21. September 2005 Die EU-Kommission hat eine umfangreiche Initiative zur Verbesserung der Luftqualität in Europa angekündigt, will Städten und Gemeinden zugleich aber mit einer Lockerung der Feinstaub-Richtlinie entgegenkommen.
Die Richtlinie sieht Fahrverbote in Innenstädten bei Überschreitung eines Grenzwertes zwingend vor. Nun soll Städten und Gemeinden künftig unter bestimmten Bedingungen mehr Zeit gegeben werden, die Auflagen zu erfüllen. Das Bundesumweltministerium will den Vorschlag der Kommission nicht mittragen. Die Kommunen dürften die Bekämpfung von Feinstaub nicht auf die lange Bank schieben, hieß es in Berlin.
Kommission: Grenzwerte bleiben
Nach dem am Mittwoch in Brüssel unterbreiteten Gesetzesvorschlag sollen Städte und Gemeinden künftig in begründeten Fällen und zeitlich befristet den Grenzwert überschreiten dürfen. Auch sollen etwa die Niederlande und Norddeutschland im Blick auf nichtgiftige Anteile, wie etwa Seesalz, mehr Zeit erhalten, um die Grenzwerte einzuhalten. Und gegenüber Städten wie Stuttgart, die in erheblichem Maße von der Umweltbelastung in Nachbarregionen betroffen sind, will die Kommission künftig Nachsicht üben.
Doch an den Ende der neunziger Jahren von den EU-Regierungen festgelegten Grenzwerten will die Kommission festhalten. Die Drohung von Fahrverboten bleibe auf der Tagesordnung, folgert daraus der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg.
Besonderes Augenmerk auf Feinstaub und Ozon
Städte und Gemeinden müssen seit Anfang dieses Jahres die Belastung mit Feinstaub begrenzen. An höchstens 35 Tagen im Jahr darf der Höchstwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft überschritten werden. Gegenwärtig wird dieser Grenzwert nach den in Brüssel vorliegenden Meßergebnissen in vielen Städten Deutschlands, Großbritanniens, Italiens und den Niederlanden nicht eingehalten.
In ihrem Vorschlag fordert die Kommission die EU-Länder dazu auf, sich zu verpflichten, den Anteil aller wichtigen Luftschadstoffe zu vermindern. Besonderes Augenmerk sollte Feinstaub und bodennahem Ozon gewidmet werden. Sie bilden die größte Gefahr für die Gesundheit, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. Bis zum Jahr 2020 sollte der Anteil der besonders kleinen Partikel um ein Fünftel vermindert werden.
Länder hatten genug Zeit
Um die Annahme des neuen Regelwerks mitsamt der flexiblen Auslegungsvorschriften zu beschleunigen sowie die EU-Regierungen zu verstärkten Umweltanstrengungen zu bewegen, will Dimas den Druck auf die Länder aufrechterhalten und unter Berufung auf das derzeit gültige Regelwerk Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben, hieß es in seinem Mitarbeiterstab. Schließlich hätten die Länder Zeit genug gehabt, die vor sechs Jahren von den EU-Regierungen und dem EU-Parlament beschlossenen Grenzwerte einzuhalten.
Die Neuregelung ist Teil einer Strategie für saubere Luft, mit der die Kommission bis 2020 die Zahl der Todesfälle, die auf verschmutzte Luft zurückzuführen sind, deutlich verringern will. Nach Berechnungen der Kommission starben im Jahr 2000 in der EU 370.000 Menschen an durch Feinstaub und Ozon verursachten Krankheiten. Diese Zahl soll bis 2020 um 40 Prozent vermindert werden. Auf die Wirtschaft würden mit den neuen Vorschriften Kosten in Höhe von jährlich etwa sieben Milliarden Euro zukommen. Dem stehe ein Nutzen für die Gesundheit in Höhe von jährlich 42 Milliarden Euro gegenüber.
Text: fri., F.A.Z. vom 22.9.2005
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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