Von Manfred Schäfers, Nico Fickinger und Günter Bannas
06. Dezember 2006 Die Beteiligung von Mitarbeitern ist in Deutschland keine einfache Sache. Der entsprechende Paragraph (§ 19 a) gehört zu den längeren im deutschen Einkommensteuerrecht. Auf einer ganzen Seite wird geregelt, in welchem Rahmen der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unter welchen Umständen steuerfrei an seinem Unternehmen beteiligen kann.
Im Zuge des pauschalen Subventionsabbaus, den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) noch als nordrhein-westfälischer Ministerpräsident mit seinem hessischen Amtskollegen Roland Koch (CDU) ausgehandelt hatte, ist der Freibetrag von 154 Euro im Jahr auf 135 Euro gesenkt worden.
Bei einem Steuerhöchstsatz von 42 Prozent entspricht das etwa 60 Euro netto - im Jahr. So fördert der Staat die Mitarbeiterbeteiligung mit fünf Euro im Monat. Und das ist auch noch an die Bedingung geknüpft, daß die Beteiligung nicht billiger als zum halben Wert abgegeben wird.
Großer Sprung nach vorne
Nachdem es jahrelang still um den Investivlohn war, ist er nun wieder in aller Munde. Den Auftakt machte Bundespräsident Horst Köhler Ende vergangenen Jahres, als er vorschlug, die Beteiligung von Mitarbeitern am Produktivvermögen zu stärken. Auf ihrem Parteitag in Dresden hat nun die CDU in Sachen Investivlohn zum großen Sprung nach vorn angesetzt.
Sie will in einem ersten Schritt den Freibetrag verdoppeln. Zugleich soll die Regelung einfacher werden, indem freigestellt wird, mit welchem Rabatt die Beteiligung an den Mitarbeiter ausgegeben werden kann. In einem zweiten Schritt will die CDU die Umwandlung von Gehalt in Anteile befördern, indem dann in größerem Maße der Fiskus auf Steuern und die Sozialversicherungen auf Beiträge verzichten, solange das Geld nicht ausgezahlt wird.
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat dem Thema zusätzlich Auftrieb gegeben, als er ankündigte, er wolle schon bald mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Termin zum Abgleich der Überlegungen in der Koalition vereinbaren. Beck warb für unterschiedliche Lösungen, die nach der Unternehmensgröße differenzierten und auch einen Insolvenzschutz beinhalteten.
Finanzwissenschaftler: Diskussion ist unverständlich
Er wandte sich dagegen, derlei Mitarbeiterbeteiligungen durch staatliche Subventionen mitzufinanzieren; allenfalls seien Formen der "Sparförderung" zu erwägen. Details müßten die Tarifparteien aushandeln. Er halte an dem Ziel fest, noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) kündigte am Dienstag an, sein Kabinett werde bereits Anfang 2007 Eckpunkte für eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer an Gewinn und Kapital beraten. Die Staatsregierung könne hier auf Vorarbeiten aus dem mit Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossenen Beschäftigungspakt Bayern zurückgreifen.
Für den Finanzwissenschaftler Stefan Homburg ist das Wiederaufflackern der alten Diskussion unverständlich. Er erinnert daran, daß schon die früheren Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) ähnliches erwogen, aber dann verworfen hätten. Auch derzeit reagierten die Minister für Finanzen und Arbeit aus guten Gründen zurückhaltend.
Nicht alle Eier in einen Korb legen
"Aus ökonomischer Sicht ist der Investivlohn grundfalsch", sagt der Finanzwissenschaftler aus Hannover. "Jeder, der einmal bei einem Anlageberater war, weiß, daß man nicht Risiken konzentrieren darf." Man dürfe nicht alle Eier in einen Korb legen. Ein Arbeitnehmer stecke schon sein Humankapital in nur ein Unternehmen. Er dürfe nicht auch noch sein Geld dort anlegen. "Investieren Sie, wo Sie wollen, aber nicht im eigenen Unternehmen", lautet sein Rat an alle.
