Von Nico Fickinger
14. September 2006 Jeder kennt solche Beispiele: den Juristen, der sich gratis verdingt, um mit der Visitenkarte einer renommierten Kanzlei werben zu können, oder den Jungarchitekten, der kostenlos an Projekten mitarbeitet, um später vielleicht eine Festanstellung zu erhalten.
Doch was nach Mißbrauch klingt und inzwischen sogar den Bundesarbeitsminister auf den Plan ruft, ist bloß ein doppelter Reflex - erstens auf die Relation von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt: Wo es Bewerber zuhauf gibt, kann der Arbeitgeber die Bedingungen diktieren (und umgekehrt); zweitens auf das Arbeitsrecht und den Kündigungsschutz. Ein Praktikum ist eben nicht nur der billigste, sondern auch der einfachste Weg, Bewerber zu erproben.
Kein gesetzlicher Handlungsbedarf
Gesetzlicher Handlungsbedarf leitet sich daraus nicht ab. Wer als reguläre Arbeitskraft mißbraucht wird, kann schon heute eine angemessene Bezahlung erstreiten. Wer qualifizierten und motivierten Nachwuchs will, wird seine Praktikanten gut behandeln. Wer sie aber partout ausnutzen will, wird dies auch dann noch tun, wenn der Gesetzgeber Höchstdauern oder Mindestverdienste vorgibt.
Will Franz Müntefering Jungakademikern wirklich zu einem Job verhelfen, muß er das Arbeitsrecht lockern, nicht verschärfen. Sonst könnte sich, was gut gemeint ist, für die Betroffenen als Bumerang erweisen. Statt eines beschwerlichen Berufseinstiegs hätten sie dann gar keinen mehr.
Text: F.A.Z., 14.09.2006, Nr. 214 / Seite 9
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