
Die Zahl der vermuteten Betrugsfälle mit Kurzarbeitergeld steigt rasant. Derzeit liegen der Bundesagentur für Arbeit Hinweise auf fast 540 Unternehmen vor, wie eine Behördensprecherin am Donnerstag auf Anfrage der F.A.Z. Damit hat sich die Zahl der Verdachtsfälle seit September fast verfünffacht. Erhärtet sich durch die Recherchen der Verdacht, wird der Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das Hauptzollamt weitergegeben. Werden dort Verstöße nachgewiesen, muss das Kurzarbeitergeld zurückgezahlt werden, und es droht ein Bußgeld. Ob und in wie vielen Fällen dies schon geschehen ist, konnte die Agentursprecherin nicht sagen. Insgesamt wird Kurzarbeit derzeit in mehr als 60.000 Unternehmen für rund 1,1 Millionen Arbeitnehmer gezahlt, schätzt die Bundesagentur.
In den meisten Fällen besteht der Verdacht, dass in den Unternehmen trotz der betrieblich vereinbarten Arbeitszeitreduzierung weiterhin Vollzeit gearbeitet werde. "Im Verarbeitenden Gewerbe stechen die Leute zwar aus, arbeiten dann aber trotzdem weiter", schildert die Sprecherin die Vorwürfe. Damit würde der Anspruch auf das aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gespeiste Kurzarbeitergeld jedoch erlöschen. Aus Dienstleistungsunternehmen seien zudem Fälle bekannt, in denen von Kurzarbeitern schlicht dasselbe Arbeitspensum verlangt werde wie in normalen Zeiten. Wie und wann sie dieses erfüllten, sei ihre Sache.
Bundesagentur auf Hinweise angewiesen
Der Nachweis gestalte sich gerade in solchen Fällen oft schwierig. Die Untersuchungen gehen nahezu komplett auf anonyme Meldungen von Mitarbeitern beziehungsweise von schon entlassenem Personal zurück, hieß es. Die Bundesagentur sei auf solche Hinweise angewiesen, da ihr selbst kaum Kontrollinstrumente zur Verfügung stünden. Dies ergibt sich aus dem praktischen Umgang mit dem Kurzarbeitergeld.
Zunächst handeln Unternehmen mit starkem Produktionsrückgang mit ihrer Belegschaft eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich aus. Der Lohnausfall wird den Betroffenen in Form des Kurzarbeitergeldes teilweise erstattet; Alleinstehende erhalten 60 Prozent, alle anderen 67 Prozent. Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, streckt der Arbeitgeber dieses Geld bei der Lohn- und Gehaltsüberweisung zunächst vor und holt es sich dann mit der nächsten Abrechnung für die Sozialkassen zurück. Dort weist er die Differenz zwischen regulärem und reduziertem Arbeitsvolumen aus. Aus diesen Unterlagen lässt sich für die Arbeitsagentur jedoch nicht ablesen, ob die abgerechnete auch der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit entspricht.
Weil diese Kontrollmöglichkeiten fehlen, sind die Auflagen für die Kurzarbeit im Normalfall sehr hoch. Der betroffene Betrieb muss unter anderem glaubhaft begründen, warum der Auftragsrückgang seiner Einschätzung nach nur vorübergehend sein wird und deshalb alles Personal an Bord gehalten werden muss.
Begründung weitestgehend entfallen
Um Massenentlassungen im Zuge der Wirtschaftskrise zu verhindern, hat die alte Bundesregierung jedoch von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorübergehend zu verändern. Die Begründung ist weitestgehend entfallen, und die Arbeitgeber sind von einem großen Teil der Kosten - vor allem von den Sozialversicherungsbeiträgen - entbunden worden, die während der Kurzarbeit auf sie entfallen. Außerdem wurde die maximale Bezugsdauer von sechs auf 24 Monate erweitert.
Diese Erleichterungen sind jedoch befristet und würden vom kommenden Januar an eigentlich auslaufen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer fordern deshalb von der Bundesregierung eine Verlängerung. Der neue Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) hat in seiner Antrittsrede bereits angekündigt, dies noch in diesem Jahr umsetzen zu wollen.
Allein in diesem Jahr gibt die Bundesagentur zwischen 5 und 6 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Die Arbeitgeber werden in etwa der gleichen Höhe belastet. Weitere 3 Milliarden Euro müssen nach Berechnungen der Behörde die Beschäftigten durch Lohnverzicht aufbringen.
F.A.Z.
Sven Astheimer