Tarifstreit im öffentlichen Dienst

Wie funktioniert die Schlichtung?

Von Melanie Amann

07. März 2008 Mit der Schlichtung kann ein Tarifkonflikt ohne Arbeitskampf und ohne Beteiligung eines Gerichts beigelegt werden. Das Schlichtungsverfahren im öffentlichen Dienst ist stark formalisiert und richtet sich nach einem Abkommen, das die Tarifpartner Mitte der siebziger Jahre geschlossen haben und das zuletzt 2002 überarbeitet wurde.

Danach setzt die Schlichtung voraus, dass mindestens eine Partei die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt hat – was in diesem Fall Bundesinnenminister Schäuble tat.

Nur einer ist stimmberechtigt

Innerhalb der folgenden 24 Stunden können beide Parteien die jeweils andere verbindlich zur Schlichtung auffordern. Daraufhin tritt eine Kommission aus jeweils neun Vertretern beider Seiten und zwei unparteiischen Vorsitzenden zusammen: Diese sind hier für die öffentlichen Arbeitgeber Lothar Späth, der frühere Ministerpräsident von Baden-Württemberg, und für Verdi der ehemalige Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg.

Stimmberechtigt ist aber nur einer der beiden. Da sich die Schlichter im Amt des Vorsitzenden abwechseln und in der letzten Schlichtung der Vertreter von Verdi den Vorsitz hatte, ist jetzt Späth an der Reihe.

Friedenspflicht während der Schlichtung

Vom dritten Kalendertag nach Schlichtungsbeginn an herrscht Friedenspflicht; spätestens nach sechs Werktagen muss das Gremium zusammentreten, spätestens vier Werktage später muss eine Einigungsempfehlung vorliegen, die mindestens eine einfache Mehrheit hat und den Parteien innerhalb von 24 Stunden zugestellt werden muss. Die müssen dann spätestens drei Werktage später darüber Gespräche zu führen – „mit dem Ziel der Einigung“.

Kommt diese nicht zustande, endet die Friedenspflicht. Die Gewerkschaften entscheiden dann in der Regel in einer Urabstimmung, ob sie einen regulären Streik beginnen. Die Schlichtung kann auch unterbrochen werden, um den Tarifparteien „Gelegenheit zur Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen zu geben“.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

 
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