Studie mit brisanter Fragestellung

Sind 132 Euro Sozialhilfe ausreichend?

Von Sven Astheimer

Der Regelsatz soll das “soziokulturelle Existenzminimum“ sichern

Der Regelsatz soll das "soziokulturelle Existenzminimum“ sichern

06. September 2008 Mit 132 Euro im Monat kann ein Sozialhilfeempfänger über die Runden kommen. Das ist weniger als die Hälfte des derzeit gültigen Satzes von 351 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die von Wissenschaftlern der Technischen Universität Chemnitz erstellt wurde. „Für eine pauschale Erhöhung der Geldleistungen spricht derzeit nichts“, heißt es dort. Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände, die zuletzt sogar eine Erhöhung auf 420 Euro gefordert hatten, reagierten mit Empörung.

Wer solche Berechnungen anstelle, kenne den Alltag von Menschen nicht, die Sozialhilfe bekommen, sagte der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher. Friedrich Thießen, einer der beiden Autoren, wehrt sich gegen diese Vorwürfe. „Die Studie hat gezeigt, dass die derzeitigen Leistungen um rund ein Viertel über den gesetzlichen Ansprüchen liegen“, sagte er dieser Zeitung. In dem Streit geht es um den Regelsatz. Er steht jedem Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II zu. Seine Höhe ist nicht absolut definiert, sie wird anhand eines Warenkorbs ermittelt. Was dieser leisten soll, lässt sich aus Gesetzen und Gerichtsurteilen ableiten. Demnach soll er das „soziokulturelle Existenzminimum“ der Empfänger sichern. Das bedeutet, dass neben dem bloßen Überleben auch ein Mindestmaß an kultureller Teilhabe gesichert sein soll.

Die Beispielrechnung gilt für Chemnitz

Neben dem Regelsatz übernimmt der Staat auch die Wohn- und Heizkosten. Außerdem richtet sich die Leistung nach der Bedürftigkeit des Betroffenen. Leben zum Beispiel im Haushalt eines Langzeitarbeitslosen noch eine Ehefrau und Kinder, werden auch für diese entsprechende Sätze angerechnet. Eine mehrköpfige Familie bezieht im Durchschnitt rund 1600 Euro Arbeitslosengeld II im Monat. In besonders kinderreichen Familien können es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auch mehr als 3000 Euro sein.

Die Wissenschaftler haben nun am Beispiel Chemnitz untersucht, wie viel Geld im Monat tatsächlich nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Sie entwickelten zwei Szenarien: Im Minimumfall (Einkaufen im Discounter, kein Geld für Zigaretten und Alkohol) definierten sie den Warenkorb sehr eng, im Maximumfall (Kaufhäuser und Fachgeschäfte) weiter (siehe Tabelle). Mit 132 Euro beziehungsweise 278 Euro im Monat liegen beide Ergebnisse jedoch noch deutlich unter den 331 Euro des gesetzlichen Regelsatzes, der zum Zeitraum der Untersuchung 2006 in Ostdeutschland galt. Oft könnten die gesetzlichen Vorgaben zu relativ geringen Kosten erreicht werden, erklärte Thießen. Wenn ein Leistungsbezieher etwa ein verbilligtes Jahresabonnement der Stadtbibliothek für 12 Euro nutze, entstünden demnach für Internet, Bücher und Zeitungen monatliche Kosten von einem Euro.

Große Empörung über die Studie

Die Studie, die schon vor Wochen in einer Fachzeitschrift erschien, sorgte in den vergangenen Tagen bundesweit für Aufsehen, nachdem regionale Medien darüber berichtet hatten. Seitdem sind die Telefonleitungen des Instituts von meist wütenden Anrufern blockiert und gingen mehrere hundert E-Mails ein. Von dieser Wucht zeigt sich Thießen überrascht. Das Thema sei so emotional besetzt, dass man „eine solche Untersuchung offenbar nicht veröffentlichen kann“.

Die Brisanz des Themas hatte zuletzt der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin zu spüren bekommen. Der Sozialdemokrat hatte die Frage nach einer Erhöhung des Regelsatzes wegen der gestiegenen Stromkosten salopp mit einem Hinweis auf dickere Pullover gegen Kälte gekontert und entsprechende Reaktionen geerntet. Für eine Absenkung des Regelsatzes hatte sich im Jahr 2006 auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung ausgesprochen; allerdings nur dann, wenn man durch besondere Zuverdienstmöglichkeiten über den ursprünglichen Betrag hinauskommen könne. Die Politik griff die Idee nicht ernsthaft auf. „Da hat der Mut zum großen Wurf gefehlt“, sagt Ratsmitglied Wolfgang Franz heute. Letztlich sei die Frage nach der Höhe der Sozialhilfe ökonomisch nicht zu klären. „Dies muss von der Gesellschaft festgelegt werden“, findet Franz.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, F.A.Z.

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