Besteuerung der Alterseinkünfte

Rentner geraten ins Visier des Fiskus

Von Kerstin Schwenn und Manfred Schäfers

24. Juli 2008 Von Januar an kommen die Rentner am Finanzamt nicht mehr vorbei. Der Bund macht jetzt ernst mit der Besteuerung der Alterseinkünfte. Durch den schrittweisen Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung der Bezüge sind schon seit 2005 deutlich mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und Steuern zu zahlen. Dieser Pflicht kommen derzeit jedoch viele Ruheständler nicht nach. Dies soll sich zum 1. Januar 2009 ändern. Darauf hat das Bundesfinanzministerium jetzt mehrere Institutionen in einem Rundschreiben vorbereitet. Die Nachzahlungen an den Fiskus für vier Jahre könnten sich auf rund 6 Milliarden Euro summieren.

Bisher hat die Finanzverwaltung das seit drei Jahren geltende Alterseinkünftegesetz, mit dem ein „Rentenbezugsmitteilungsverfahren“ eingeführt wurde, wegen technischer Schwierigkeiten nicht angewendet. Zum Jahreswechsel sollen alle Stellen, die Renten oder vergleichbare Leistungen überweisen, steuerpflichtige Auszahlungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden. Bis dahin soll jeder Steuerpflichtige mit einer Steueridentifikationsnummer ausgestattet sein. Wenn die Deutsche Rentenversicherung sowie Versorgungswerke, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen alle Daten rückwirkend für die Zeit von 2005 bis 2008 liefern, wissen die Finanzämter genau, wer was erhalten hat. Im Laufe des kommenden Jahres müssen daher viele der gut 20 Millionen Rentner mit Nachfragen rechnen. Nach Einschätzung von Fachleuten drohen in schweren Fällen sogar Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Steuerberater: „Eine neue Mandantengruppe“

Bis 2005 waren etwa zwei Millionen Rentner steuerpflichtig. Nach früheren Schätzungen des Finanzministeriums sollte ihre Zahl durch die Ausweitung der Steuerpflicht auf rund 3,3 Millionen steigen. Informationen, inwieweit die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind, gibt es derzeit nicht. Doch scheint es so, dass viele Rentner auf die Änderung noch nicht reagiert haben. Das Bundesfinanzministerium wollte nichts zur Dunkelziffer sagen. Die Verfahren seien Sache der Steuerfahnder in den Ländern. Auf jeden Fall sehen die Steuerberater neue Aufträge auf sich zukommen: „Viele Rentner müssen bis ins hohe Alter eine Steuererklärung abgeben; damit entsteht eine neue – noch zahlungskräftige – Mandantengruppe“, heißt es in der Zunft.

Wer weniger als den Grundfreibetrag von 7664 Euro (Ehepaare: 15.329 Euro) bekommt, muss keine Steuererklärung abgeben und auch keine Steuern zahlen. Doch ist nicht die gesamte gesetzliche Rente steuerpflichtig, sondern nur ein Teil. Wie viel das ist, hängt davon ab, wann jemand in Rente geht. Wer allein mit seiner Rente doppelt so viel wie den Grundfreibetrag hat, der gerät in die Nähe der Steuerpflicht. Freibeträge und Werbungskosten wirken entlastend. Wer dieses Jahr in Rente geht, rutscht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erst mit Renteneinkünften von mehr als 16.800 Euro in die Steuerpflicht.

Die meisten Rentner müssen auch künftig keine Steuern entrichten

Die meisten Rentner, die nur eine gesetzliche Rente beziehen, müssen damit auch künftig keinen Rückgriff des Finanzamts fürchten. Anders sieht es bei jenen aus, die zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten, Versicherungen oder Vermietung und Verpachtung haben. Sie werden sich nur selten darauf berufen können, sie hätten von ihrer Steuerpflicht nichts gewusst. Denn sie erhalten jährlich eine Mitteilung von den Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung klärt darüber nicht gesondert auf – das ist im Gesetz nicht so vorgesehen.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, erklärt dies mit der Vermeidung unnötigen Aufwands: „Man müsste 20 Millionen Bescheinigungen ausstellen, ohne zu wissen, wer überhaupt eine braucht.“ Gunkel schätzt, dass mehr als 80 Prozent der Rentner auch künftig keine Steuern entrichten müssten. Er sieht die Rentenversicherung für den bürokratischen Aufwand der Rentenbezugsmitteilungen gerüstet. „Es wird kein Datenchaos geben, die Rentenversicherung ist auf diese Aufgabe seit Jahren vorbereitet. Wir warten nur auf den Startschuss.“ Von einigen öffentlichen Stellen, vornehmlich Kommunen, sei aber zu hören, sie sähen sich nicht in der Lage, die Mitteilungen in der vorgesehenen Frist zwischen Januar und Ende Juni 2009 zusammenzustellen.

Das Finanzministerium schätzte die Mehreinnahmen aus der steigenden Rentenbesteuerung auf jährlich rund 1,5 Milliarden Euro. Gunkel warnt indes vor überzogenen Hoffnungen: „Es ist schwer zu sagen, wie die Einkommensverhältnisse der Rentner tatsächlich aussehen.“ Ähnlich sieht es das Ministerium: Ob jemand wirklich Steuern zahlen müsse, zeige sich erst, wenn das Finanzamt über alle Angaben verfüge. So könnten Verluste aus der Vermietung eines Hauses dazu führen, dass jemand mit seinen Alterseinkünften unter den Grundfreibetrag rutsche. Wahrscheinlicher ist das Gegenteil: Mit Nebeneinnahmen steigt die Steuerlast.

Nachgelagerte Rentenbesteuerung

Nach dem Alterseinkünftegesetz von 2005 bedeutet „nachgelagerte Besteuerung“ zweierlei: Das Geld, das während des Arbeitslebens für das Alter zurückgelegt wird, ist grundsätzlich steuerfrei. Rentenbezüge im Alter sind dagegen voll zu versteuern. Da die Umstellung auf das neue System dauert, geht der Gesetzgeber schrittweise vor und belastet die Renten zunächst Stück für Stück. Auch die Beiträge zur Rentenversicherung werden schrittweise steuerfrei gestellt. Erst im Jahr 2040 wird das System voll umgestellt sein. Heute müssen die Renten nur zum Teil versteuert werden. Die Höhe hängt vom Termin des Rentenbeginns ab. Alle, die 2004 oder früher in Rente gegangen sind, müssen einen Anteil von 50 Prozent ihrer Alterseinkünfte versteuern. Bis 2020 wächst der Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um zwei Prozentpunkte, von 2020 bis 2040 dann langsamer um einen Prozentpunkt im Jahr. (enn.)



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Dieter Rüchel

Kursabfrage 
NamePunkteProzent
Dax 5.326,63 -1,12
TecDax 573,04 -5,15
DowJones 9.447,11 -5,11
Nasdaq 1.754,88 -5,80
STOXX 50 2.878,82 +0,22
Nikkei 225 10.155,90 -3,03
S&P 500 Zert. 10,50 -1,78
Euro/Dollar 1,36 +0,10
Bund Future 117,28 +0,26
Gold 884,20 -0,49
Öl 85,76 -1,06
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche