FAZ.NET-Spezial: Bahntarife

Die Freiheit des Lokomotivführers

Von Melanie Amann

Lahmgelegt - zu Recht?

Lahmgelegt - zu Recht?

16. Juli 2007 Ob die Fahrdienstleiter bei der Deutschen Bahn wohl sehr sauer sind? Oder die Netzkontrolleure und Rangierer? Warum sind sie nicht auch auf die Idee gekommen, eine Gewerkschaft zu gründen, den Bahn-Konzern lahmzulegen und sich eine saftige Gehaltserhöhung zu erstreiken?

Stattdessen wurden sie durch Transnet und die GDBA vertreten, die für alle 4,5 Prozent mehr Lohn erstritten haben. Die Lokführer fordern mehr als 30 Prozent. Und sie dürfen sogar streiken, hat das Arbeitsgericht Mainz am Wochenende entschieden. Sollte die Bahn sich darauf einlassen, „wäre die Belegschaft gespalten“, sagt Personalvorstand Margret Suckale. „Es gibt aber keine Mitarbeiter erster und zweiter Klasse bei der Bahn.“

Möglichst viel rausholen

„Balkanisierung“ nennen Juristen das, was zur Zeit in der Tariflandschaft geschieht. Im Arbeitskampf stehen sich nicht mehr ein Arbeitgeberlager und eine Gewerkschaft gegenüber. Vielmehr versuchen spezialisierte Berufsgruppen, möglichst viel für sich rauszuholen. Das klappt, wenn sie an Schlüsselstellen sitzen, wo ohne sie nichts läuft: in Operationssälen, in Cockpits, im Flughafen-Tower oder eben in den Lokomotiven.

Warum sollte sich eine starke Berufsgruppe in die Masse schwacher Kollegen einreihen, wenn sie auf eigene Faust mehr aus den Tarifverhandlungen herausholen kann? „Das ist Marktwirtschaft!“, sagt Ulrich Fischer, Rechtsvertreter der GDL, die am Samstag vor dem Arbeitsgericht Mainz das Streikrecht erwirkte. „Die Bahn stellt sich doch auch dem Wettbewerb mit Konkurrenten, wieso lässt sie im eigenen Haus keinen Wettbewerb der Gewerkschaften zu?“

Wer an einer Schraube dreht, legt das ganze System still

Bei der Bahn liegen die Nerven blank. „Wie soll die Buchhaltung arbeiten, wenn jede kleine Gewerkschaft ihr eigenes Eldorado veranstaltet?“, fragt Verhandlungsführer Werner Bayreuther gereizt. Der Konzern könne nicht wissen, welche der 20.000 Lokführer Mitglieder der GDL, von Transnet oder von gar keiner Gewerkschaft seien. Alle Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Schiene zu tun hätten, arbeiteten in Schichten. Unterschiedliche Arbeitszeitvereinbarungen würden das ganze System zum Kollaps bringen, prophezeit Bayreuther. Mehr als 400 Tarifverträge gibt es im Konzern, für das Schienenpersonal sind neun unmittelbar von Bedeutung. Und all die Entgelt-, Beschäftigungssicherungs- oder Gewinnbeteiligungstarifverträge seien verknüpft, sagt Bayreuther. Wer an einer Schraube dreht, legt das ganze System still.

Diese praktischen Probleme erklären, warum das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung den - von den Richtern erfundenen - Grundsatz der Tarifeinheit propagiert: In einem Betrieb soll nur ein Tarifvertrag gelten. Wenn es mehrere gebe, gelte der „speziellere“. Das sei der, der am besten auf den ganzen Betrieb passe. Im Fall der Bahn wäre das wohl der „allgemeinere“, also der von Transnet. Darauf stützt sich nun die Bahn: Die GDL kämpfe für einen Tarif, der nie anwendbar sein werde. Die Warnstreiks seien Rechtsmissbrauch. Sie nutzten nicht den Lokführern, sondern schadeten nur der Bahn. Die Arbeitsgerichte Mainz und Düsseldorf hatten denn auch in Eilverfahren die GDL-Streiks zunächst verboten.

Wo bleibt die Koalitionsfreiheit?

„Wenn man eine kleine Gewerkschaft für tariffähig hält, muss sie auch das Recht haben, einen Arbeitskampf zu führen“, sagt dagegen Hermann Reichold, Arbeitsrechtsprofessor an der Universität Tübingen.

Einer Gewerkschaft, die nicht streiken darf und deren Tarifverträge von vornherein wertlos sind, laufen die Mitglieder weg. Wo bleibt die Koalitionsfreiheit? Man könne den Arbeitskampf nicht von vornherein wegen möglicher Kollisionen verbieten, argumentiert Reichold, und so hat auch das Landesarbeitsgericht Frankfurt vor einigen Jahren entschieden - im Fall der GDL. Und so entschied das Mainzer Arbeitsgericht auch jetzt. Das Mainzer Arbeitsgericht hob gestern das bundesweite Verbot für die Warnstreiks bei der Bahn im Güter- und Fernverkehr auf.

Fast immer im Eilverfahren

Überhaupt sind die Gerichte tolerant, wenn es um die Tariffähigkeit kleiner Gruppen geht. „Bei der Koalitionsfreiheit spielt es keine Rolle, ob sich nur ein Teil der Mitarbeiter zusammenschließt oder welche Qualifikationen sie haben“, sagt Arbeitsrechtler Reichold. Es spiele ebenfalls keine Rolle, dass der Bahnverkehr Teil der Daseinsvorsorge sei: „Gewerkschaften sind nicht der Allgemeinheit verpflichtet, sondern den Mitgliedern.“

Das BAG hatte bisher noch keine Gelegenheit, seine Rechtsprechung anlässlich der „Elitestreiks“ zu bestätigen oder zu revidieren. Denn diese Konflikte werden fast immer in Eilverfahren ausgetragen, deren letzte Instanz die Landesarbeitsgerichte sind. Den Fall GDL bekommt das BAG nur in die Finger, wenn die Bahn die Gewerkschaft wegen rechtswidriger Streiks durch alle Instanzen auf Schadensersatz verklagt. Bis dahin bleibt es bei der Tarifeinheit. Oder für den Gesetzgeber der Blick nach Frankreich und Großbritannien, wo mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb die Regel sind. Dort entscheiden Behörden, wer für alle Arbeitnehmer kämpfen darf.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa, picture-alliance/ dpa, ZB

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