Gesundheitsreform

Ministerium legt künftig den Kassenbeitrag fest

Sollen Beitragseinzug abgeben: Gesetzliche Krankenkassen

Sollen Beitragseinzug abgeben: Gesetzliche Krankenkassen

23. August 2006 Der von CDU/CSU und SPD geplante neue Gesundheitsfonds zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll vom Bundesversicherungsamt geführt, die Beitragssätze sollen künftig vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt werden. Das geht aus dem Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums für das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV" hervor.

Die Regierung erwartet auch nicht, daß die Kassen - wie vorgeschrieben - ihre 4 Milliarden Euro Schulden bis Ende 2007 abbezahlen. Weil dies aber die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme des Fonds Mitte 2008 ist, wird in dem Entwurf festgelegt, daß defizitäre Kassen zuvor von Kassen gleicher Art entschuldet werden müssen. Damit müßten beispielsweise alle Ortskrankenkassen die auf zuletzt 2,7 Milliarden Euro bezifferten Kredite einzelner Ortskrankenkassen abzahlen, was wohl zu deutlichen Beitragssatzsteigerungen führen wird. Für die andere Kassenarten - Ersatz-, Betriebs- und Innungskassen - würde dasselbe gelten, wenn auch in geringerem Ausmaß.

„Noch Abstimmungsbedarf“ über Details

Will Kassenbeiträge selbst festlegen: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)

Will Kassenbeiträge selbst festlegen: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)

Um den neuen Gesundheitsfonds zum Juli 2008 einzurichten, "werden die bestehenden Strukturen beim Bundesverwaltungsamt genutzt", heißt es. Die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde soll die Verwaltung der Beitragsgelder und Steuermittel überwachen. Bereits heute ist das Amt mit dem Finanzausgleich der Kassen betraut. Das Amt soll auch die Gelder für den geplanten "Sonderfonds Prävention und Gesundheitsförderung" verwalten, die private und gesetzliche Kassen beschaffen sollen.

Der Einzug der Gelder für den Gesundheitsfonds wird gemäß dem Gesetzentwurf bis spätestens Ende 2010 von den Kassen auf "regional organisierte Einzugsstellen übertragen". Diese würden von "der Selbstverwaltung der Krankenkassen auf Landesebene" getragen. Damit blieben den Kassen, bei denen jeder Sechste der 150.000 Mitarbeiter mit dem Einzug beschäftigt ist, Zeit für die Umstellung. Aus dem Fonds sollen die Kassen für jeden Versicherten ein nach Alter und Gesundheitsrisiko adjustierten Zuschlag bekommen. Im Entwurf wird aber darauf hingewiesen, daß die Details zwischen Union und SPD strittig sind. "Noch Abstimmungsbedarf", heißt es in kursiven Lettern - die nicht nur an dieser Stelle vorkommen.

Wettbewerb soll angeheizt werden

Im Anfangsjahr 2008 sollen die Beitragssätze dann so bemessen werden, daß sie einschließlich der 1,5 Milliarden Euro Steuerzuschuß "ausreichen, um die zu erwartenden Gesamtausgaben der GKV zu decken und zudem ausreichende Finanzreserven vorzuhalten." Damit dürften zumindest in dem Startjahr keine zusätzlichen Prämien oder Sonderbeiträge der Kassen anfallen, die mit den Zuweisungen aus dem Fonds nicht auskommen. Ziel des Fonds ist es nach Angaben der Regierung, den Wettbewerb unter den Kassen anzuheizen und sie zum sparsamen Mitteleinsatz zu zwingen. Kassen mit Überschuß sollen diesen an Mitglieder auszahlen dürfen. Indes dürfen die "monatlichen Auszahlungen bis 2009 10 Euro nicht übersteigen".

Bereits im kommenden Jahr soll die Reform die GKV um knapp 2 Milliarden Euro entlasten. Einsparungen von 2,2 Milliarden Euro an Kliniken, Arznei- und Hilfsmitteln sowie Fahrkosten stünden Mehrausgaben von 300 Millionen Euro (unter anderem für Mutter-Kind-Kuren) gegenüber. Im kommenden Jahr wird auch der Steuerzuschuß an die GKV von derzeit 4,2 Milliarden auf 1,5 Milliarden Euro gesenkt. 2008 soll er dann beibehalten und 2009 auf 3 Milliarden Euro verdoppelt werden, zur "Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben", also nicht nur der Kinderversicherung. Damit könnte vielleicht der Anspruch Privatversicherter verhindert werden, auch einen Steuerzuschuß für ihre Kinderversicherung zu ergattern.

Details für die in der privaten Krankenversicherung vorgesehene Übertragbarkeit der Altersrückstellungen, eine Versicherungspflicht für ehemals Versicherte oder die Einführung eines Basistarifs sind in dem über 500 Seiten starken Gesetzentwurf nicht enthalten. Trocken heißt es dort, näheres regele ein Bundesgesetz.

Text: ami., F.A.Z., 23.08.2006, Nr. 195 / Seite 9
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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