11. Mai 2006 Die von der Bundesregierung beschlossene Abschaffung der Pendlerpauschale für kürzere Arbeitswege trifft die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel noch härter als die Autofahrer. Laut dem am Mittwoch vom Kabinett angenommenen Steueränderungsgesetz können Pendler, die mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, die Kosten für ein Monatsticket ab 2007 nicht mehr von der Steuer absetzen, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Donnerstag in Berlin sagte.
Bisher kann der Preis für eine Zeitfahrkarte bei der Steuererklärung unter Werbungskosten geltend gemacht werden. Das lohnt sich insbesondere für viele Kurzstreckenpendler: Wer nur wenige Kilometer bis zum Büro fährt, für den fallen die Kosten für die Monatskarte in der Regel höher aus als die Pendlerpauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer.
Grüne: Ökologisch unvernünftig
Ab kommendem Jahr sollen die Nahverkehrs-Nutzer aber genauso behandelt werden wie Autofahrer, erläuterte der Ministeriumssprecher. Damit können sie ebenfalls nur ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg die Pendlerpauschale von 30 Cent geltend machen. Die zusätzliche Möglichkeit, Aufwendungen für Zeitkarten als Werbungskosten anzugeben, hat die Regierung komplett gestrichen. (Siehe auch: Neue Belastungen für die Steuerzahler)
Laut Berechnungen des Finanzministeriums entfällt mehr als die Hälfte des gesamten Pendlerverkehrs auf Arbeitswege von weniger als zehn Kilometern. Etwa 83 Prozent fahren maximal 25 Kilometer weit zur Arbeit.
Die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel kritisierte die Pläne der großen Koalition: Der Anreiz, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, entfällt, sagte sie der Stuttgarter Zeitung. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewußt bevorzugt, um zum Wohl der Umwelt den massiven Auto-Pendlerverkehr einzudämmen. Künftig solle dagegen ökologisch unvernünftiges Verhalten gefördert werden, monierte die Grünen-Politikerin.
Text: AFP
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
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