13. Juli 2007 Die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) sind am Freitag in Frankfurt am Main ohne Annäherung nach drei Stunden beendet und auf nächsten Donnerstag vertagt worden.
Die Arbeitgeber boten an, die mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA für 134.000 Bahnbeschäftigte vereinbarte Tariferhöhung um 4,5 Prozent mit Einmalzahlung von 600 Euro zu übernehmen. Dies sei der beste Abschluss, den es jemals bei der Bahn gegeben habe, sagte Personalvorstand Margret Suckale auf einer Pressekonferenz.
Mehr als unbefriedigend
Der GDL-Chef Manfred Schell zeigte sich empört. Er bezeichnete die fast dreistündigen Verhandlungen
mit dem Bahn-Vorstand als mehr als unbefriedigend. Ob die Gewerkschaft erneut zu Streiks aufrufen wird, hänge von der für Samstag erwarteten Entscheidung des Mainzer Arbeitsgerichts ab. Die GDL hat Widerspruch gegen die einstweiligen Verfügungen eingelegt, mit denen die Arbeitsniederlegungen verboten wurden. Falls sie nicht Recht bekäme, würde noch am Samstag das Landesarbeitsgericht angerufen, sagte Schell.
Der Gewerkschaftschef zeigte sich kämpferisch: Der nächste Donnerstag ist nun definitiv das letzte Mal, wo es uns gelingen kann, eine Einigung, eine Lösung zu finden, sagte Schell. Danach erübrigten sich alle Gespräche.
Die GDL will für rund 34.000 Lokführer und Zugbegleiter einen eigenen Spartentarifvertrag mit Gehaltsanhebungen von bis zu 31 Prozent durchsetzen. Die Bahn lehnt dies kategorisch ab.
Fragen und Antworten zum Tarifkonflikt bei der Bahn
Warum haben die Gerichte die Warnstreiks der GDL verboten?
Für Bahnmitarbeiter gelten mehrere Tarifwerke: Ein konzernweiter Entgelttarifvertrag und andere Tarifwerke, die andere Arbeitsbedingungen regeln. Offenbar hat die GDL nicht alle für sie einschlägigen Verträge gekündigt. Die Streiks verstießen gegen die Friedenspflicht.
Darf es mehrere Bahn-Tarifverträge geben?
Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt: In einem Betrieb soll nur ein Tarifvertrag gelten. Ob das Gericht diese Linie auch in Zeiten beibehält, wo einzelne Funktionsgruppen wie Piloten und Ärzte für eigene Tarifverträge streiken, ist fraglich. Ein BAG-Urteil steht noch aus.
Und wenn es mehrere gibt?
Das BAG hat entschieden, dass dann der speziellere Tarifvertrag anwendbar sei. Das ist der, welcher den Bedürfnissen des gesamten Unternehmens am besten gerecht wird. Im Fall der Bahn wäre das wohl der Tarifvertrag mit Transnet.
Darf die GDL dann streiken?
Dass die GDL eine tariffähige Gewerkschaft ist, wird von Juristen nicht bezweifelt. Allerdings halten viele die Warnstreiks für einen Rechtsmißbrauch, weil sie einen Tarifvertrag erkämpfen sollen, der voraussichtlich gar nicht anwendbar sein wird. So werde nur die Bahn geschädigt. Das Grundrecht der Tarifautonomie muss so ausgestaltet werden, dass es seine Funktion noch erfüllen kann, sagt Wolfgang Hromadka, Arbeitsrechtler an der Universität Passau. Wenn jede Berufsgruppe ihren eigenen Arbeitskampf im Betrieb führe, sei die Funktionsfähigkeit des ganzen Systems gefährdet. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat dagegen entschieden: Wer tariffähig ist, darf zu Streiks aufrufen und einen Tarifvertrag abschließen.
Transnet und die Bahn haben sich geeinigt. Kann Transnet verlangen, dass GDL-Mitglieder davon nicht profitieren?
Unmittelbar gilt der Tarifvertrag nur für Transnet-Mitglieder. Die Bahn darf organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter unterschiedlich behandeln, was sie aber nicht will. Problematisch ist, dass in Arbeitsverträgen meist steht: Für die Vergütung gilt der gültige Tarifvertrag. Wenn die Gerichte zum Ergebnis kommen, dass der gültige Tarif der von Transnet ist, gilt er für alle, in deren Verträgen diese Klausel steht.
Was passiert, wenn sich Bahn und GDL einigen?
Die Bahn müsste ermitteln, welcher Mitarbeiter zu welcher Gewerkschaft gehört und sie entsprechend vergüten, oder den Fall vor Gericht tragen. Zudem drohte ein neuer Streik: Im Tarifvertrag mit Transnet steht, dass die Gewerkschaft im Fall einer Einigung zwischen Bahn und GDL ihren Vertrag wieder kündigen darf.
Text: FAZ.NET / ama. / F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
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