20. Oktober 2009 Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Arbeitsmarktreform Hartz IV, über die am Dienstag erstmals mündlich in Karlsruhe verhandelt wurde. Dabei stellten alle acht Richter kritische Nachfragen zur Berechnung des Regelsatzes, der derzeit bei 359 Euro im Monat für eine alleinstehende Person liegt. Familien bekommen pro Person einen geringeren Betrag, der nach dem Alter der Kinder gestaffelt ist.
Auf Bedenken stieß zudem, dass das Arbeitslosengeld II kaum Ausnahmeregelungen für Sonderbelastungen zulässt, etwa, wenn Hartz-IV-Empfänger wegen chronischer Erkrankungen dauerhaft teure Medikamente kaufen müssen. Zudem äußerten die Richter Unverständnis darüber, dass die jährliche Anpassung der Höhe des Regelsatzes an die Renten und nicht etwa an die Preisentwicklung gekoppelt ist.
Regierung: Sätze sind ausreichend und korrekt ermittelt
Hintergrund der höchstrichterlichen Überprüfung sind drei Verfahren, die derzeit vor dem Hessischen Landessozialgericht und vor dem Bundessozialgericht anhängig sind. Beide Gerichte kamen zu der Auffassung, dass die Regelungen über die Höhe der Zahlungen an Kinder verfassungswidrig sind, und legten diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Sie rügten, dass der Gesetzgeber für Kinder lediglich eine Staffelung von 60, 70 oder 80 Prozent der Unterstützung für Erwachsene vorsieht, anstatt den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Danach bekommen derzeit Kinder bis fünf Jahre 215 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren 251 Euro und vom Beginn des 15. Lebensjahres an 287 Euro. Ehegatten oder Partner erhalten ebenfalls nicht den vollen Satz, sondern 323 Euro. Das Hessische Landessozialgericht hält darüber hinaus auch die Höhe des Grundregelsatzes selbst für verfassungswidrig.
Dagegen versuchte die Bundesregierung, die unter der Führung des Staatssekretärs im Ministerium für Arbeit und Soziales Scheele mit insgesamt 28 Vertretern vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war, die Bedenken zu zerstreuen. Scheele verwies darauf, dass die Berechnung auf die alle fünf Jahre neu erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gestützt wird, die verlässliche Daten von 60.000 Haushalten verarbeitet.
Bedarfe lassen sich nicht ausschließlich mathematisch berechnen, sie bedürfen immer auch Wertentscheidungen, hob Staatssekretär Scheele zudem hervor. Die Bundesregierung bewege sich in einem Spannungsfeld zwischen den Hilfebedürftigen, die eine höhere Leistung forderten, und den Steuerzahlern, die das Fürsorgesystem finanzierten und sich teilweise auch nur sehr begrenzt ihre Bedürfnisse erfüllen könnten. Eine Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze könnte erhebliche Belastungen für den Bundeshaushalt bedeuten: Derzeit erhalten rund 7,3 Millionen Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld II.
Kernstück der Arbeitsmarktreform
In dem Verfahren überraschten die Karlsruher Richter mit der Ankündigung, dass sie die Vorschriften zum Arbeitslosengeld II nicht nur am Gleichheitsgebot messen wollten, sondern auch am wesentlich breiteren Maßstab der Menschenwürde des Artikels 1 des Grundgesetzes. Dabei werde sich das Gericht erstmals sowohl mit dem sachlichen Gehalt des Existenzminimums als auch mit dem Inhalt und den Grenzen des gesetzgeberischen Ermessens bei der Gestaltung von Sozialleistungen beschäftigen, sagte Gerichtspräsident Papier.
Damit wird knapp fünf Jahre nach der Einführung zum ersten Mal das Kernstück der Arbeitsmarktreform der ehemaligen Bundesregierung Schröder höchstrichterlich überprüft. Die umfangreichen Regelungen hatten gleich zu Beginn eine wahre Flut von Klagen ausgelöst, die seither ungebrochen die Sozialgerichte in ganz Deutschland beschäftigen. Inzwischen sind weit mehr als 100 000 Verfahren anhängig. Das Bundessozialgericht richtete einen eigenen Senat ein, um den Ansturm zu bewältigen. Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil voraussichtlich im kommenden Jahr verkünden.
In Karlsruhe bemühte sich einer der Kläger, Thomas Kallay, in den teilweise sehr nüchternen Ausführungen über statistische Werte und Berechnungsmethoden, die Lebenswirklichkeit der Hartz-IV-Empfänger nicht aus dem Blickfeld geraten zu lassen. Ich hätte mir gerne einen Anzug gekauft, um hier ordentlich aufzutreten, sagte Kallay, der in Jeans, Pullover und schwarzer Weste erschien. Doch das habe er sich von den 700 Euro, die er, seine Frau und sein Kind im Monat zur Verfügung hätten, nicht leisten können (Aktenzeichen 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09).

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, REUTERS
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