Sachverständigenrat

Wolfgang Franz

15. Juni 2007 

Was halten Sie von einem Mindestlohn in Deutschland und welchen Effekt hätte er?

Ein Mindestlohn kostet Arbeitsplätze wie das Beispiel Frankreich zeigt. Nach Erhöhung des dortigen Mindestlohns, des SMIC, vor einigen Jahren ist die Arbeitslosigkeit geringqualifizierter Jugendlicher in Frankreich gestiegen, weil die Arbeitskosten die Produktivität überstiegen. Desweiteren erfüllt ein Mindestlohn noch nicht einmal die Erwartungen, die seine Befürworter damit verbinden, nämlich die Abwehr unliebsamer Konkurrenz von Arbeitskräften aus dem EU-Ausland, wie das Beispiel der Berliner Hotels zeigt, die ihre Wäsche in Polen waschen lassen. Wenn die Menschen aufgrund von (Lohn-)Barrieren abgehalten werden, bei uns zu arbeiten, „wandern“ die Güter. Gerade im Bereich geringqualifizierter Arbeit macht der Mindestlohn Bemühungen zunichte, diesen Arbeitslosen Arbeitsplatzperspektiven zu verschaffen. Der Mindestlohn und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geringqualifizierter Arbeitnehmer schließen sich aus.

Wie vermeiden wir Arbeitsarmut, ohne einen Mindestlohn einzuführen?

Wir können Arbeitsarmut mit Hilfe einer Mindesteinkommenssicherung erreichen. Gemäß dem Vorschlag des Sachverständigenrates sollten Arbeitslosengeld II-Empfänger wesentlich mehr eines Hinzuverdienstes auf dem ersten Arbeitsmarkt behalten dürfen als bisher (zur Zeit nur ein Fünftel, gemäß Vorschlag des Sachverständigenrats rund die Hälfte). Wer jedoch ablehnt zu arbeiten, muss eine Kürzung des Arbeitslosengelds II hinnehmen. Denn das Arbeitslosengeld II ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Fürsorgeleistung finanziert aus Steuergeldern.

Falls die Politik einen Mindestlohn will, würden Sie einen generellen gesetzlichen Mindestlohn oder verbindliche Branchenlöhne bevorzugen?

Ich lehne einen Mindestlohn generell ab. Branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne sind noch schlimmer als allgemeine gesetzliche Mindestlöhne, denn dann kann eine Gewerkschaft in einer Branche trotz einer sehr geringen Anzahl tarifgebundener Unternehmen praktisch das Lohnniveau der gesamten Branche diktieren. Das ist abwegig. Eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist ebenfalls strikt abzulehnen, denn das ist schierer Protektionismus, nämlich die Abwehr lästiger Konkurrenz.

Warum haben so viele andere Länder einen Mindestlohn?

In einigen Ländern ersetzt der Mindestlohn eine in diesen Ländern (im Gegensatz zu Deutschland) nicht vorhandene Mindesteinkommenssicherung, wie sie bei uns etwa durch das Arbeitslosengeld II gegeben ist. In anderen Ländern, wie etwa im Vereinigten Königreich, entfaltet der Mindestlohn eine geringe Bindungswirkung, weil dort nur etwa einer von hundert Arbeitnehmern erfasst wird. In Deutschland fielen bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro jedoch rund zehn von hundert Beschäftigten darunter. In den Vereinigten Staaten wird der Mindestlohn nur in sehr großen Zeitabständen angepasst und verliert aufgrund von Preissteigerungen allmählich an Bindungswirkung.

Wolfgang Franz ist Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Er ist Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim.



Bildmaterial: picture-alliance /dpa/dpaweb

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