08. Dezember 2007 In der Diskussion um gesetzliche Mindestlöhne wird vorgetragen, dass selbst "kapitalistischere" Länder wie die Vereinigten Staaten, Großbritannien und die Schweiz gesetzliche Mindestlöhne haben und wir als sozialeres Land diese erst recht einführen sollten. Dabei wird übersehen, dass man nicht gleichzeitig das Verfahren der Arbeitsplatz- und Lohnfindung durch Kündigungsschutz und dann noch dessen Ergebnis - den Lohn des Arbeitsplatzes - gesetzlich festschreiben darf: In den genannten anderen Ländern gibt es keinen Kündigungsschutz wie bei uns. Folglich werden die Arbeitskräfte viel effektiver dem Arbeitsbedarf zugeordnet, die Zahl der Arbeitslosen und somit die Steuersätze und (Steuer verbergenden) Abgaben sinken, während das Arbeitsangebot je Arbeitsplatz, die Steuerkraft und das volkswirtschaftliche Gesamtergebnis systembedingt zunehmen. Allerdings entstünden auch Exzesse in der Form nicht existenzsichernder Löhne. Unter den insgesamt wesentlich günstigeren Voraussetzungen für Arbeitsuchende scheint es geboten, durch gesetzliche Mindestlöhne einzugreifen, um Arbeitsverhältnisse zum Schutz von Arbeitnehmern vor Verarmung - und von Arbeitgebern vor Verrohung - zu verhindern, gleichsam um im freien Spiel der Kräfte Schranken zu setzen. Bei uns sind demgegenüber die Wiedereinstellungs-chancen Arbeitsloser wesentlich gemindert durch extensiven gesetzlichen Kündigungsschutz und sonstige Bedingungen des Kartells von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Diese wirken nicht nur zum Schutz von Arbeitnehmern, sondern auch zur Abschottung und als (langfristige) Hürde gegenüber den von der Teilhabe an der Arbeit Ausgegrenzten. Hinzu kommt das systembedingt knappere Angebot an (existenzsichernder) Arbeit infolge höherer Steuern und Abgaben. Würde man jetzt noch einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, wären Arbeitsuchende mehrfach bestraft gegenüber ihren Kollegen in Systemen mit freieren Arbeitsmärkten. Auch ergäben sich bei unseren geringeren Arbeitzeiten höhere Mindestlöhne pro Stunde zur Existenzsicherung, was das Problem nochmals verschärfen würde. Letztlich hebt man gar durch gesetzliche Mindestlöhne das Lohnniveau der Beschäftigten zu Lasten der Ausgegrenzten. Denen bliebe nur der Hohn zu wissen, was ihnen zustünde, befänden sie sich nicht außerhalb der Werkstore. Noch schlimmer als marktbedingt arbeitslos zu werden, ist, systembedingt arbeitslos zu bleiben.
Knud Schulte, Teulada, Spanien
Text: F.A.Z., 08.12.2007, Nr. 286 / Seite 21
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