18. Oktober 2006 Das Bundeswirtschafts-ministerium beharrt auf einer Verschärfung des Energie-Kartellrechts. Wir wollen dem Kabinett noch vor Weihnachten den Gesetzentwurf zur Strompreiskontrolle vorlegen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling am Mittwoch in Berlin. Derzeit würden die neuen Wettbewerbsregeln mit den anderen Ressorts abgestimmt. Kritik aus der SPD an den Plänen, die aus deren Sicht die nationalen Energie-Champions“ schwächen könnten, wies er zurück. Wir haben den Eindruck, daß der Wettbewerb auf dem Strommarkt nicht richtig funktioniert.“ Das Kartellrecht sei das geeignete Instrument, um ein Marktversagen zu korrigieren.
Nach den Plänen von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) soll die Preisaufsicht durch das Bundeskartellamt verschärft werden. Das Kartellamt soll nach der Neuregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überhöhte Preise der Konzerne untersagen können (F.A.Z. vom 9. September). Der Strommarkt in Deutschland wird von den vier Konzernen RWE, Eon, EnBW und Vattenfall dominiert. Vattenfall-Chef Klaus Rauscher hatte kürzlich mit Investitionsstopp gedroht, falls die deutsche Politik zu stark in die Strompreisbildung eingreife.
Vorbehalte bei der SPD
Indes zeichnet sich ein Koalitionsstreit ab, da die SPD das Vorhaben mit Vorbehalten betrachtet. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, sagte dieser Zeitung in Berlin, zwar teile die SPD die Auffassung von Glos, daß die vier Konzerne über Preiserhöhungen Gewinne einstrichen, die nicht vertretbar seien. Es gebe aber die Sorge, daß die geplanten Kartellregeln die notwendigen Investitionen in Kraftwerksneubauten von rund 30 Milliarden Euro einschränkten. Die Unternehmen müssen so hohe Gewinne machen, daß sie investieren können“, betonte Wend. Nur so kann es zu einem Wettbewerb über die Kraftwerkskapazitäten kommen.“
Skeptisch sieht die SPD die von Glos geplante Verschärfung der staatlichen Preiskontrolle. Bei der Regulierung der Netze habe sich der Gesetzgeber bewußt für das marktwirtschaftliche Instrument der Anreizregulierung entschieden, sagte Wend Es müsse nun geprüft werden, ob dies nicht auch an anderer Strelle der Wertschöpfung, der Stromerzeugung, anwendbar sei. Das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium muß widerspruchsfrei sein“, forderte er.
Gegen überhöhte Preise
Rolf Hempelmann, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hatte zuvor sogar gesagt, die SPD wolle den Markt nicht abschaffen und wolle daher keine staatliche Preiskontrolle. Nach dem Entwurf des Ministeriums soll es marktbeherrschenden Versorgern künftig verboten sein, Entgelte oder Konditionen zu fordern, die ungünstiger als die anderer Unternehmen sind. Es darf auch keine Entgelte fordern, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Höhere Entgelte kann das Unternehmen nur verlangen, wenn es nachweisen kann, daß dies sachlich gerechtfertigt ist. Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) hatte jüngst sogar angeregt, notfalls die Stromproduzenten Eon, RWE, Vattenfall und Eon aufzusplitten und zu zwingen, einen Teil ihrer Kapazitäten auszugründen, um den Wettbewerb zu stärken.
Der Tübinger Wirtschaftsrechtler Wernhard Möschel indes sieht geringe politische Chancen für diesen Vorschlag. Ich bewerte das juristisch zurückhaltend befürwortend. Politisch glaube ich allerdings nicht daran. Die deutsche Regierung, die das riskiert, möchte ich sehen.“ Möschel sagte, er teile Rhiels These, daß es in Deutschland keinen Preiswettbewerb zwischen den vier Oligopolisten gebe. Für den mangelnden Wettbewerb trügen aber die EU-Kommission und das Bundeskartellamt die Verantwortung, die der Fusion von Veba und Viag zu Eon sowie der Vereinigung von RWE und VEW zugestimmt hätten.
Rechtliche Bedenken gegenüber Entflechtung
Rhiels Idee einer Entflechtung weist Möschel nicht zurück. Zwar habe man, wenn man statt vier künftig acht oder zehn Unternehmen habe, noch nicht die Gewähr, daß mehr Wettbewerb herrsche. Doch die Aussichten auf Wettbewerb stiegen. Dies zeigten die amerikanische Erfahrungen. Allerdings gebe es rechtliche Bedenken, ob die Entflechtung nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstoße. Doch ich sehe keine Schwierigkeiten, wenn man die Anteile der Tochtergesellschaft, die man abstoßen muß, an die bisherigen Aktionäre gibt. Für sie ändert sich nichts, da sie Eigentümer der Ressourcen bleiben.“ Den Gesellschaftern werde nichts genommen, da das Eigentum nur anders aufgeteilt werde.
Die Vorstellung, wir sollten die Dinge treiben lassen, ist unter dem Gesichtspunkt Wettbewerb hochriskant“, warnte Möschel. Die großen Stromkonzerne versuchten, die deutschen Verhältnisse auf ganz Europa auszudehnen. Ein Beispiel dafür sei das Vorhaben von Eon, das spanische Unternehmen Endesa zu kaufen.
Text: enn./mmue./F.A.Z.
Bildmaterial: AP
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