Arbeitsmarkt

„Der darf nicht zum Medienhelden werden“

Weise: “Verheerend in der öffentlichen Darstellung“

Weise: "Verheerend in der öffentlichen Darstellung"

22. Dezember 2006 Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einige Politiker haben ein schnelles Ende der öffentlichen Debatte um den Langzeitarbeitslosen Henrico Frank aus Wiesbaden gefordert. „Der Mann darf nicht zum Medienhelden stilisiert werden“, forderte BA-Verwaltungsrat Peter Clever im Gespräch mit der F.A.Z..

Es müsse umgehend wie in jedem anderen vergleichbaren Fall geprüft werden, ob Frank Arbeitsangebote ohne triftigen Grund abgelehnt habe. Wenn dies der Fall ist, müßten die vorgesehenen Sanktionen greifen und gegebenenfalls die Höhe des Arbeitslosengeldes II gekürzt werden.

„Verheerend in der öffentlichen Darstellung“

Der Vorstandschef der Bundesagentur, Frank-Jürgen Weise, erklärte: „Man könnte sagen, das ist ein Einzelfall, aber er ist verheerend in der öffentlichen Darstellung.“ Der 37 Jahre alte Langzeitarbeitslose aus Wiesbaden repräsentiere ein Bild, das nicht der Wirklichkeit entspreche, versicherte Weise. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderte eine Untersuchung des erwerbslosen Mannes durch einen Amtsarzt. „Schluß jetzt mit neuen Angeboten an Frank, statt dessen Amtsarzt und, wenn rechtlich möglich, Mittelkürzung.“

Frank hatte den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und SPD-Chef Kurt Beck während eines Besuches auf dem Wiesbadener Weihnachtsmarkt wegen des Hartz-IV-Gesetzes angepöbelt. Daraufhin empfahl ihm Beck, sich zu waschen und zu rasieren – dann fände er auch einen Arbeitsplatz. In den folgenden Tagen kommunizierten beide Seiten vor allem über die Boulevardzeitungen miteinander. Demnach hat der Langzeitarbeitslose, der mittlerweile eine eigene Sprecherin engagiert hat, einen persönlichen Termin mit Beck verstreichen lassen und mehrere Arbeitsangebote ausgeschlagen.

„Mogelpackungen“

Die Managerin wies jedoch sieben der acht Offerten als „Mogelpackungen“ zurück, weil sie mit körperlicher Arbeit verbunden seien: Eine solche könne Frank aufgrund eines Bandscheibenschadens nicht verrichten. Diesen soll er sich zugezogen haben, als er betrunken von einer Hollywoodschaukel stürzte. Mittlerweile habe Frank aber mit der zuständigen Behörde der Stadt Wiesbaden eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen, die ihn in eine feste Arbeit bringen soll.

Langzeitarbeitslosen, die eine zumutbare Arbeit ablehnen, kann der Bezug der Regelleistung von 345 Euro gekürzt werden. Vom 1. Januar an gelten sogar verschärfte Bedingungen: Die erste Ablehnung kann mit Einbußen von 30 Prozent geahndet werden, die zweite mit 60 Prozent. Und wer innerhalb eines Jahres dreimal eine zumutbare Stelle ablehnt, dem kann das Arbeitslosengeld II komplett gestrichen werden.

Einige Unklarheiten

Allerdings ist im Fall Frank noch einiges unklar. So muß dem Arbeitsangebot laut Paragraph 31 des Sozialgesetzbuchs II eine schriftliche Belehrung des Trägers – in diesem Fall der Stadt Wiesbaden – vorausgehen. Diese müßte ergangen sein, bevor die Angebote aus Mainz bei Frank eingingen. Außerdem muß die öffentliche Hand nachweisen, daß ein Leistungsempfänger sich vorsätzlich weigert, eine Arbeit anzunehmen.

Auch der Begriff „zumutbar“ ist dehnbar. In Deutschland gilt eine Person bereits als erwerbsfähig und damit im Falle der Arbeitslosigkeit als leistungsberechtigt, wenn sie mindestens drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen kann. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, daß diese Personen jeder Arbeit nachgehen können. Im Sommer ließen sich einige Langzeitarbeitslose vom Einsatz als Erntehelfer durch ein entsprechendes Attest befreien.

Text: svs./F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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