18. März 2005 Die geplante Senkung des Steuersatzes bei der Körperschaftsteuer ist "nicht der große Wurf, aber ein wichtiger Schritt". Das sagte Thomas Borstell, Vorstandsmitglied der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Düsseldorf, am Freitag dieser Zeitung. "Psychologisch ist das ganz wichtig, denn darauf achten Investoren aus dem Ausland zuerst." Ein entsprechender Anstoß für die Personengesellschaften fehle - abgesehen von einer leichten Besserstellung bei der Gewerbesteuer - völlig, bedauerte Borstell, obwohl diese das Gros der Unternehmen darstellten.
Borstell gibt zudem zu bedenken, daß das gemeinsame Vorhaben von Bundesregierung und Opposition "knallhart" unter dem "Primat der Gegenfinanzierung" stehe. "Bundeskanzler Gerhard Schröder hat aber in seiner Regierungserklärung noch längst nicht genug an Vorschlägen vorgelegt, wie das benötigte Geld zusammenkommen soll", unterstreicht Borstell. Bei den einzelnen Maßnahmen, die bereits im Gespräch sind, müßten die Politiker berücksichtigen, daß diese nicht ihrerseits Investitionen hemmten oder eine Schieflage erzeugten. Zu bedenken sei auch, daß manche von ihnen nicht sofort wirkten - anders als die Senkung des Körperschafsteuersatzes um sechs Prozentpunkte.
Vieles bereits "ausgelutscht"
Viel Spielraum sieht Steuerberater Borstell nicht für das von der Regierung angekündigte Schließen von "Steuerschlupflöchern". Vieles, was machbar sei, sei bereits "ausgelutscht", glaubt er. So seien die Sonderabschreibungen für Baumaßnahmen in den neuen Bundesländern ausgelaufen. Auch bei der Fremdfinanzierung von Unternehmen durch ihre Gesellschaft habe es mittlerweile beträchtliche Einschränkungen gegeben, was die Absetzbarkeit entsprechender Zinszahlungen beim Finanzamt betrifft. "Verglichen mit dem Ausland sind wir überdies bei den Abschreibungen nicht mehr sehr großzügig."
Eine Verschärfung der kürzlich erst eingeführten Mindestbesteuerung, wie Schröder sie vorgeschlagen hat, sei für Investitionen nicht förderlich, warnt Borstell. "Wenn Unternehmen dicke Verluste nicht steuerlich nutzen dürfen, kann das die Gesundung gefährden", sagt er. Bemerkenswert findet Borstell, daß das Halbeinkünfteverfahren, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaften gleichmäßig auf Unternehmen und ihre Gesellschafter aufteilt, nun verändert werden soll. Das treffe vor allem Aktionäre, die dann ihre Dividenden stärker versteuern müßten.
Eine etwaige Beschränkung von Abschreibungsmöglichkeiten - etwa durch den Übergang auf einen degressiven Verlauf - ginge für die Wirtschaft ans "Eingemachte". Die von Schröder angekündigten Beschränkungen für Filmfonds dagegen träfen zwar diese Branche, sagte Borstell. Nach seiner Ansicht wären sie aber berechtigt und entsprächen einer Initiative, die der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) bereits im Bundesrat eingebracht habe.
Bildmaterial: F.A.Z.
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