Warnstreiks

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gescheitert

Bsirske bei einem Warnstreik Mitte April

Bsirske bei einem Warnstreik Mitte April

25. April 2005 Der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst mit den Ländern steuert auf eine neue Konfrontation zu. Nach dem Scheitern der Verhandlungen wird es schon am Dienstag die ersten Warnstreiks geben. Wegen des Streits über längere Arbeitszeiten erklärte die Tarifkommission der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Montag in Berlin einstimmig die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für gescheitert.

Zuvor hatte die Tarifunion des Beamtenbundes einen Abbruch beschlossen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kündigte Warnstreiks in Nordrhein-Westfalen an. Verdi plant am Dienstag in NRW und Baden-Württemberg Protestaktionen gegen eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden.

Dritte Tarifrunde in der Nacht gescheitert

Die Bundestarifkommission hatte am Mittag entschieden, die Verhandlungen mit den Ländern nicht fortzusetzen. Die Tarifverhandlungen für die rund 900.000 Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst der Bundesländer sind damit gescheitert. Trotz Einlenkens der Gewerkschaft bei dem zentralen Punkt, der Arbeitszeit, sei in der Nacht keine Einigung erzielt worden, sagte Bsirske. Wegen des starren Verhaltens der Länder machten weitere Verhandlungen keinen Sinn. Die Entscheidung sei ohne Enthaltung und ohne Gegenstimme gefallen.

Die dritte Tarifrunde war in der Nacht zum Montag nach rund zwölf Stunden Verhandlungen ergebnislos abgebrochen worden. Hauptstreitpunkt blieb bis zuletzt die von den Ländern verlangte längere Arbeitszeit. Verdi bestand nach eigenen Angaben auf der Übernahme des Abschlusses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, was die Länder abermals als zu teuer ablehnten.

Streit im Juni 2004 eskaliert

Die Arbeitgeber boten bei den Gesprächen nach Angaben der Länder an, im Grundsatz bei der 38,5-Stunden-Woche zu bleiben. Mittels Öffnungsklauseln sollten die einzelnen Länder dann über die tatsächliche Länge der Arbeitszeiten entscheiden. Dies lehnte die Gewerkschaft ab.

Der Streit zwischen den Tarifparteien war im Juni 2004 eskaliert, nachdem die Länder aus den Reformverhandlungen über den Flächentarifvertrag des öffentlichen Diensts ausgestiegen waren. Sie wollten im Alleingang die Arbeitszeit verlängern können und saßen deshalb nicht mit am Tisch, als sich die Gewerkschaften im Februar mit Bund und Kommunen auf eine Reform des Tarifrechts verständigten. Dazu gehören unter anderem eine leistungsbezogene Bezahlung und flexiblere Arbeitszeiten.

Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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