31. März 2008 Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) droht mit seinen Plänen zu scheitern, den Mindestlohn möglichst schnell in vielen Branchen einzuführen. Denn wenn an diesem Montag die Frist abläuft, bis zu der die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Ministerium die Aufnahme ihrer Branche in das Entsendegesetz beantragen können, fällt die Bilanz voraussichtlich mager aus. Bisher sind nur vier Branchen bekannt, die ihr Interesse an einer Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekundet haben: die Zeitarbeit, das Wachgewerbe, die private Forstwirtschaft sowie die Textilreiniger. Dies ist die Voraussetzung für einen für den gesamten Wirtschaftszweig gültigen Mindestlohn.
Das Arbeitsministerium wollte sich zu den Zahlen aus Respekt vor den Tarifparteien nicht äußern. Scholz und sein Vorgänger Franz Müntefering (SPD) hatten vor wenigen Monaten noch damit gerechnet, dass zehn bis zwölf Wirtschaftszweige die Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragten. Die SPD wollte damit eigentlich bis zu 4,4 Millionen Beschäftigte vor Billig-Konkurrenz vor allem aus den neuen Mitgliedsländern der Europäischen Union schützen.
Aufnahme von Branchen auch nach dem 31. März möglich
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, forderte Arbeitgeber und Union auf, Mindestlöhnen eine faire Chance zu geben. Sie sollten sich nicht länger einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von anfangs mindestens 7,50 Euro verweigern.
Dagegen bewertete der CDU-Wirtschaftsexperte Michael Fuchs die geringe Zahl an Anträgen als Beleg dafür, dass es offenbar kein Mindestlohn-Problem gebe. Sonst würden sie doch alle angelaufen kommen. Wenn das der ganze Sieg für Scholz sei, dann wünsche er ihm viel Vergnügen, fügte er an. Zurückhaltender äußerte sich der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Ralf Brauksiepe. Er wollte nicht von einer Erfolgsmeldung für seine Partei sprechen. Man habe den Tarifpartnern das Angebot gemacht, nun müssten sie sich entscheiden, sagte er der F.A.Z.
Allzu laut sollte die Schadenfreude der Union über die nur geringe Zahl an Anträgen nicht ausfallen. Denn der Sprecher von Scholz verwies darauf, dass es sich mit dem 31. März nur um eine erste Frist handele. Eine spätere Aufnahme von Branchen in das Entsendegesetz ist auch danach möglich.
Offenbar lehnten in vielen Wirtschaftszweigen die Arbeitgeber ab, mit den Gewerkschaften einen Aufnahmeantrag in das Entsendegesetz zu stellen. Zudem stellt die Vorgabe des Arbeitsministeriums, dass alle an Flächen- und Firmentarifverträge gebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer in der Branche beschäftigen müssen, eine hohe Hürde dar. Mit dieser Regelung soll die Mehrheit der Beschäftigten einer Branche die - nicht tarifgebundene - Minderheit binden.
Scholz hat vorgesorgt
Allerdings hat Scholz schon vorgesorgt und plant für Wirtschaftszweige, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen mit Tarifbindung arbeiten, das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz von 1952 zu modernisieren und zur Festsetzung von Mindestlöhnen tauglich zu machen. Damit könnte also der Ansatz Die Mehrheit bindet die Minderheit auf den Kopf gestellt werden. Das wiederum stößt bei der Union auf wenig Gegenliebe. Ein Beispiel für einen Wirtschaftszweig, in dem Tarifbindung weniger als 50 Prozent ausmacht, ist die Fleischwirtschaft. Scholz geht mit der Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungen-Gesetzes noch einen Schritt weiter und will neben der staatlichen Lohnfestsetzung auch mit einem Gesetz für eine gesamte Branche angemessene Arbeitsbedingungen festlegen. Das lehnt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als erheblichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Tarifpartner entschieden ab.
Unklar ist auch die Situation in den Branchen, die bereits ihr Interesse zur Aufnahme in das Entsendegesetz bekundet haben. So haben nur zwei von drei Zeitarbeitsverbänden zusammen mit dem DGB einen Antrag beim Arbeitsministerium gestellt. Grundlage des Antrags ist der 2006 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) sowie dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem DGB geschlossene Mindestlohntarifvertrag. Dagegen lehnt der dritte große Verband der Branche, der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), das Ansinnen ab. Er hat einen Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) abgeschlossen. Der CGB warnte Scholz, rechtsgültige Tarifverträge in der Zeitarbeit durch das Entsendegesetz auszuhebeln. Unterstützung erhält der CGB vom Arbeitsrechtler Richard Giesen von der Universität Gießen, der in einem Gutachten für den AMP zu dem Ergebnis kommt, dass die von den konkurrierenden Verbänden IGZ und BZA mit dem DGB beantragte Aufnahme verfassungswidrig sei.
Der Antrag des Sicherheitsgewerbes ist heikel
Heikel ist auch der Antrag des Sicherheitsgewerbes. Denn Tarifpartner des Bundesverbands Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) ist die christliche Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und nicht die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Arbeitgeber hatten sich nach zähen Verhandlungen mit Verdi nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen können. Der BDWS lehnt die Forderung Verdis nach einem einheitlichen Mindestlohn von 7,50 Euro ab, da nach Einschätzung der Arbeitgeber dadurch vor allem in den neuen Ländern viele Arbeitsplätze bedroht wären. Offen ist nun, ob Scholz bereit sein wird, mit der Anerkennung des Antrags der beiden Tarifparteien den Zorn von Verdi auf sich zu ziehen.
Unklar ist auch, ob der vorliegende Entwurf aus dem Arbeitsministerium Bundestag und Bundesrat noch bis zur Sommerpause passieren wird. Denn das Wirtschaftsministerium hatte bereits einige Änderungswünsche beantragt. Klar ist nur, dass nach Verabschiedung des Gesetzes in den beiden Kammern der Arbeitsminister die Tarifverträge in den Branchen umgehend für allgemeinverbindlich erklären wird. Die Mindestlöhne werden dann für alle Beschäftigten einer Branche gelten, auch wenn ihr Arbeitgeber das Tarifkartell verlassen hat.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
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