Private Krankenkassen

Hohe Hürden für Kassenwechsel geplant

Die Bundesregierung will Privatpatienten strenge Vorgaben für einen Kassenwechsel machen.

Die Bundesregierung will Privatpatienten strenge Vorgaben für einen Kassenwechsel machen.

26. Mai 2008 Die Bundesregierung will das neue Wechselrecht für langjährige Privatversicherte streng ausgestalten. Beim Wechsel in den neuen Basistarif sollen die Versicherten ab 2009 für zwei Jahre an diesen gebunden bleiben. Darauf hätten sich Experten von Finanz- und Gesundheitsministerium mit Vertretern der Finanzaufsicht BaFin verständigt, bestätigten Ressortsprecher am Montag in Berlin. Damit werden für einen Wechsel für die Versicherten hohe Hürden gesetzt.

Durch die im vergangenen Jahr verabschiedete Gesundheitsreform sind die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, einen Basistarif zu schaffen, der im Wesentlichen den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. In diesen Basistarif sollen ehemalige Versicherte zurückkehren können, die ihren Versicherungsschutz verloren haben. Aber auch langjährige Privatversicherte sollen in der ersten Jahreshälfte die Möglichkeit erhalten, in einen beliebigen Basistarif einer Kasse und von dort in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Dabei können sie einen Teil der angesparten Altersrückstellungen mitnehmen, was bisher nicht möglich ist.

Die Regelung folgt den Forderungen der Kassen

Die Fachleute von Ministerien, BaFin und privater Krankenversicherung verständigten sich nun darauf, dass die Wechsler für zwei Jahre im Basistarif bleiben müssen, bevor sie in einen attraktiveren Volltarif der neuen Kasse wechseln können. Die Regelung folgt im wesentlichen Forderungen der privaten Krankenversicherung. Sie fürchtet, dass es im kommenden Jahr zu Wanderungsbewegungen kommt, die einigen Kassen schwer schaden.

Für Wechselwillige entsteht neben der ohnehin auf ein halbes Jahr befristeten Wechselmöglichkeit und der Tatsache, dass nur ein Teil der Rücklagen mitgenommen werden kann, damit eine weitere Hürde. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte, es handele sich um einen Diskussionsstand auf Arbeitsebene, aus dem eine Verordnung werden müsse. „Ich glaube, das ist eine ordentliche Lösung“, sagte er. Der Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung werde damit in keiner Weise behindert. Vielmehr sei es eine wichtige Neuerung der Gesundheitsreform, dass es künftig überhaupt Wettbewerb in der PKV gebe. Seinen Angaben zufolge wurde zudem beschlossen, dass es für den Basistarif künftig keine Anwartschaftszeit von drei Monaten gelten soll, aber der Versicherte nach einem Wechsel Leistungen in Anspruch nehmen können.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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