Kabinettsbeschluss

Steinkohleförderung ade!

08. August 2007 Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung im Jahr 2018 und damit das Ende einer industriepolitischen Epoche eingeleitet. Nach dem Gesetz, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, liegen die Kosten ab 2009 bei insgesamt bis zu 29,5 Milliarden Euro. Rund 21,6 Milliarden Euro für Beihilfen und Anpassungsgeld für Bergleute müssen aus Steuermitteln bezahlt werden. Davon trägt der Bund mit bis zu 17 Milliarden Euro den Löwenanteil. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Kohleausstieg macht den Weg frei für den Börsengang des Essener Mischkonzerns RAG.

SPD und Union hatten monatelang über das Ende des Bergbaus und die Besetzung der Kohle-Stiftung gestritten. Die Union verhinderte, dass der von der SPD favorisierte RAG-Chef Werner Müller an die Spitze der Stiftung rückte. Der frühere Wirtschaftsminister bleibt nun RAG-Chef und soll im nächsten Jahr den profitablen „weißen Bereich“ aus Immobilien, Kraftwerken und Chemie an die Börse bringen. Die daraus erwarteten etwa fünf Milliarden Euro werden von der Stiftung verwaltet, die den Bergbau („schwarzer Bereich“) der RAG abwickelt. Durch Zinserträge soll der Kapitalstock auf 8,5 Milliarden Euro anwachsen.

Ewigkeitskosten von 6,9 Milliarden Euro

Die „Ewigkeitskosten“ wie Dauerbergschäden und das Abpumpen des Grundwassers, die auf 6,9 Milliarden Euro veranschlagt sind, werden von der Stiftung beglichen. Der Bund stellt bis zu 1,6 Milliarden Euro bereit, um Pensionsverpflichtungen der Bergbaufirmen oder sonstige Bergschäden zu regulieren. Auf NRW entfallen bis zu 463 Millionen Euro, die RAG stellt 61 Millionen Euro zur Verfügung. Sollte das Stiftungsgeld nicht reichen, um die Ewigkeitslasten abzudecken, müssen NRW und das Saarland einspringen. Im Kohlekompromiss vom Frühjahr verpflichtete sich aber der Bund, dann den Ländern bei einem Drittel der Kosten unter die Arme zu greifen.

Die SPD hat im Gesetz die Option durchgesetzt, dass der Bundestag 2012 den Ausstieg noch einmal überprüfen kann. „Das nehmen wir ernst. Überprüfung heißt Revision, echte Revision“, sagte Vize-Kanzler Franz Müntefering (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. In der SPD wird gehofft, dass die zu teure deutsche Steinkohle auf dem Weltmarkt doch noch konkurrenzfähig wird.

Rüttgers glaubt nicht an Rückkehrmöglichkeit

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers rechnet hingegen nicht damit, dass dann eine Rückkehr zu dem Energieträger noch möglich ist. Nach dem Erblastenvertrag würde das dazu führen, dass der Bund die Kohleförderung und vor allem die Folgekosten selbst zahlen müsste, gab der CDU-Politiker im rbb-Inforadio zu bedenken: „Das wird keine Bundesregierung schultern können.“

Der IG-BCE-Vorsitzende Hubertus Schmoldt begrüßte in der „Westfälischen Rundschau“ den Entwurf des Gesetzes. Es schaffe Planungssicherheit für einen ungewöhnlich langen Zeitraum und sichere rechtsverbindlich die Finanzierung der Steinkohle bis mindestens 2018 sowie die Sozialverträglichkeit. Zugleich sei es wesentliche Voraussetzung für den geplanten Börsengang des so genannten weißen Bereichs der RAG mit Degussa, Steag und Immobilien.

Bund trägt ab 2014 allein die Lasten

Aktuell gibt es in acht Zechen rund 33.000 Bergleute. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Kumpel, die durch Zechenschließungen ihren Job verlieren, erhalten nach ihrer Entlassung für längstens fünf Jahre Anpassungsgeld.

NRW mit seinen sieben Zechen wird sich an den Beihilfen für das Auslaufen des Bergbaus mit bis zu knapp vier Milliarden Euro beteiligen. Nach 2014 muss das Land aber keine Subventionen mehr zahlen. Der Bund trägt die Lasten dann alleine. Das Saarland, das nur ein Bergwerk hat, braucht sich an den Kohlehilfen gar nicht zu beteiligen. Im Gesetz heißt es, dass die Steinkohlenproduktion nicht wettbewerbsfähig sei und nicht erkennbar sei, dass sich an diesem Zustand „in absehbarer Zeit“ etwas ändern werde. „Subventionen in Milliardenhöhe (...) können auf Dauer nicht aufrechterhalten werden.“ Heute bekommt die RAG von Bund und NRW jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro an Beihilfen.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, dpa

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