Von Stefan Ruhkamp
01. Juni 2007 Männer werden vom kommenden Jahr an bis zu 10 Prozent mehr für ihre privaten Krankenversicherungen zahlen müssen. Sie begleichen damit den Preis für ein Stück mehr Gleichheit, wie sie der Gesetzgeber im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fordert. Junge Frauen profitieren in entsprechender Höhe, weil die Ausgaben für Schwangerschaft und Niederkunft von 2008 innerhalb der Versichertenkollektive der privaten Anbieter von beiden Geschlechtern getragen werden müssen.
Wir erwarten bei Männern in einigen Tarifen der Vollversicherung einen Prämienanstieg um bis zu 5 Prozent und in der Zusatzversicherung um bis zu 10 Prozent, sagt Roland Weber, Vorstandsmitglied bei der Debeka, dem größten privaten Anbieter in Deutschland. Die Männer unter seinen Kunden werden die höheren Preise von Januar an zahlen müssen. Das wird ihnen per Brief mitgeteilt, ein Sonderkündigungsrecht gibt es - anders als bei Preiserhöhungen sonst üblich - nicht.
Es geht um 300 bis 500 Millionen Euro im Jahr
Wiltrud Pekarek, Vorstandsmitglied bei der Halleschen Krankenversicherung rechnet mit einer ähnlichen Größenordnung: Es können in der Vollversicherung bis zu 5 Prozent Prämienerhöhung werden. Allerdings sind die Details noch im Fluss. Weil die entsprechende Kalkulationsverordnung der Aufsichtsbehörde Bafin noch nicht feststeht, wollen Allianz und DKV die zu erwartenden Prämienerhöhungen noch nicht beziffern. Sicher ist: Für viele Männer wird es teurer, für viele Frauen billiger.
Es geht um mehrere hundert Millionen Euro, die umverteilt werden sollen. Pekarek schätzt, dass bei der Halleschen etwa 2 Prozent der Leistungen auf Schwangerschaft und Geburt entfallen. Bei der Debeka sind es rund 3 Prozent. Nimmt man diese Werte für die ganze Branche an, die gut 17 Milliarden für die versicherten Gesundheitsleistungen ausgibt, geht es also um 300 bis 500 Millionen Euro im Jahr, die künftig von Frauen und Männern in der privaten Krankenversicherung gemeinsam finanziert werden sollen.
Kosten sollen umverteilt werden
Von den erforderlichen Preisänderungen sind voraussichtlich vor allem die jüngeren Jahrgänge betroffen, denn die Kosten sollen nach dem jüngsten Entwurf der Kalkulationsverordnung innerhalb der einzelnen Tarifgenerationen umverteilt werden. Da es bei älteren Jahrgängen erfahrungsgemäß keine Schwangerschaften mehr gibt, würde es in diesen Tarifgenerationen jenseits des 45. Lebensjahres keine oder nur geringe Anpassungen geben. Umso größer sind sie aber bei den jüngeren.
Doch die älteren Männer sollten sich nicht zu früh freuen. Das beschriebene Modell gilt nur für den jüngsten Entwurf in einem langen bürokratischen Verfahren, mit dem die Anforderungen einer europäischen Richtlinie umgesetzt wird. Der Gesetzgeber hat im Versicherungsaufsichtsgesetz die Absicht geäußert, dass es wegen des Gleichbehandlungsgesetzes auch für männliche Versicherte eigentlich nicht zu messbaren Prämienerhöhungen kommen sollte.
Wir müssen das Gesetz umsetzen
Nun stellt sich aber in den Modellrechnungen der Unternehmen heraus, dass die erforderlichen Preiserhöhungen für Männer durchaus erklecklich sind. Deshalb wird in der Branche diskutiert, ob die Kosten für Schwangerschaft und Geburt auch auf die Männer der älteren Jahrgänge umgelegt werden sollen. Die älteren Frauen unter den privat Versicherten sind nach derzeitigem Stand aus dem Schneider, weil sie - so die Argumentation - in früheren Jahren die Versicherungskosten für Schwangerschaften und Geburten schon einmal getragen haben.
Der Verband der privaten Krankenversicherer hat sich bisher nicht zu einem Sturmlauf gegen das Gesetz aufgerafft, zeigt sich aber andererseits auch nicht als Vorreiter der Emanzipation: Wir müssen das Gesetz umsetzen und bedauern, dass das Äquivalenzprinzip in der Versicherung - also die Bemessung des Preises nach dem Risiko - immer weiter aufgeweicht wird, sagt Volker Leienbach vom Verband der Privaten Krankenversicherer.
Ungleichheit und Angleichung
Ein weiteres Beispiel für diesen Trend sei die Gesundheitsreform, die die privaten Anbieter im Basistarif zu einer Deckelung der Prämien zwinge. Die Assekuranz hat schon einmal Erfahrungen mit der Ungleichheit und Angleichung gemacht. Seit dem Jahr 2006 zahlen Frauen und Männer bei Neuabschlüssen die gleichen Preise für die staatlich geförderten Riester-Renten, obwohl die im Durchschnitt älter werden und deshalb auch länger die monatlichen Rentenzahlungen erhalten.
Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion,einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist unzulässig.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Text: F.A.Z., 02.06.2007, Nr. 126 / Seite 13
Bildmaterial: dpa
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