Stechuhr für alle

Bundestag will Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Von Andreas Mihm

Nicht in allen Betrieben gibt es noch Stechuhren

Nicht in allen Betrieben gibt es noch Stechuhren

25. Juni 2008 Die Organisationsreform der Unfallversicherung, die der Bundestag am Donnerstag beschließen will, wird für Millionen kleiner und mittelgroßer Unternehmen zu bislang nicht erwarteten Zusatzkosten führen. Denn der Gesetzgeber will alle Unternehmen – den Bäcker und Bauunternehmer wie das Steuerbüro und den Automobilkonzern – verpflichten, die Arbeitszeit aller Beschäftigten individuell genau zu erfassen und zu speichern.

Die Daten sollen dann an die Krankenversicherung, von dieser an die Renten- und sodann der Unfallversicherung gemeldet werden, damit diese die Beitragssätze zur Unfallversicherung bemessen und erheben kann. Der Zwang zur individuellen Zeitdatensammelei folgt einer Änderung zum Gesetzentwurf, dem der Arbeits- und Sozialausschuss an diesem Mittwoch zustimmen soll. Der Normenkontrollrat, der Bürokratiekosten messen soll, wurde damit nicht befasst.

Arbeitgeber laufen Sturm

Die Arbeitgeber laufen gegen die Änderung Sturm. „Mit einer solchen Arbeitszeitmeldung würde das glatte Gegenteil dessen erreicht, was angestrebt wurde, nämlich die Arbeitgeber von Bürokratie zu entlasten“, sagt der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel. Der Chef der Arbeitnehmergruppe der Union, Gerald Weiß (CDU), gibt zu, dass dies „ein gewisses Problem für kleine und mittelgroße Unternehmen“ sei. Die Betriebe hätten auch bisher die Daten erheben müssen, sich aber oft nicht daran gehalten. Bei Großunternehmen würden die Zeiten ohnehin erfasst. Der Chef der Gesetzlichen Unfallversicherung, Joachim Breuer, sagte es entstünden „unnütze Verwaltungskosten“. Die Neuerung erschwere das Entdecken von Unfallschwerpunkten und die Prävention.

Die Genossenschaften haben bisher die Praxis toleriert, dass Betriebe die Arbeitszeiten pauschal melden. Diese sind wichtig für die Bestimmung des Versicherungsbeitrags, weil die Beschäftigten je nach Tätigkeit in unterschiedliche Gefahrenklassen eingeteilt sind. Von denen wiederum hängt die Beitragshöhe mit ab.

Viele Betriebe haben die Zeiterfassungssysteme abgeschafft

Die Arbeitgeber warnen nun vor zusätzlichen Bürokratielasten, weil viele Betriebe keine Zeiterfassungssysteme unterhielten. Sie müssten diese anschaffen. In Betrieben, die die Arbeitzeiten erfassten, seien die Daten oft nicht so verfügbar, dass sie für den nun vorgesehenen Meldeweg verwandt werden könnten. Dafür bestehe „dafür auch kein Bedarf“, sagt BDA-Mann Gunkel. Schon heute hätten die Berufsgenossenschaften das Recht, die Unterlagen bei den Betrieben abzufragen.

Nach einer Anhörung wollen die Fraktionen von Union und SPD weitere Änderungen beschließen. So soll das Arbeitsministerium nur eine Rechtsaufsicht, aber keine Fachaufsicht über die Versicherung erhalten. „Das ist ein Sieg der Selbstverwaltung“, sagt Weiß. Die Entscheidung, ob ehedem staatliche Unternehmen wie Post, Bahn und Telekom oder Landesbetriebe wie Flughäfen weiter in die – oft günstigere – staatliche Unfallkasse einzahlen oder in eine gewerbliche Berufsgenossenschaft wechseln sollen (und sich damit an der den Durchschnittsbeitrag dämpfenden neuen Umlageregelung beteiligen), wird auf 2011 verschoben. Keine Änderung gibt es trotz Protesten einzelner Genossenschaften beim Fusionsfahrplan: Bis Ende 2009 soll ihre Zahl von zuletzt 23 auf neun sinken. Der Gesetzgeber verspricht sich davon Rationalisierungsvorteile. Die Zahl der öffentlichen Kassen für Staatsbedienstete, Schüler und Studenten soll auch schrumpfen, aber nur von 20 auf 17.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Andy Ridder / VISUM

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