13. Februar 2008 Das Bundesarbeitsministerium will die Betreuung von Hartz IV-Empfängern künftig in die Verantwortung kooperativer Jobcenter geben. Einen entsprechenden Vorschlag stellten das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Berlin vor.
Dieser sieht eine Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen vor. Die einheitlichen Anlaufstellen sollen damit erhalten bleiben. Der Bund erklärt sich demnach zudem bereit, die Mitarbeiter der Kommunen in den Jobcentern zu übernehmen.
Scholz: So attraktiv, dass Kommunen freiwillig mitmachen
Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) betonte: Wir wollen ohne Gesetzesänderung auskommen. Der Vorschlag solle eine Diskussion eröffnen und sei nicht als Ergebnis gedacht. Nun müsse mit Städten, Gemeinde, Landkreisen und den weiteren zuständigen Stellen über das weitere Vorgehen beraten werden. Er mahnte dabei eine unaufgeregte Diskussion an. Scholz hob hervor, das Modell solle so attraktiv sein, dass möglichst viele Kommunen freiwillig mitmachten.
Eine erste Reaktion des Deutschen Städtetages fiel positiv aus. Dort wertete man den Vorschlag als geeignete Grundlage für die Entwicklung einer Kooperationsmöglichkeit für die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen, wie der Städtetag mitteilte. Nach einem Gespräch mit Scholz stärkte Städtetagspräsident Christian Ude den Arbeitsminister bei seinem Kurs, zwar die Vorgaben des Verfassungsgerichtes einzuhalten, im Grunde jedoch möglichst viele Teile der bisherigen Hartz-IV-Verwaltung beim Alten zu lassen: Im Interesse der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien sollten jetzt nicht neue Debatten um Zuständigkeiten geführt werden. Es ist jetzt geboten, bereits funktionierende Strukturen der Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen verfassungskonform auszugestalten, sagte Ude.
Argen zur unzulässigen Mischverwaltung erklärt
Der Vorschlag des Arbeitsministeriums und der Bundesagentur zur Hartz-IV-Verwaltung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Umstrukturierung dieses Bereichs bis Ende 2010 angeordnet hatte. Die Karlsruher Richter hatten die gesetzlich geregelte, gemeinsame Betreuung von Hartz IV-Empfängern durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen in Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig erklärt, da das Grundgesetz eine solche Mischverwaltung ausschließe. Die Kommunen würden so in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung verletzt, hieß es.
Die als Jobcenter bekannten Argen sind für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Vermittlung Arbeitsloser zuständig.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP
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