12. April 2007 Die Bundesregierung will das geistige Eigentum besser schützen: Beim Treffen der sieben führenden Industrieländer und Russlands, dem G-8-Gipfel im Juni in Heiligendamm, will Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit den Vereinigten Staaten einen "Dialog" mit den führenden Schwellenländern darüber beginnen, wie Patente und andere Urheberrechte besser vor Produktpiraterie bewahrt werden können. Der Umsatz mit gefälschten Produkten wächst ständig; er wird in der Welt auf 350 Milliarden Euro geschätzt. Allein der deutsche Zoll beschlagnahmte im vergangenen Jahr illegal kopierte Produkte im Wert von 1,2 Milliarden Euro. Parallel zum Kampf gegen Produktpiraten versucht die Bundesregierung mit einer Novellierung des Urheberrechts die unterschiedlichen Interessen der Urheber und der Nutzer ihrer geistigen "Produkte" besser in Einklang zu bringen.
Die Notwendigkeit zu handeln ist erkannt: Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: "Deutschlands Kapital sind die Kreativität und der Erfindungsreichtum seiner Menschen. Deshalb brauchen wir einen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt." Diese Anforderungen sind schnell umschrieben: Globalisierung und Internet. Die Internationalisierung der Produktions- und Handelsströme sowie die Verbreitung von Texten, Tönen und Bildern über das Netz haben die Sicherung von Urheberrechten stark erschwert. Manche vergleichen das Bemühen, Erfinder und Autoren vor gewerbsmäßigen Kopierern zu schützen, die für ihr Abkupfern nicht zahlen wollen, mit dem aussichtslosen Wettlauf zwischen Hase und Igel.
Europäisches Gemeinschaftspatent verlangt
Nicht nur deshalb tun sich die Bundesregierung und die Europäische Union schwer mit dieser Art Eigentumsschutz. Dabei hat die EU-Kommission sich vorgenommen, zum Beispiel das EU-Patentsystem schlagkräftiger zu machen und für die stärkere Beachtung gewerblicher Schutzrechte in Asien zu sorgen. Die Einführung eines europäischen Gemeinschaftspatents, das die zeitaufwendige und teure Durchsetzung nationaler Patente ersetzen soll, wird seit langem von Unternehmen verlangt. Doch nationale Interessen verhindern eine Einigung. Vor allem die Franzosen wollten eine Beschränkung auf englische Patentübersetzungen nicht hinnehmen. Auf Drängen der Bundesregierung hat EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy das Thema nun während der deutschen EURatspräsidentschaft wieder aufgegriffen. Nach dem vorläufigen Scheitern eines Gemeinschaftspatents soll es nun zumindest eine einheitliche EU-Gerichtsbarkeit für Patente geben.
Die EU-Kommission ist indes auf andere Weise zum Schutz des geistigen Eigentums tätig geworden: Im Kampf gegen Produktpiraterie hat sie die sogenannte Durchsetzungs-Richtlinie vorgelegt. Zum Zwecke ihrer Übertragung in deutsches Recht hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sich der Bundestag Ende April erstmals befassen wird. Dabei geht es nicht nur darum, kreatives Schaffen zu schützen. Gefälschte Produkte können ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen, etwa bei Ersatzteilen für Fahrzeuge und Elektrogeräte oder bei Medikamenten.
Novelle des Urheberrechts
Nach Zypries' Plänen soll zur Eindämmung der Produktpiraterie das rechtliche Instrumentarium verbessert werden, um den Fälschern leichter auf die Spur zu kommen. Um seine Rechte besser durchsetzen zu können, soll der Erfinder ("Rechtsinhaber") zum Beispiel einen Auskunftsanspruch gegen Dritte bekommen. Denn häufig liegen die Informationen, die er braucht, um einen Fälscher zu identifizieren, bei Internetanbietern oder Spediteuren. Ferner wird mit dem Gesetz die Vernichtung beschlagnahmter Pirateriewaren vereinfacht, um die Fälschungen möglichst schnell aus dem Wirtschaftskreislauf zu entfernen.
Während Zypries mit diesem Gesetzentwurf, der zwangsläufig mehr an Symptomen operiert, als das Übel an der Wurzel zu packen, am Ende auf das Einverständnis der Koalitionsfraktionen setzen kann, ficht sie bei der Novelle des Urheberrechts seit Monaten einen mühsamen Kampf mit den Abgeordneten aus. Mit dem Gesetzentwurf, der schon seit vergangenem Sommer beim Parlament liegt, will sie das Urheberrecht dem Internetzeitalter anpassen. Nach dem Entwurf bleiben private Kopien nicht kopiergeschützter Werke auch in digitaler Form grundsätzlich erlaubt. Es bleibt aber verboten, den Kopierschutz zu umgehen.
Urheberabgabe bleibt umstritten
Ein heftiger Streit entzündet sich am notwendigen Interessenausgleich zwischen Autoren, die eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Produkte verlangen, und Geräteherstellern, die nur eine begrenzte "Urheberabgabe" auf jedes Gerät zahlen wollen. Denn ihnen droht - wie den Urhebern - Gefahr aus dem Internet. Ausländische Konkurrenten bieten Geräte online billiger zum Kauf, weil sie gar keine Abgabe zahlen müssen. Zypries will die bisher staatlichen Vergütungssätze in die Hände der Verwertungsgesellschaften und der Verbände der Gerätehersteller legen. Unter Hinweis auf die vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien bezweifeln aber Rechtspolitiker von Union und SPD die Praktikabilität dieser Idee. Zugleich geben sie Zypries' Vorschlag, die Abgabe bei fünf Prozent des Gerätepreises zu deckeln, keine Chance, weil sie wie die Urheber Einnahmeverluste befürchten.
Die Ministerin tut jedoch gut daran, an ihrem Vorhaben festzuhalten, von der staatlichen Regulierung abzugehen. Denn diese erforderte in kurzen Zeitabständen langatmige Novellierungen. Die Streithähne müssen sich zusammenraufen, auch wenn jede nationale Lösung das Problem allenfalls lindern kann.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa, picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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