Zur Ordnung

Um die Macht

Von Hans D. Barbier

06. Februar 2004 Vier Prozent oder 1,2 Prozent? Laufzeit von zwölf oder von 27 Monaten? Es hat wenig Sinn, über solche Zahlen prognostisch zu rätseln. Prozente und Laufzeiten sind nicht die Kategorien, in denen sich diese Tarifrunde der Metallindustrie zureichend beschreiben oder bewerten ließe. Selbst das Maß des Lohnausgleichs für gelegentliche Verlängerungen der Wochenarbeitszeit in der Korridorbreite von 35 bis 40 Stunden wird nicht entscheidend dafür sein, welchen Weg die Lohnpolitik in Deutschland nehmen wird. Wenn auch dieser Punkt für die IG Metall wichtiger ist als Lohnprozente.

Der Spottvers "Brüder, zur Sonne, zur Freizeit!" hat die Metaller nicht davon abhalten können, die 35-Stunden-Woche als Symbol der Arbeiterbefreiung durchzusetzen. Der Vorsitzende Peters wird nicht in die Geschichte der Sozialpolitik als derjenige eingehen wollen, der diesen Fortschritt rückgängig gemacht hat. Entscheidend aber ist das, was auch Gewerkschaftler im bürgerlichsten Habit immer noch mit Emphase "die Machtfrage" nennen. Mit allen propagandistischen und arbeitskämpferischen Mitteln wird sich die IG Metall gegen Pläne der Arbeitgeber wehren, die Entscheidung über Arbeitszeitverlängerung und Lohnausgleich in die Betriebe zu verlegen und sie damit der Zustimmung oder Ablehnung durch die Gewerkschaft zu entziehen.

Das aber wäre unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten der entscheidende Durchbruch zu mehr Rechten für die Arbeitnehmer, zu mehr Marktnähe und zu mehr Flexibilität bei der Anpassung der Arbeitszeit und der Kosten an die jeweilige Auftragslage. Fast jeder hat mittlerweile begriffen, daß die Marktchancen und die Beschäftigungsmöglichkeiten eines Unternehmens nicht an Durchschnittsindikatoren der Konjunktur hängen, sondern an den konkreten und volatilen Absatzmöglichkeiten auf bestimmten Märkten in der Welt. Was wo zu welchen Preisen zu verkaufen ist, muß täglich vor Ort ermittelt werden. Ein Tarifvertrag, der auch in der Not des Augenblicks keine neuen betrieblichen Dispositionen zuläßt, steht da wie der soziale Fels in der ökonomischen Brandung: an ihm zerschellen alle Versuche von Unternehmen und Belegschaften, sich in schwierigen Zeiten noch einigermaßen gut am Markt zu behaupten und an Beschäftigung zu retten, was zu retten ist.

Was ist zu tun? Die Tarifverträge müssen mehr Spielraum für betriebsindividuelle Entscheidungen zulassen. Das kann auf drei Wegen erreicht werden: durch Vereinbarung der Tarifvertragsparteien; oder durch Rückzug der Arbeitgeber aus dem Tarifkartell; oder durch den Gesetzgeber.

Auf die ersten beiden Möglichkeiten ist nach aller Erfahrung kein Verlaß. Die Gewerkschaften werden auch weiterhin ihre Machtposition gegen jeden Versuch verteidigen, Arbeits- und Lohnvereinbarungen auf die Betriebsebene zu verlagern. Das bilaterale Monopol wird sich nicht im Konsens seiner Mitglieder entmachten. Und die Arbeitgeber fassen lieber die nächste Rationalisierungswelle ins Auge, anstatt sich durch die eigentlich längst überfällige Verbandsflucht die Schuld am Zusammenbruch des Flächentarifs anheften zu lassen.

Bleibt also der Gesetzgeber. Parteien und Fraktionen, die sich für die Chancen des Wirtschaftsstandorts Deutschland verantwortlich fühlen, werden wohl nicht umhin kommen, das gesamte Tarifrecht auf seine wohlverstandene Sozialverträglichkeit hin anzusehen und das Betriebsverfassungsgesetz so zu novellieren, daß die notwendige Flexibilisierung auf Betriebsebene in die Wege geleitet werden kann. Die theoretische Frage "Macht oder ökonomisches Gesetz?" ist politisch schon zu lange zugunsten der Macht beantwortet worden. Nach dieser Metallrunde sollte Klarheit darüber geschaffen werden, ob in Deutschland der Korporatismus oder der Wettbewerb als Leitbild des Wirtschaftens gilt.

Der Autor ist Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.02.2004, Nr. 31 / Seite 15
Bildmaterial: F.A.Z.

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