte auch für die Einführung von Mindeststandards ausgesprochen, die Teile der SPD und der Gewerkschaften fordern. Die Koalition hatte während ihrer Kabinettsklausur in Genshagen beschlossen, bis zum Herbst einen Kombilohn-Vorschlag erarbeiten zu wollen. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hatte mehrfach betont, ein Modell dürfe keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt bringen und müsse speziell auf Problemgruppen des Arbeitsmarktes wie die Geringqualifizierten zugeschnitten sein.
Zuschüsse aus der Staatskasse:
Kombilohn:
Eine allgemeingültige wissenschaftliche Definition gibt es nicht. Im engeren Sinn versteht man darunter alle staatlichen Transferleistungen zur Aufstockung niedriger Löhne.
Hartz IV:
Das Sozialgesetzbuch II bietet bereits einige Elemente solcher Lohnsubventionen: 2005 erhielten 650000 Menschen das aufstockende Arbeitslosengeld II, weil ihr Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreichte; erwerbsfähige Hilfebedürftige können bei Aufnahme einer Arbeit zeitlich befristetes Einstiegsgeld erhalten; höhere Freibeträge für die Empfänger von ALG II gehen in dieselbe Richtung.
Flächendeckende Versuche:
Die Umsetzung der Modelle aus Mainz und Saarbrücken wurde abgebrochen; sie waren zu teuer und wirkungslos. Hamburg will dagegen sein 2002 eingeführtes Kombilohnmodell jetzt ausweiten: Unternehmen, die Arbeitslose einstellen, bekommen einen Zuschuß von 3 Euro je Stunde.
Neue Ansätze:
Zwei Modelle stehen zur Diskussion.Während das Ifo-Institut und der Sachverständigenrat dafür plädieren, das ALG-II-Niveau zu kürzen und die Lohnergänzungsleistungen zu erhöhen, schlägt die Magdeburger Alternative vor, Unternehmen bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen die Sozialabgaben zu erstatten.
Text: svs. / F.A.Z., 12.01.2006, Nr. 10 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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