Von Manfred Schäfers und Joachim Jahn
28. April 2008 Die Union stemmt sich gegen eine schärfere Besteuerung der Vorstandsbezüge, wie es ihr Koalitionspartner vorschlägt. Das SPD-Präsidium billigte am Montag ein Konzept, nach dem Unternehmen Vorstandsgehälter nur noch bis zu 1 Million Euro vollständig als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen dürften. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprach nach der Sitzung des CDU-Präsidiums von einem "systemfremden Eingriff", der auf eine Doppelbesteuerung der Managergehälter hinauslaufen würde. Ähnlich äußerte sich der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU): "Ich halte davon gar nichts."
Auch die CSU lehnt es ab, über das Steuerrecht den Anstieg der Managergehälter bekämpfen zu wollen. Bayerns Finanzminister, der CSU-Vorsitzende Erwin Huber, wies darauf hin, dass auch Künstler und Sportler Millionen verdienen. "Das würde wahrscheinlich zum Zusammenbruch der Ersten Bundesliga führen."
Steuerliche Anerkennung der Chefbezüge nur noch bis zu einer Million Euro
Die Arbeitsgruppe der SPD schlägt vor, Gesamtbezüge für Vorstände nur noch bis zu 1 Million Euro je Kopf komplett steuerlich anzuerkennen. Höhere Vergütungen sollen nur noch zur Hälfte geltend gemacht werden können. Man habe bei den Vorständen angesetzt, weil man dort eine Möglichkeit gesehen habe, etwas zu tun, erläuterte Fraktionsvize Joachim Poß, der die Arbeitgruppe leitete. Der Runde gehörten auch Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl und der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel an.
In beiden Lagern gab es auch abweichende Stimmen. Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) nannte die Pläne eine klassische Symbolpolitik, die nichts bringe. Managergehälter machten nur "einige Promille der gesamten Lohneinkünfte" aus. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) meinte dagegen, der Vorschlag gehe in eine vernünftige Richtung. Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder würden auch nur zur Hälfte vom Finanzamt anerkannt.
BDI: SPD zielt mit Kanonen auf Spatzen
Nach Ansicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie schießt die SPD über das Ziel hinaus. "Sie zielt mit Kanonen auf Spatzen", urteilte Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Er wertete die Absicht, dass Aufsichtsräte sich am Branchenschnitt orientieren müssen, wenn sie Vorstandsbezüge festlegen, als Angriff auf die Vertragsfreiheit. So regt die SPD auch an, das Aktiengesetz zu ergänzen. Die Angemessenheit der Vergütungen soll sich nicht nur wie bisher an der Lage der Gesellschaft, sondern auch an der branchen- und landesüblichen Vergütung zu orientieren haben. Zudem will sie, dass auch auf die Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds geschaut wird.
Darüber hinaus fordert die SPD - wie auch die Union -, dass über die Vorstandsbezüge der gesamte Aufsichtsrat entscheiden muss. Wenn seine Mitglieder unangemessene Bezüge billigen, sollen sie nach den Plänen der SPD dafür haften. Die Ausübungsfrist für Aktienoptionen der Vorstände will sie von zwei auf drei Jahre verlängern, um einer kurzfristigen Orientierung in der Geschäftspolitik vorzubeugen.
Wissenschaftler gegen einschränkte Abzugsfähigkeit
Bei Wissenschaftlern stoßen die Pläne auf Ablehnung. "Jede Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben wird in der Fachliteratur aus verfassungsrechtlichen Gründen scharf kritisiert", sagte Wolfgang Schön vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht der F.A.Z. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar einst die halbe Abziehbarkeit von Vergütungen für Aufsichtsräte gebilligt; dies sei aber noch unter einem anderen System der Körperschaftsteuer geschehen.
Die Regierungskommission "Corporate Governance" unter Vorsitz des Frankfurter Aktienrechtlers Theodor Baums hatte bereits die Streichung dieser Vorschrift gefordert. Deren Ziel sei es ursprünglich gewesen, unangemessen hohe Vergütungen von Familienaufsichtsräten auszuschließen, schrieb die Kommission. Mittlerweile behindere sie aber "die Gewinnung guter Aufsichtsratsmitglieder". Auch der Bochumer Aktienrechtler Uwe Hüffer kritisiert in seinem Kommentar zum Aktiengesetz: "In der Regelung liegt eine steuerrechtlich eingekleidete Bevormundung der Unternehmen, die abgeschafft werden sollte."
Ausweitung auf Sportler und Musikstars nicht geboten
Der Münchner Steuer- und Aktienrechtler Schön weist außerdem auf das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes hin. Wenn die Absetzbarkeit von Gehältern gedeckelt würde, dürfe dies nicht auf Vorstandsmitglieder beschränkt bleiben. So gebe es Investmentbanker, die deutlich mehr verdienten als ihre ebenfalls im Unternehmen angestellten Vorstände. Eine Ausweitung auf Sportler, Fernseh- oder Musikstars sei dagegen nicht geboten, weil diese eher "als Individuum" tätig würden. Der Juraprofessor räumt zwar ein, dass die Finanzämter bei Dienstwagen, Reisekosten oder Geschäftsführergehältern regelmäßig Höchstgrenzen ansetzten. Doch während es dort um den Grenzbereich zum "verdeckten Konsum" gehe, drohe bei der Managerregelung faktisch eine Doppelbesteuerung.
Manuel R. Theisen von der Universität München hält es ebenfalls für unzulässig, wenn hohe Vorstandsvergütungen vom Betrieb nur noch halb abgesetzt werden könnten, vom Empfänger aber voll versteuert werden müssten. Ohnehin könnten Vorstände der Regelung ausweichen, indem sie ihren Dienstvertrag mit einer Muttergesellschaft im Ausland schlössen. Auch in einer Ergänzung des Aktiengesetzes um weitere Kriterien für die "Angemessenheit" der Bezüge sieht Theisen ein sinnloses Unterfangen. Dadurch kämen nur weitere "schwammige Rechtsbegriffe" hinzu.
Der Fachmann für Steuerrecht und Unternehmensführung hält eine weitere "Einmischung des Staates in Unternehmensentscheidungen" für verkehrt. "Das führt nur zu mehr Klagen gegen Aufsichtsräte, die schließlich von Richtern entschieden werden müssten." Da sei es immer noch besser, wenn der Preis für einen Manager am Markt gebildet werde. Deshalb sei auch die geplante Ausweitung der Entscheidung auf das Plenum des Aufsichtsrats der falsche Weg.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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