Inflation

Mehr Lohn, aber nicht reicher

Gut 3.000 Euro verdienen die Deutschen - im Schnitt

Gut 3.000 Euro verdienen die Deutschen - im Schnitt

23. Juni 2008 Die Preissteigerung in Deutschland frisst die Zuwächse bei den Arbeitnehmerlöhnen mehr als auf. Das geht aus einer Einkommensstatistik hervor, die das Statistische Bundesamt am Montag veröffentlichte.

Der Durchschnittsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Bundesbürgers beträgt demnach hierzulande 3.064 Euro brutto. Wie die Bundesstatistiker in Wiesbaden mitteilten, lag dieser für das erste Quartal 2008 ermittelte Wert um 2,8 Prozent höher als vor einem Jahr. Der Verbraucherpreisindex stieg im selben Zeitraum jedoch um 2,9 Prozent und damit 0,1 Punkte stärker als die Verdienste. Die Inflation hat also die Einkommenszuwächse wieder aufgezehrt.

Banker verdienen am besten, Kellner am schlechtesten

In den einzelnen Branchen war die Entwicklung dabei unterschiedlich: Über den größten Verdienstanstieg im Vergleich zum Vorjahresquartal konnten sich die Beschäftigten im Kredit- und Versicherungsgewerbe mit 3,4 Prozent freuen. Im Handel gab es ein Plus von 3,1 Prozent. Am geringsten stiegen die Bruttomonatsverdienste im Bergbau mit 1,2 Prozent sowie in der Energie- und Wasserversorgung mit 1,6 Prozent.

Wie die Statistiker weiter bekanntgaben, lag der Bruttojahresverdienst eines Arbeitnehmers im Jahr 2007 im Schnitt bei 40.368 Euro. Im Kredit- und Versicherungsgewerbe wurde mit 56.218 Euro der höchste, im Gastgewerbe mit 23.444 Euro der niedrigste Verdienst gezahlt.

4.185 Euro wurden im Durchschnitt im Jahr 2007 als Sonderzahlung vergütet - dazu gehören Weihnachtsgeld und Leistungsprämien. Dieser Betrag entspricht 10,4 Prozent des Bruttojahresverdienstes. Die höchsten Sonderzahlungen wurden wiederum im Kredit- und Versicherungsgewerbe mit 10.093 Euro gezahlt, die niedrigsten im Gastgewerbe mit 1.020 Euro.

Die Ergebnisse stammen aus der neuen vierteljährlichen Verdiensterhebung, die erstmals für das erste Quartal 2007 durchgeführt wurde. Diese Erhebung erfragt einmal im Quartal bei Betrieben im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich die Verdienste und Arbeitszeiten der voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ab.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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