Befristete Stellen

Länder schicken Lehrer in die Arbeitslosigkeit

Von Sven Astheimer

05. Oktober 2007 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wirft fünf Bundesländern vor, ihre Bildungsetats systematisch auf Kosten der Sozialversicherung zu entlasten. Rund 5500 vor allem junge Lehrer seien in diesem Jahr vor den Sommerferien gezielt in die Arbeitslosigkeit geschickt worden. Pünktlich zu Schulbeginn seien die Lehrkräfte dann wieder eingestellt worden. In der Zwischenzeit hat die Versicherung dieser Personengruppe Arbeitslosengeld von etwa 17 Millionen Euro zahlen müssen, heißt es in einem aktuellen Bericht, der der F.A.Z. vorliegt.

In dem Papier steht, dass die zeitweilige Ausstellung besonders in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, aber auch in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zu beobachten ist. Betroffen seien vor allem jüngere Lehrer, mit denen befristete Arbeitsverträge für Schwangerschaftsvertretungen oder andere Springer-Tätigkeiten abgeschlossen würden, welche mit Ende des Schuljahres ausliefen.

Anschlussverträge ebenfalls befristet

Laut Bundesagentur wird in den meisten Fällen schon ein ebenfalls befristeter Anschlussvertrag für das neue Schuljahr vereinbart. Gerade junge Lehrer, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen, verunsichere dieses Vorgehen oft stark. Sie fühlten sich meist an die mündliche Zusage an ihren Arbeitgeber gebunden und stünden damit für eine wirkliche Vermittlung während der Sommerferien nicht zur Verfügung.

Die prekäre Beschäftigungssituation wirke sich auch negativ auf die Schüler aus. „Statt mit festen Bezugspersonen müssen sie mit Patchwork-Lehrern zurechtkommen“, heißt es in dem BA-Papier. Es mangele an der notwendigen Kontinuität. Dieses Vorgehen sei „mehr als fraglich“, zumal die restlichen elf Bundesländer - unter ihnen die in der Regel wirtschaftlich schwächeren neuen Länder - ohne diese Praxis auskämen. Der Bundesrechnungshof hatte ebenfalls festgestellt, dass „sich die Länder eines Teils ihrer Arbeitgeberverpflichtungen zu Lasten des BA-Haushalts entledigen“. Bund und Behörde besäßen jedoch keine praktische Handhabe, um gegen diese herbeigeführte Saisonarbeitslosigkeit der Lehrer vorzugehen. Indem immer neue Befristungsgründe gefunden würden, würden die gesetzlichen Schutzbestimmungen bis an die Grenzen ausgereizt, schreibt die BA.

Text: svs./F.A.Z., 06.10.2007, Nr. 232 / Seite 14
Bildmaterial: Bundesagentur für Arbeit

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