Leider sind sie da falsch informiert bzw. reissen Teilfakten aus dem Zusammenhang. Richtig ist,in den meisten anderen europäischen Ländern gibt es eine Pauschale a la Deutschland nicht,das stimmt soweit.Das heisst aber nicht,dass in diesen Ländern ein Arbeitnehmer NICHT seine Kosten,die ihm Entstehen,um seiner Arbeit nachzugehen steuerlich geltend machen kann.Er kann es in diesen Ländern nämlich sehr wohl,und sogar auf die volle Entfernung und i.d.R auch mit den echten Kosten,analog wie bei uns die Selbständigen und auch jede Firma,wenn ein Mitarbeiter für sie zum Kunden fährt!Sehr häufig sind auch die allgemeinen Steuersetze generell weit niedriger,da eben ALLE Ausnahmen abgeschafft wurden,nicht nur willkürlich die einer bestimmten Gruppe.In einem anderen Posting behaupten Sie in Österreich gäbe es z.B. keine "Pendlerpauschale" das ist FALSCH.Und in Österreich sind sogar die Steuern niedriger,was sagt der olle Steinbrück denn dazu?Ach ja,wann räumen Sie denn nun endlich Ihren seinerzeit günstig erworbenen/ermieteten Wohnraum im "Speckgürtel" (der seinerzeit noch durch Pendlerpauschale "subventioniert" wurde) für junge Familien und ziehen in die Stadt? Und Zahlen Sie die "Steuersubvention" zurück?Wohl kaum!!
Wenn laut Bundesfinanazministerium die wenigsten davon betroffen sind, wie kommt es dann zu einem Betrag von 2.5 Mrd Euro die der Steuerzahler mehr bezahlen muss. Das bedeutet doch wiedermal das der Kleine Teil die grosse Summe aufbringen muss. Flexibiliät und mobilität sind doch immer mehr in der heutigen Zeit gefragt, wenn man einen Arbeitsplatz haben oder erhalten will. 30 Cent sind doch sowieso ein Witz, wie lange besteht denn dieser Betrag schon, den gab es noch als die Benzinpreise haöb so hoch waren. Ich habe täglich etwa (2x35km)70 km zurückzulegen, da kommt schon was zusammen an Kosten, die mir real anfallen nur um zur Arbeit zu kommen. Näher an den Arbeitsplatz zu ziehen kann ja auch keine Lösung sein. Gesetz den Fall beide Elternteile arbeiten, dann wird es schon schwierig, wenn nicht beide zentral was finden. Die Abschaffung der Pendlerpauschale war nichts anderes als wiedereinmal Geld bei den Arbeitenden einzutreiben. Nicht mehr und nicht weniger. Derjenige der arbeitet darf zur Belohnung dass er arbeitet ein Opfer mehr bringen. Das ist doch alles eine Farce.
Bemerkt denn keiner den Widerspruch ? Auf der einen Seite fehlen dem Staat über 2 Mrd, die natürlich nicht von der Entwickungshilfe für VR China einzusparen wären, und auf der anderen Seite " sei kaum einer betroffen ". Naja bald kommt ja wieder der Weihnachtsmann und an den glaube ich noch...
Den Arbeitnehmerfreibetrag erhöhen ist nachhaltiger und logischer. Am besten die Fahrtpauschale ganz abschaffen und stattdessen für alle den Arbeitnehmerfreibetrag erhöhen. Da wirkt besonders für alle Geringverdiener über dem Grundfreibetrag. und jeder kann dann entscheiden, ob er weiter so wohnen und arbeiten will. Die nah an der Arbeit wohnenden können ja auch die möglicherweise höhere Miete nicht absetzen. Wer wirklich Ressourcen schonen will, kommt an einer Abschaffung nicht vorbei.
Herr Kirchhof hat es vorgeschlagen: ein einfaches Steuersystem und keine Subventionen. Das wäre gerecht. Deutschland hat aber extrem hohe Steuern und das Subventions-/Beihilfesystem ist ausgelegt Ungerechtigkeiten (im Sinne der Gleichbehandlung) durch Beihilfen und Steuerfreibeträge auszugleichen. Beseitigt man einen einzelnen Freibetrag (Pendlerpauschale) etabliert man eine Ungleichbehandlung (im Vergleich mit Freiberuflern, Firmenwagenbesitzern). Abschaffung aller Steuerprivilegien würde Sinn machen, das drehen an Einzelpositionen ist reine Willkür und passt nicht zu unserem aktuellen Umverteilungssystem.
Pendlerpauschale ganz weg, Werbepauschale für Arbeitnehmer erhöhen. Dann kann jeder selbst entscheiden, ob er die Entlastung dazu nutzen möchte, nahe am Arbeitsplatz zu wohnen oder mit dem Wagen zu fahren. Das ist zwar nicht ganz billig gegenüber den Fernpendlern, aber mit Pauschalisierung und Umweltanreiz wohl noch zu rechtfertigen. Zum Vergleich mit Selbständigen: Der Unterschied zwischen dem Arbeitnehmer und dem Selbständigen ist, daß der Klempner ja nun nicht eine neue Wohnung neben jedem Rohrbruch nehmen kann; insoweit besteht die Alternative des Umzugs überhaupt nicht. Auch das würde eine Erhöhung der Pauschale wohl wiederspiegeln. Fairerweise ergänzend: Ich spreche pro domo (pun intended), da ich bewußt zehn Fußminuten vom Arbeitsplatz entfernt wohne, und infolgedessen ziemlich genau doppelt soviel Miete zahle wie vorher für die größere Wohnung, und kompensiere das durch Verzicht aufs Auto.
Man muß sich diese folgende drei Sätze einmal auf der Zunge vergehen lassen: 1.) Nun wird auch in der SPD der Ruf lauter, die Arbeitnehmer zu entlasten. Finanzminister Steinbrück hält dagegen: Kaum jemand hätte etwas davon. 2.) Die geltende reduzierte Fahrtkosten-Regelung bringt dem Fiskus im Jahr rund 2,5 Milliarden Euro ein. 3.) Doch selbst ein Erfolg vor dem Verfassungsgericht könnte sich für die Steuerzahler als ein Pyrrhussieg erweisen. Steinbrück hat schon angekündigt, sich die fehlenden Milliarden an anderer Stelle holen zu wollen. Wieso "hätte kaum jemand etwas davon" (Laut Steinbrück)? Das abgezockte Geld von 2,5 Milliarden würde bei den Arbeitnehmern bleiben, die ohnehin nur nur noch arbeiten, um zur Arbeit fahren zu können. Was für eine Verlogenheit der Argumente steckt dahinter!
Es ist absehbar: Einige der SPD und viele der CSU sind für die Absetzbarkeit ab dem 1. km. Kommt. Einige der SPD und viele der CDU sind für "Einnahmenerhaltung". Kommt. Pauschale ab 1. km, aber gekürzt, und/oder neue PKW-Maut. Man tut was und ist "handlungsfähig". Bleibt wieder nur die Hoffnung auf das Verfassungsgericht. Gekürzte Pauschale bedeutet Benachteiligung von Arbeitnehmern gegenüber Selbständigen, die die vollen Kosten absetzen können. Verfassungswidrig. PKW-Maut nicht absetzbar? Verfassungswidrig. Hoffen wir also, dass die Verfassungsrichter nicht uneinig in der Frage der offensichtlich willkürlichen Kilometergrenze sind, sondern darin, ob sie nicht gleich die sofort im Anschluss zu erwartenden Klagen über die Absetzbarkeit der tatsächlichen Fahrtkostenhöhe mit beurteilen.