Sachsen LB

Gutachter kritisieren Vorstand scharf

Dilettantische Krisenbewältigung: Ein Gutachten von Ernst & Young wirft dem Vorstand der Landesbank Versagen vor. Der Verwaltungsrat sei unzureichend informiert worden. Auf die politische Verantwortung gehen die Prüfer allerdings nicht ein. Von Christian Geinitz

Lesermeinungen zum Beitrag

12. März 2008 06:05

Es ist unerhört!

bernd richter (ebrichter)

Es ist nicht nur unglaublich - es ist unerhört! Herr Zumwinkel wird (als bisher Einziger!) öffentlich bloßgestellt, weil er den Staat geschädigt hat, aber das war wenigstens "nur" sozusagen auf eigene Rechnung. Diese Herren Vorstände dagegen haben direkt auf Kosten des Steuerzahlers gezockt und dafür sicher in der Vergangenheit auch noch schöne Erfolgstantiemen bezogen! Sie gehören genauso angeprangert und finanziell gnadenlos zur Rechenschaft gezogen!

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11. März 2008 22:09

Dialektisches vs Haftpflichten

Joachim A Laux (volkswirtlaux)

Das Kreditwesengesetz kennt ausserbilanzielle Geschäfte seit bald 50 Jahren als verbotene Bankgeschäfte. Liquidation schlägt Innovation: Das kennt der Gesetzgeber aus dem Mittelalter. Und die Verantwortung ist ebenso zweifelsfrei bekannt. Landesbanken unterliegen nicht den Kontrollgeboten des KWG. Das fängt schon beim KommunalKredit an. Warum auch. Wer kennt denn die tatsächliche Wirkung von 66 vH Staatsverschuldung und deren angebliche Verschiebarkeit auf nachfolgende Generationen !
Die kritische Frage ist, wann und wie ein BundesLand in die Zwangsverwaltung gerät. Oder auch nicht.

volkswirteLaux

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11. März 2008 21:48

Was geht ab?

Torsten Klier (TorstenKlier)


Ein richtig sachkundiger und kritischer Bericht über die Zustände in Sachsen.
Der Autor ist Christian Geinitz. Das erklärt einiges.
Und ich würde es gut finden, wenn aus Dresden weiter von Christian Geinitz berichtet würde.

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11. März 2008 20:52

Es ist unglaublich

Günther Jacobs (gjacobs)

Da spielen Banker und Politiker mit Steuergeld Roulette,
und niemand geht dafuer ins Gefaengnis.
Mein Vorschlag: Wir stufen den Bankueberfall zur
Ordnungswidrigkeit zurueck.

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