Bankgeheimnis

Verheimlichte Guthaben verzweifelt gesucht

Von Daniel Schnettler

Technische Probleme behindern die Fahnder

Technische Probleme behindern die Fahnder

30. März 2005 Vom 1. April an macht sich der Staat auf die Suche nach den Guthaben der Bürger. Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ tritt in Kraft. Hat das Finanzamt den Verdacht, daß ein Steuerzahler ein Konto oder Depot verschweigt, kann es auf eigene Faust danach forschen. Finden wird es vorerst aber nur wenig. Weil sich die Experten im Bundesfinanzministerium bis zuletzt nicht über die technischen Abläufe des sogenannten Kontenabrufverfahrens im klaren waren, blieb weder den untergeordneten Behörden noch den Kreditinstituten genügend Zeit, die erforderliche Computertechnik zu installieren.

Bis alle Leitungen stehen und auf allen Rechnern die richtige Software läuft, werden nach Expertenmeinungen mindestens sechs Monate vergehen. Vermittels einer provisorischen Lösung fließen dennoch erste Kontostammdaten zu den Finanzämtern. Für die Überprüfung der Steuerzahler wird ein System verwendet, das seit November 2003 in Betrieb ist - für die Terroristenfahndung.

Kontenabrufverfahren als Kontrollinstrument

Herzstück der Überprüfungsmaschinerie sind riesige Datenbanken, die auf zentralen Servern bei den IT-Dienstleistern der Kreditinstitute liegen. 14 dieser sogenannten Kopfstellen oder Kontenevidenzzentralen gibt es. Hier laufen die Informationen aus den 2400 Banken und Sparkassen in Deutschland zusammen. Auf der staatlichen Seite zapft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, den Informationsbestand an. Sie bildet die technische Schnittstelle zu den Strafverfolgungsbehörden - und von morgen an auch zu den Finanzämtern und allen anderen Behörden, die Einblick nehmen dürfen in die Kontostammdaten der Bürger. Dazu zählen beispielsweise das Bafög- und das Sozialamt. Wo der einzelne dem Staat seine Einkünfte und sein Vermögen offenlegen muß, kommt das Kontenabrufverfahren als Kontrollinstrument zum Einsatz. Eine Ausnahme ist das Arbeitslosengeld II. Hier bleibt das Bankgeheimnis gewahrt.

Zu jedem der 497 Millionen Konten und Wertpapierdepots in Deutschland sind die Kontostammdaten bei den Kopfstellen abgespeichert: Konto- oder Depotnummer, Datum der Einrichtung, Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und der Verfügungsberechtigten sowie der Name und die Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten, also des tatsächlichen Besitzers von treuhänderisch verwalteten Guthaben. Wird ein Konto oder Depot gelöscht, müssen die Daten drei Jahre lang aufgehoben werden. Nicht in der Datenbank gespeichert sind Kontostände oder Kontobewegungen - die zusätzlichen Datenströme würden die Server auch gar nicht verkraften.

Technisch unmöglich

Schon unter den jetzt erwarteten Anfragen der Finanzämter dürften die Maschinen ächzen. Ausgelegt sind sie für 2000 Abrufe am Tag je Bank. Das war mehr als genug für die Verbrechensbekämpfung. Mit der Ausweitung des Systems auf alle Bürger rechnet der Zentrale Kreditausschuß mit bis zu 50000 Abrufen am Tag je Bank. Thorsten Höche, Rechtsexperte des Bankenverbandes, macht die Dimension hinter der nackten Zahl deutlich: „Wenn täglich 50000 Bürger durchleuchtet werden, sind das, aufs Jahr gerechnet, gut 18 Millionen.“

Diese enorme Datenmenge muß die Bafin aber nicht allein schultern. Demnächst laufen die Anfragen aus den Finanzämtern über das Bundesamt für Finanzen. Die Verbindungen zu den 14 Rechenzentren der Kreditinstitute müssen aber erst noch aufgebaut werden. Darüber, wie der Informationsfluß zwischen dem Bundesamt für Finanzen und den Finanzämtern auf lange Sicht erfolgen soll, schweigt das Bundesfinanzministerium. Bei der Datenmenge ist es wahrscheinlich, daß die Beamten demnächst per Computer-Suchmaske nach verborgenen Konten forschen. Beim bestehenden Bafin-System hingegen reichen Polizei oder Staatsanwaltschaft ihre Anfragen auf Papier ein und bekommen die Antwort auf gleichem Wege zurück. Zumindest für die Anfangszeit haben die Finanzbehörden das Verfahren übernommen.

Stau auf der Datenautobahn

Die Kreditinstitute selbst bekommen von der Umstellung, technisch gesehen, nichts mit. Sie liefern wie gehabt Daten an ihre jeweilige Kopfstelle. Für die Sparkassen beispielsweise ist das die Finanz-IT, für die Volksbanken die Fiducia und für einige Großbanken der Bank-Verlag. Wenn alle Geschäfte des Tages verbucht sind, wählen sich die Kreditinstitute nachts in die Rechenzentren der Dienstleister ein. Die Geldhäuser übermitteln verschlüsselt die Änderungen bei den Stammdaten der Konten und Depots. Die Dienstleister prüfen die Informationen auf technische Vollständigkeit und Korrektheit. Fehlen zum Beispiel alle Vornamen, meldet das Rechenzentrum das Problem an die Bank und fordert einen neuen Datensatz an.

Ist der Datensatz fehlerfrei, wird er auf einen abgeschirmten Server gelegt. Hier endet das Hoheitsgebiet des Rechenzentrums und beginnt das Revier der Bafin und später auch des Bundesamtes für Finanzen. Niemand außer der Behörde weiß, wie oft sie den verschlüsselten Datensatz anzapft. Für die Beantwortung einer Abfrage hat der Server 30 Minuten. Kommen zu viele Abfragen, staut es sich. Wegen der Geheimhaltung bemerken die Rechenzentren aber erst dann, daß sie zuwenig Kapazitäten vorhalten, wenn der Server in die Knie geht. Dabei haben die Kopfstellen zu garantieren, daß das System rund um die Uhr läuft.

Genaue Identifizierung

Im Zuge der Ausweitung des Kontenabrufverfahrens vom Terroristen auf jedermann müssen die IT-Dienstleister aus- und umbauen. Problematisch ist vor allem die Software. Das Bundesfinanzministerium plant mit dem Andocken des Bundesamtes für Finanzen an die 14 Kopfstellen eine andere Schnittstellenspezifikation: Die Suchlogik wird umgekrempelt, und das erfordert eine neue Programmierung. Anders als Verbrecher, von denen oft nicht einmal die Schreibweise des Namens bekannt ist, lassen sich Steuerzahler genau identifizieren. Das erleichtert die Suche nach Konten. Die Software kann verschlankt werden, mehr Auskünfte sind möglich. Der Schritt zur Regelabfrage ist nicht mehr weit.

Text: F.A.Z., 31.03.2005, Nr. 74 / Seite 13
Bildmaterial: picture-alliance / dpa

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