Nach Ansicht des Ökonomen spricht alles dafür, von der Förderung der Mitarbeiterbeteiligung zu lassen. Es gehe vornehmlich um große Unternehmen, da der Investivlohn kein Instrument für den öffentlichen Dienst oder kleine Betriebe sei. Auch ein Gesellschaftsvertrag werde dafür kaum geändert. In Konzernen habe wiederum der einzelne mit seiner Leistung keinen sichtbaren Einfluß auf den Unternehmenserfolg, so daß man mit einer Beteiligung den Arbeitsanreiz nicht verbessern könne.
Die Kriterien Effizienz und Gerechtigkeit sprächen daher nicht für die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung. Indes seien betriebliche Bündnisse für Arbeit grundsätzlich sinnvoll. In diesem Fall verzichteten die Arbeitnehmer auf Lohnansprüche zugunsten einer Gewinnbeteiligung in besseren Zeiten. Doch das habe nichts mit der aktuellen Debatte um den Investivlohn zu tun.
Gewinnbeteiligung vor allem im Bergbau
Angesichts dieser Probleme ist die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland nur wenig verbreitet. Im Durchschnitt beteiligen nur neun Prozent der Unternehmen zumindest Teile ihrer Belegschaft am Gewinn, zwei Prozent der Betriebe beteiligen ihre Mitarbeiter am Unternehmenskapital, ein Prozent wendet beide Beteiligungsformen an. Das geht aus dem Betriebspanel des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Im europäischen Vergleich rangiert Deutschland im Mittelfeld. Ausländische Unternehmen mit Sitz in Deutschland weisen wesentlich häufiger Mitarbeiterbeteiligungssysteme auf als Betriebe in deutschem Eigentum.
Die Beteiligung variiert hierzulande deutlich mit der Betriebsgröße und der Branche. In Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten wird die Belegschaft lediglich in acht Prozent der Unternehmen am Gewinn und in zwei Prozent der Fälle am Kapital beteiligt. Von den Großunternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten lassen dagegen 34 Prozent ihre Belegschaft am Gewinn und sieben Prozent am Kapital teilhaben.
Vor allem in Banken und Versicherungen sowie im Bergbau und in der Energie- und Wasserversorgung ist die Gewinnbeteiligung verbreitet. Dort zahlte etwa jedes vierte Unternehmen einen Erfolgsbonus an seine Mitarbeiter. Knapp über dem Durchschnitt liegen das Dienstleistungsgewerbe, Handel, Verkehr sowie das verarbeitende Gewerbe, hier insbesondere die Grundstoffverarbeitung und die Investitionsgüterindustrie.
Deutschland im Mittelfeld
Im europäischen Vergleich rangiert Deutschland auf einem mittleren Platz. Aktuelle Vergleichszahlen gibt es zwar nicht. Doch belegen dies zwei Studien, die im Jahr 1996 zehn und in den Jahren 1999/2000 14 europäische Länder untersucht haben. In der ersten Studie kommt Deutschland auf eine Gewinn- und Kapitalbeteiligung von 13 respektive vier Prozent und liegt damit auf dem fünften Platz - weit unter dem europäischen Durchschnitt von 23 und 9 Prozent. Führend sind Frankreich (57/7) und Großbritannien (40/23 Prozent).
In der zweiten Studie liegt Deutschland mit einer Gewinn- oder Kapitalbeteiligung von zehn Prozent ebenfalls abgeschlagen auf Rang neun, weit hinter Großbritannien (30) und Frankreich (23 Prozent) und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 16 Prozent. Die Nürnberger Wissenschaftler führen die Spitzenreiterrolle Großbritanniens und Frankreichs auf dort bestehende gesetzliche Verpflichtungen oder steuerliche Vergünstigungen zurück.
Beteiligungsmodelle seien vor allem in ertragsstarken Betrieben verbreitet, außerdem in Betrieben mit einem hohen Anteil an qualifizierten Beschäftigten, sowie in jüngeren technologieorientierten Betrieben, die ihren Fachkräften (noch) keine hohen Festgehälter zahlen können, schreibt das IAB. Eine Gewinn- oder Kapitalbeteiligung spreche häufig überdurchschnittlich produktive und begabte Bewerber an.
Text: F.A.Z., 06.12.2006, Nr. 284 / Seite 15
Bildmaterial: F.A.Z., picture-alliance/ dpa/dpaweb
Finanzkrise kostete laut Studie 20 Millionen Jobs
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