Energiepass

Ausweispflicht für Haus und Hof

Von Henrike Roßbach

Energieeffizienz: Der Pass soll Käufern und Mietern den Vergleich erleichtern

Energieeffizienz: Der Pass soll Käufern und Mietern den Vergleich erleichtern

18. Juni 2007 Vom kommenden Jahr an werden Immobilienbesitzer, die verkaufen oder neu vermieten wollen, den Interessenten einen Ausweis vorlegen müssen: den Gebäudeenergiepass. Der Bundesrat hat der Energieeinsparverordnung gerade zugestimmt - und dem Bundeskabinett noch ein paar Änderungen vorgeschlagen.

Diese Änderungen erfreuen vor allem das Handwerk: Deutlich mehr Handwerksberufe als ursprünglich geplant sollen die Lizenz zur Ausweisvergabe erhalten; nämlich statt Handwerkern aus bloß sechs Berufen "alle Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche". Das können Heizungsbauer sein, Elektriker, aber auch Maler, Glaser oder Tischler. Zusätzlich gehören auch Architekten, Ingenieure und Techniker zu den Ausweisausstellern.

Handwerk hofft auf Folgeaufträge

Dass sich nun Handwerker ohne ausreichende Kenntnisse auf das Geschäft mit den Ausweisen stürzen, glaubt der Sprecher des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) nicht: "Wer nur drinnen Rauhfaser streicht, wird das nicht anbieten." Außerdem sei eine Fortbildung zum Gebäudeenergieberater mit Prüfung und Zertifikat vorgeschrieben Mindestens 120 Stunden Weiterbildung müssten es sein. Auch der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte (CDU), lobt, dass der Kreis größer geworden ist: "Ich halte dies für eine gute Regelung", sagte er.

Das Handwerk hofft nun auf gute Geschäfte. Allerdings heißt es beim ZDH, nicht das Ausstellen der Ausweise werde die Umsätze steigen lassen. Die Handwerker erwarten vielmehr, dass die Energieberatung Sanierungsaufträge nach sich ziehen wird. Auch Schauerte rechnet damit, dass der Gebäudeausweis "einen wichtigen Anreiz für energetische Sanierungen" geben wird. Das ist auch der Grund, warum sich der Handwerksverband für den sogenannten Bedarfsausweis stark macht. Für diese Ausweisvariante wird nach einem festgelegten Verfahren der Energiebedarf eines Gebäudes bestimmt. Die Immobilienbesitzer erfahren, wo sie ansetzen können, um Energie zu sparen: bei der Heizung, der Dämmung oder den Fenstern.

Kritik an dem billigeren Verbrauchsausweis kommt von Verbraucherschützern. "Den Verbrauchsausweis werden Hausbesitzer wählen, die das als lästige Pflicht sehen", sagt Stefan Bentrop, Baureferent des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, "der Informationsgehalt ist aber gleich null."

Der Energiepass soll bis zu 120 Euro kosten

- Kühlschrankkäufer kennen das schon: In der Weiße-Ware-Abteilung des Kaufhauses kleben Farbskalen auf den Geräten und zeigen, wie viel Energie ein bestimmtes Modell verschlingt. Rot steht für Verschwendung, Grün für Sparsamkeit. So soll auch der Gebäudeenergieausweis funktionieren und Auskunft geben über Heiz- und Warmwasserkosten.

- Bislang waren Energieausweise nur für Neubauten zwingend. Vom 1. Juli 2008 an gilt nun - im Fall einer Neuvermietung oder eines Verkaufs - für alle Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden, die Ausweispflicht. Für jüngere Gebäude ist der 1. Januar 2009 der Stichtag, für Nicht-Wohngebäude der 1. Juli 2009. Wer einem Interessenten keinen Ausweis vorlegen kann, dem droht ein Bußgeld.

- Grundsätzlich dürfen Hausbesitzer zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis wählen. Wessen Haus aber bis zu vier Wohneinheiten hat und nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt, der hat nur noch bis Oktober 2008 die Wahl. Danach muss es der Bedarfsausweis sein. Bundesbauminister Tiefensee rechnet mit Kosten von rund 120 Euro für einen Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis dürfte wesentlich billiger werden. Beide gelten zehn Jahre lang.

Text: F.A.Z., 18.06.2007, Nr. 138 / Seite 13

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