22. Juni 2008 Jeder der rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland muss sich in den nächsten Jahren eine neue Chipkarte mit einer elektronischen Unterschrift zulegen. Ohne diesen digitalen Schlüssel wird es keinen Zugang zu bestimmten staatlichen Leistungen mehr geben, für die Einkommens- und andere Beschäftigungsnachweise des Arbeitgebers notwendig sind. Dazu zählen etwa Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und andere Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Die Kosten für die Karte und die digitale Unterschrift müssen die Arbeitnehmer tragen. Sie liegen derzeit bei rund 40 Euro für die Dauer von drei Jahren, sollen aber auf etwa 10 Euro sinken. Das geht aus der Beschlussvorlage für den neue elektronischen Einkommensnachweis (Elena) hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will.
Das seit Jahren diskutierte Verfahren soll 2012 schrittweise mit zunächst sechs Bescheinigungen eingeführt werden. Ziel ist die Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten in Höhe von anfänglich 85 Millionen Euro. Allein das Ausstellen von jährlich 6,5 Millionen Beschäftigungs- und Einkommensnachweisen für die Arbeitsagentur kostet die Betriebe rund 100 Millionen Euro. Würden weitere 20 Bescheinigungen und Behörden einbezogen, fiele der Einsparbetrag noch höher aus - auch bei den beteiligten Behörden. Deshalb sieht der Beschluss vor, dass das Wirtschaftsministerium prüfen soll, ob drei Jahre nach Einführung, 2015, "alle weiteren" Arbeitsnachweise und Gehaltsbescheinigungen einbezogen werden könnten. Der Normenkontrollrat, der die Regierung beim Abbau von Bürokratie berät, dringt auf die Einführung des Verfahrens. Die Vorbereitungen für "Elena" sollen im Jahr 2009 beginnen.
Arbeitgeber sollen die Daten an einen Zentralrechner melden
Die zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer sei vertretbar, weil die digitale Signatur als Unterschrift auch für andere Zwecke verwandt werden könne, heißt es. Das könnte die elektronische Unterschrift unter die digitale Steuererklärung sein oder der sichere, weil digital autorisierte Einkauf in Internet. Ausgegeben und hergestellt werden die Karten etwa von Banken oder spezialisierten Instituten ("Trust Centern") wie der Bundesdruckerei. Als Träger für die Signatur kämen auch der neue elektronische Personalausweis oder die elektronische Gesundheitskarte in Frage. In den Fällen, in denen Bürger sich die Karte nicht leisten können, etwa Hartz-IV-Empfänger, kommt der Staat für die Bezahlung auf. Einschließlich der Anschubfinanzierung für das neue IT-System sind dafür 55 Millionen Euro vorgesehen.
Der Regierung zufolge stellen die drei Millionen Unternehmen derzeit rund 60 Millionen Arbeits- und Gehaltsbescheinigungen im Jahr auf Papier aus. Diese würden der Vergangenheit angehören. Die Arbeitgeber sollen die Daten an einen Zentralrechner bei der Rentenversicherung melden, wo die Daten gespeichert werden. Zugriff darauf bekommen Behördenmitarbeiter, die schon heute Anträge auf staatliche Gelder bewilligen, sei es in der Arbeitsagentur, für Kindergeldzahlungen oder später etwa die Justizbehörden für die Berechnung von Unterhaltszahlungen in Scheidungsfällen. Der Zugang zu den persönlichen Daten soll aber allein durch die individuelle Chipkarte mit der digitalen Signatur freigeschaltet werden können. Der Datenschutzbeauftragte habe keine Einwände gegen das Verfahren erhoben, hieß es.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hält die politische Entscheidung, "jetzt endlich den elektronischen Entgeltnachweis auf den Weg zu bringen", für gut und richtig. Allerdings schöpfe die Kabinettsvorlage das Einsparpotential nicht aus. "Die Arbeitgeber müssen heute über 100 Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungspflichten nachkommen, darunter rund 45 Entgeltbescheinigungspflichten", sagte BDA-Geschäftsführer Alexander Gunkel. Deshalb sei es notwendig, weitere Bescheinigungen in das Verfahren mit einzubeziehen und einen klaren Fahrplan für eine zeitnahe Ersetzung aller Entgeltbescheinigungspflichten der Arbeitgeber aufzustellen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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