13. März 2006 Das Bundesgesundheitsministerium hat die Grundkonzeption für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend fertiggestellt. Das Konzept ist nach Angaben aus Kreisen der Koalition vom Sonntag mit Spitzenpolitikern der Union besprochen. Es sieht vor, die Finanzierung der Krankenversicherung auf drei Säulen zu stellen: einen lohnabhängigen Beitrag der Arbeitgeber, einen vom Einkommen einschließlich Kapitalerträgen abhängigen Beitrag der Versicherten und eine zusätzliche Kopfprämie (siehe: Zusätzliche Prämie geplant: Die Gesundheit wird noch teurer).
Diese könnte sich je nach Modellvariante und Krankenversicherung zwischen "nahe Null und 40 Euro" im Monat bewegen, hieß es in informierten Kreisen. Die Prämie soll etwa 10 Prozent des Finanzvolumens von rund 140 Milliarden Euro abdecken. Die erwarteten zusätzlichen Milliardenlasten der kommenden Jahre seien in dem Konzept berücksichtigt, hieß es. Damit könnte die große Koalition das Konzept als Weiterentwicklung der derzeitigen Umlagefinanzierung zu einer Bürgerversicherung, wie sie die SPD fordert, aber auch in Richtung des von der Union bevorzugten Prämienmodells verkaufen.
CDU-Fraktionschef Volker Kauder reagierte verärgert auf den angeblichen Vorstoß Schmidts. Wir halten uns an das, was wir vereinbart haben, nämlich erst intern zu beraten und dann öffentlich darüber zu reden, sagte Kauder dem Tagesspiegel (Montag). Eine inhaltliche Stellungnahme wollte Kauder nicht abgeben.
Wie kommunizierende Röhren
Offiziell war am Sonntag keine Bestätigung für den Plan zu erhalten. Der Sprecher von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach von "reinen Mutmaßungen". Der für Gesundheitspolitik zuständige Vizefraktionsvorsitzende der Union, Wolfgang Zöller (CSU), sagte der F.A.Z., erst nach den Landtagswahlen am 26. März würden die Partei- und Fraktionsvorsitzenden über das Basiskonzept der Finanzreform entscheiden. In Koalitionskreisen hieß es aber, daß das Drei-Säulen-Konzept "sehr nahe an der Realität" sei. Der der SPD-Linken angehörende Abgeordnete Karl Lauterbach sagte dagegen, er halte es "für nicht vorstellbar, daß das die Pläne der Ministerin sind".
In informierten Kreisen wurde auf den Vorzug verwiesen, daß die drei Finanzierungssäulen sich wie kommunizierende Röhren verhielten. Einmal installiert, könne die Prämie erhöht und der Beitragssatz für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer reduziert werden oder umgekehrt. Strategisch bedeutet dies, daß Union und SPD sich auf eine Gesundheitsreform einigen könnten, ohne sich für die Zukunft weitere Schritte in die von ihnen jeweils für richtig erachtete Richtung zu verbauen.
Hürden für die private Krankenversicherung
Für die private Krankenversicherung (PKV) bietet das in Kreisen der gesetzlichen Versicherung schon debattierte Modell Hürden. Der Plan sieht eine Versicherungspflicht für alle Bürger vor, die der PKV zumindest das Neugeschäft in der bisherigen Form unmöglich machen würde. Eine Kapitaldeckung ist in dem Modell nicht enthalten, könnte aber installiert werden, hieß es (sieh auch: Jagd auf die Privatkassen).
Unwägbarkeiten lauern auch an anderer Stelle. So ist offen, ob der Arbeitgeberbeitrag, wie von der Union gewünscht, etwa bei 6,5 Beitragssatzpunkten festgeschrieben werden könnte. Im Gegensatz dazu will das Ministerium den Arbeitgeberbeitrag offenbar auf das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers beziehen statt wie bisher nur bis zum Erreichen der Bemessungsgrundlage von 3562,50 Euro. Zur Berechnung der Arbeitnehmereinkünfte soll die Bemessungsgrenze dagegen wohl weiter gelten.
AOK als Verlierer
Als Verlierer könnten sich auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen sehen, müßten ihre Versicherten doch angeblich die mit bis zu 40 Euro höchsten Monatsprämien zahlen. Auf niedrige Prämien könnten sich dagegen die Versicherten der Ersatzkassen und eines Teils der Betriebskrankenkassen einstellen. Grund dafür sind Umverteilungseffekte über den Risikostrukturausgleich der Kassen.
In informierten Kreisen wird eingeräumt, daß das neue Modell bürokratisch sei und damit Zusatzkosten auslösen würde. Während der Arbeitgeberbeitrag direkt in einen, dem heutigen Risikostrukturausgleich ähnlichen "Gesundheitsfonds" fließen soll, würde die Arbeitnehmerprämie vom Finanzamt erhoben und an den Fonds abgeführt. So soll sichergestellt werden, daß alle Einkünfte vom Beitrag erfaßt werden. Der Fonds würde das Geld an die Kassen leiten. Die zusätzliche Prämie müßten diese aber bei ihren Versicherten direkt einziehen, was zusätzliche Inkassokosten verursachen dürfte.
Text: ami./F.A.Z., dpa
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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