24. August 2006 Auf privat Krankenversicherte kommen mit der Gesundheitsreform drastische Kostenerhöhungen zu. Das geht aus den der F.A.Z. vorliegenden detaillierten Plänen der Bundesregierung zur Reform der privaten Krankenversicherung (PKV) hervor.
Die Prämien würden sich teilweise deutlich erhöhen, heißt es in dem Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium. Im Einzelfall können die Prämiensteigerungen sogar mehr als 36 Prozent betragen. Das noch namenlose Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten.
Notwendigkeit für zusätzlichen Wettbewerb
Die bisherigen Vollversicherungstarife, die auch bereits bestehende Verträge umfassen, müssen demnach in einen Basis- und einen Zusatztarif aufgespalten werden. Das ermögliche den Kunden einen besseren Vergleich der jeweiligen Leistungen, heißt es in dem Papier, in dem die Reform auch mit der Notwendigkeit für zusätzlichen Wettbewerb begründet wird.
Nur für den Basistarif, bei dem eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1200 Euro im Jahr vorgeschrieben wird, soll der Arbeitgeber künftig noch einen Zuschuß leisten. Bisher zahlt der Arbeitgeber für Privatversicherte in der Regel die Hälfte der PKV-Prämie, maximal den halben jeweiligen AOK-Satz.
Basistarif zu bezahlbaren Preisen
Der Basistarif soll die Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums sprach am Mittwoch von einem Basistarif zu bezahlbaren Preisen, der dem entspricht, was die GKV leistet. Alle privaten Anbieter müssen nach dem Gesetzentwurf diesen Tarif mit einheitlichen Leistungen anbieten.
Nutzen können ihn alle freiwillig Versicherten, also die mit einem Einkommen von derzeit mehr als 4000 Euro im Monat. Die von der Koalition zuvor genannte Frist von drei Jahren vor einem Eintritt in die PKV ist in dem Text nicht enthalten.
Wechsel nur schwer möglich
Für den Basistarif gelten ein Kontrahierungszwang und das Verbot der Risikoprüfung, heißt es in dem Papier. Auch für diese Versicherten soll eine Rückstellung gebildet werden, die den Prämienanstieg im Alter dämpfen soll.
Allerdings kann die Rückstellung künftig beim Wechsel in andere private oder gesetzliche Kassen mitgenommen werden. Bisher ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung nur schwer möglich.
Ballung schlechter Risiken
Um die Ballung schlechter Risiken - und damit hoher, nicht kalkulierter Kosten - durch den vereinfachten Versicherungswechsel bei einzelnen Anbietern zu verhindern, soll auch in der PKV ein Risikostrukturausgleich geschaffen werden. Als Begründung wird angeführt, daß es schon heute einen solchen Ausgleich für die nach dem sogenannten Standardtarif Privatversicherten gebe.
Das sind laut PKV rund 20000 der 8,4 Millionen Krankenvollversicherten. Dem Gesetzentwurf zufolge könnte mit dem Finanzausgleich subsidiär das Bundesversicherungsamt betraut werden. Das Amt organisiert bereits heute den Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Kassen. Ab Mitte 2008 soll es den Gesundheitsfonds managen, der den gesetzlichen Kassen die Gelder zuweisen soll. (siehe: Ministerium legt künftig den Kassenbeitrag fest )
Zumutbare Kosten
Die Regierung will eine finanzielle Überbelastung Privatversicherter verhindern. Sofern die Höhe der Beiträge einschließlich Selbstbehalt im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen und Vermögen ein zumutbares Maß überschreitet, werden die Beiträge auf diesem Niveau gekappt. Als zumutbare Kosten werden 20 Prozent des Einkommens genannt. Wer mehr aufwenden muß, soll bei einer zentralen, von der Branche getragenen und finanzierten Stelle Beitragszuschüssen beantragen können.
Damit würde auch in der Privatversicherung, die sich bisher nicht nach dem Einkommen ihrer Kunden, sondern an deren Gesundheitszustand orientiert, ein Einkommensausgleich eingeführt. In dem Gesetzentwurf wird festgehalten: Da im Basistarif bei allen Unternehmen einheitliche Leistungen und weitgehend einheitliche Prämien (Folge des Risikostrukturausgleichs) vorgesehen sind, verlagert sich der Wettbewerb auf die Verwaltungskosten, die Kapitalanlageergebnisse sowie den Service, die Beratung und das Angebot von Zusatzleistungen.
Erhoffte kostensenkende Effekte
Während für Bund und Länder keine Mehrkosten durch das Gesetz entstünden, seien für die privaten Anbieter geringe Mehrkosten für die Durchführung des Risikoausgleichs und des Spitzenausgleichs zu erwarten - auch, weil die PKV die Rückstellungen bei einem Versicherungswechsel bisher einbehalten konnte.
In der Folge würden sich die Prämien zunächst teilweise deutlich erhöhen, bis die erhofften kostensenkenden Effekte durch die Neuregelung der ärztlichen Vergütung und den Wettbewerb zwischen den Anbietern eintreten.
Weniger Beihilfe für die Privatversicherten
Für die Ärzte, deren Honorierung im Rahmen der Gesundheitsreform neu geregelt werden soll, bedeuten die Änderungen voraussichtlich finanzielle Einbußen. Die Gesundheitsdienstleister werden verpflichtet, Privatversicherte im Basistarif ambulant zu denselben Konditionen zu behandeln wie GKV-Versicherte.
Bisher können Ärzte bei Privatversicherten auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte höhere Rechnungen schreiben. Minderausgaben würden den privaten Versicherungen zugute kommen, aber auch Bund und Ländern. Sie hätten weniger Beihilfe für die privatversicherten Beamten zu zahlen.
Text: ami. / F.A.Z., 24.08.2006, Nr. 196 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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