26. August 2005 Der mögliche Finanzminister im Fall eines Regierungswechsels, Paul Kirchhof, wendet sich gegen den Eindruck, sein Modell einer radikalen Steuerreform begünstige vor allem Besserverdiener.
Der frühere Bundesverfassungsrichter legte am Freitag Rechenbeispiele vor, in denen anhand von Einzelfällen die gegenwärtig zu zahlende Einkommensteuer verglichen wird mit der Abgabenlast nach seinen eigenen Steuerplänen. Berücksichtigt werden Alleinstehende ebenso wie Ehepaare und Familien mit Allein- und Doppelverdienern.
Demnach zahlt etwa ein Alleinstehender ohne Kinder mit einem Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro bei einem Fahrweg zur Arbeit von 30 Kilometern derzeit 8484 Euro an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag im Jahr. Nach dem Kirchhof-Modell steht er nach diesen Berechnungen um 2709 Euro besser da. Dazu werden von dem Jahresbruttogehalt an steuerfreien Beiträgen für die Zukunftssicherung 3900 Euro abgezogen, ferner ein Grundfreibetrag von 8000 Euro und eine Vereinfachungspauschale" von 2000 Euro.
Großer Wurf bei Unternehmensbesteuerung?
Als Sozialausgleich bleiben ferner steuerfrei 40 Prozent von 5000 Euro (2000 Euro) sowie noch einmal 20 Prozent von 5000 Euro (1000 Euro). Dieser doppelte Sozialausgleich soll Geringverdiener zusätzlich entlasten. Damit bleibt ein Einkommen von 23.100 Euro, das mit dem Einheitssatz von 25 Prozent zu versteuern ist. Der Alleinstehende müßte also künftig 5775 Euro an den Fiskus abführen - 2709 Euro weniger als bisher. Ehepaare und Familien würden noch deutlich mehr sparen.
Kirchhof bekräftigte derweil, daß er auch bei der Besteuerung der Unternehmen einen großen Wurf anstrebe. Bis zum Jahr 2009 solle eine rechtsformneutrale Regelung geschaffen werden, die Personen- und Kapitalgesellschaften gleichbehandle, sagte der parteilose Rechtsprofessor in mehreren Interviews. Das ist ein gewaltiges Vorhaben - der einzelne Kaufmann und die OHG müssen genauso belastet werden wie die GmbH. Eine ungleiche Steuerlast allein wegen der Rechtsform sei verfassungswidrig.
Der Staat kann keine Rücklagen bilden"
Beibehalten werden solle die Möglichkeit, daß Unternehmen Verluste zeitlich unbegrenzt in späteren Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen. Abschaffen wolle er hingegen den Verlustrücktrag in bereits abgelaufene Steuerjahre, denn der Staat kann keine Rücklagen bilden". Außerdem solle die degressive durch die lineare Abschreibung ersetzt werden; letztere ist bei Steuerpflichtigen unbeliebt, weil sie die Absetzungsmöglichkeiten für Wertverluste stärker in die Zukunft verlagert.
Verschärfen will Kirchhof die Spekulationsbesteuerung auch für Privatleute. Die bisherigen Fristen, nach deren Ablauf Verkaufsgewinne auf Wertpapiere und Immobilien steuerpflichtig werden, sollen gestrichen werden. Statt dessen wird pauschal ein Veräußerungsgewinn von 10 Prozent unterstellt - sofern der Verkäufer nicht nachweist, daß der Gewinn niedriger lag.
Skepsis und Kritik an den Plänen
Industriepräsident Jürgen Thumann geht nicht davon aus, daß Kirchhofs Reformpläne ganz umgesetzt werden. Es gehe darum, ein Paket zu schnüren, das Deutschland voranbringe, sagte der Chef des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) am Freitag im InfoRadio Berlin-Brandenburg. Ich glaube gar nicht, daß es Herrn Kirchhof so sehr darum geht, eins zu eins seine Ideen umzusetzen und auch die Idee der Flat-Tax (Einheitssteuer).
Derweil stieß Kirchhof auf Widerspruch bei FDP und SPD. Die Kompliziertheit des Steuerrechts geht auf die Regelungswut der Verwaltungen zurück, und der würde bei Kirchhof auch kein Einhalt geboten, sagte der FDP-Steuerexperte Hermann Otto Solms. Zudem operiere Kirchhof mit undefinierten Rechtsbegriffen, die durch Gerichte erst geklärt werden müßten. Der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß warf Kirchhof vor, mit der Abschaffung der degressiven Abschreibung ein Investitionshemmnis zu Lasten von Wachstum und Beschäftigung aufzubauen.
Text: jja., F.A.Z., 27.08.2005, Nr. 199 / Seite 13
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
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