27. April 2007 Eine seltene Einmütigkeit herrscht seit neuestem unter Abgeordneten verschiedenster Couleur in der Frage, wie CO2-Zertifikate an Unternehmen verteilt werden sollten. Nicht nur der Bundesumweltminister ist abgekommen vom Kurs, den Firmen auch zukünftig alle Verschmutzungsrechte schenken zu wollen. Auch Union und Opposition äußern sich auf einmal unisono dafür, CO2-Zertifikate in Zukunft teilweise unter den Hammer zu bringen. Eine Versteigerung der Zertifikate ist das einzig Vernünftige, sagte Sigmar Gabriel (SPD) jüngst in einer Regierungserklärung. Und bekam prompt Rückendeckung aus allen Fraktionen.
Beobachtern scheint das plausibel: Die Emissionshandelsrichtlinie der Europäischen Kommission erlaubt ausdrücklich, zehn Prozent der Verschmutzungsrechte zu auktionieren. Den Mitgliedstaaten ist es überlassen, ob sie von dieser Möglichkeit von 2008 an Gebrauch machen wollen. Dieses Geld will sich der Staat nicht entgehen lassen, sagt Claudia Kemfert, Klimaexpertin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Es sei logisch, dass Politiker an diesen zusätzlichen Einnahmen Interesse haben.
Nachteil für deutsche Firmen
Andererseits bewegten viele von ihnen zuvor auf einem anderen Kurs. Auch für den lassen sich plausible Erklärungen finden, glauben Experten: Da andere EU-Staaten ihre Zertifikate zum Teil vollständig an die Unternehmen verschenken, würde eine Auktion den deutschen Firmen einen Nachteil bringen - schließlich würden ihnen Kosten entstehen, die Unternehmen aus anderen Ländern erspart blieben. Politiker, die deutschen Firmen einen solchen Wettbewerbsnachteil einbrocken wollen, machen sich nicht besonders beliebt bei den Betroffenen, sagt Kemfert.
Es gilt also abzuwägen für Sigmar Gabriel und seine Kollegen aus der Großen Koalition. Lange waren sie Forderungen nach einer Versteigerung der Emissionsrechte mit Skepsis begegnet. Im Kabinett hatten die Minister keine einvernehmliche Lösung erzielen können und die Frage deshalb ans Parlament weitergetragen.
Steigt der Strompreis?
Energiekonzerne führen als Argument gegen eine Versteigerung gerne an, dass dies die Strompreise in die Höhe treiben würde. Den Unternehmen entstünden aus dem Kauf der Emissionsrechte Kosten, die sie über höhere Strompreise an die Kunden weitergeben würden. Stimmt so nicht, argumentierte Christian Ruck von der CSU bei der letzten Bundestagsdebatte zu diesem Thema. Es sei zwar richtig, dass die Unternehmen die Kosten der Zertifikate auf die Kunden abwälzen. Doch geschehe das sowieso längst - auch ohne Versteigerung.
Auch ein geschenktes CO2-Zertifikat habe einen Wert, sagt Kemfert. Der Marktwert der Verschmutzungsrechte werde schon immer teilweise auf die Strompreise aufgeschlagen. Opportunitätskosten einpreisen, nennen das die Volkswirte. Der einzige Unterschied: Bei einer Versteigerung landet der Gewinn beim Staat, beim Verschenken sacken die Unternehmen die Zusatzprofite selbst ein.
Kein Allheilmittel
Ein Allheilmittel für den bislang nur schlecht funktionierenden Markt sei die angedachte Teilauktion aber nicht, sagt Kemfert. Eigentlich müssten alle europäischen Staaten dabei mitziehen und eigentlich müsste man auch 100 Prozent der Zertifikate versteigern. Ein Anfang sei aber immerhin gemacht, wenn sich die Parlamentarier zu den bis dato erlaubten zehn Prozent durchringen könnten
Klarer Vorteil einer Versteigerung sei, dass die Interessenten ihre wahre Zahlungsbereitschaft für die Emissionsrechte offen legen müssten. Außerdem erhalten sie einen Anreiz, nur so viel einzukaufen, wie sie wirklich brauchen, so Kemfert. Bei einer kostenlosen Zuteilung könne sich der Staat dagegen leicht verschätzen und Unternehmen viel mehr Zertifikate schenken - oder umgekehrt andere mit zu wenigen Emissionsrechten ausstatten. Eine Auktion ist da deutlich effizienter.
Preisverfall durch Auktion nicht aufzuhalten
Politiker, die den Preisverfall der Verschmutzungsrechte durch eine Versteigerung stoppen wollen, irren allerdings, sagt die Forscherin. Denn der Marktpreis der Zertifikate ändere sich erst, wenn sich die Knappheit verändert. Der Preis richtet sich vor allem nach der Gesamtmenge, die ausgegeben wird, egal ob unentgeltlich oder kostenpflichtig.
Die Gesamtmenge, die die Unternehmen erhalten, steht allerdings längst fest. Sie ist in langem Hin und Her mit der Europäischen Union ausgehandelt worden. Wenn sich die Parlamentarier nun also tatsächlich auf eine Teilauktion einigen sollten, sei noch längst nicht garantiert, dass der Emissionshandel in der nächsten Phase wirkungsvoller wird und sich tatsächlich Knappheitspreise herausbilden, sagt Kemfert.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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